Offene Halle mit GEG & Fragezeichen in Rot zentral in der Mitte

Keine Angst vor dem Heizungsgesetz bei Hallenheizungen!

Industriehallen GEG konform heizen. Jetzt. Und nach 2024.

Die Entscheidung für das Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz – GEG) ist gefallen, aber die Fragen bleiben. Doch es gibt keinen Grund zur Sorge: Der Gesetzgeber hat für den schrittweisen Weg hin zum klimaneutralen Heizen bis 2045 großzügige Übergangsfristen, Technologieoffenheit und pragmatische, bezahlbare Regelungen vorgesehen. Dr. Jens Findeisen erklärt, was Sie jetzt beim Heizen von Gewerbe- und Industriehallen wissen müssen.

Das Wichtigste vorab

  • Hocheffiziente dezentrale Infrarotheizungen sind weiterhin die Hallenheizungs-Technik der ersten Wahl. Das gilt auch nach Inkrafttreten der GEG Novelle. Als innovative Multi-Energie- oder E-Hybrid-Systeme können sie alle Anforderungen an den Einsatz Erneuerbarer Energien erfüllen.
  • Der Weg zum klimaneutralen Heizen erfolgt schrittweise. Der Gesetzgeber hat im GEG großzügige Übergangsfristen, Technologieoffenheit und pragmatische, bezahlbare Regelungen vorgesehen.
  • Bis zum 30. Juni 2026 (bzw. 30.06.2028) können Sie Ihre Bestandsanlage ohne zusätzliche Auflagen kostengünstig sanieren und auf zukunftsweisende energiesparende Infrarottechnik umrüsten.

I Was gilt allgemein?

Was ist das GEG?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – auch Heizungsgesetz genannt – ist ein zentraler Baustein der deutschen Wärmewende. Es schreibt vor, welche energetischen Anforderungen beheizte und klimatisierte Gebäude erfüllen müssen. Das Gesetz ist am 1. November 2020 in Kraft getreten und ersetzt Energieeinspargesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Zum 1. Januar 2023 erfolgte eine leichte Änderung (Reduzierung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs im Neubau von bisher 75 Prozent des Referenzgebäudes auf 55 Prozent). Eine umfassende Novelle des GEG wurde nach längeren und kontroversen Debatten am 8. September 2023 im Bundestag verabschiedet.

Mit dem neuen Heizungsgesetz leitet die Bundesregierung den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen ein. Ziel der Gesetzesnovelle ist es, die Wärmwende in Deutschland schneller voranzutreiben. Gleichzeitig soll die Abhängigkeit von Importen fossiler Energie verringert werden.

Welche Anforderungen stellt das neue GEG?

Das Heizungsgesetz stellt neue Anforderungen an die Heizungs- und Klimatechnik in puncto:

  1. Einsatz Erneuerbarer Energien (EE)
  2. Energieeffizienz

Der Umstieg auf klimafreundliche Wärmeversorgung soll schrittweise erfolgen, mittel- bis langfristig planbar sowie kostengünstig und stabil sein. Spätestens bis 2045 soll so die Nutzung von fossilen Energieträgern im Gebäudebereich beendet und Klimaneutralität erreicht werden.

Wen betrifft das neue Heizungsgesetz?

Das neue GEG gilt für nahezu alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden. Dazu zählen neben Wohngebäuden auch sogenannte Nichtwohngebäude wie z. B. Hallen. Ausnahmen sind:

  • Gewächshäuser
  • Stallanlagen
  • Zelte
  • u. a.

Wann tritt das Heizungsgesetz in Kraft – welche Übergangsfristen gelten?

Für das grundsätzliche Ziel, dass möglichst nur noch Heizungen installiert werden, die auf 65 Prozent Erneuerbaren Energien basieren, gelten unterschiedliche Fristen. Wichtig ist: der Stichtag 01.01.2024 betrifft nur Neubauten in Neubaugebieten. Für alle anderen gilt:

  • 30.06.2026 – Neubauten außerhalb von Neubaugebieten und für Bestandsgebäude in Großstädten (mehr als 100.000 EinwohnerInnen)
  • 30.06.2028 – Neubauten außerhalb von Neubaugebieten und für Bestandsgebäude in kleineren Städten

Bis zum 31. Dezember 2023 bleibt das bisherige GEG in Kraft inklusive der bereits seit 1. Januar 2023 gültigen Änderungen. Sie beinhalten insbesondere die Reduzierung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs im Neubau auf 55 Prozent des Referenzgebäudes sowie die Einführung eines Primärenergiefaktors für Strom zum Betrieb von wärmenetzgebundenen Großwärmepumpen (1,2 für den nicht erneuerbaren Anteil; § 22 Abs. 2 S. 3).

Was müssen Sie zur kommunalen Wärmeplanung wissen?

Die Bundesregierung hat das Heizungsgesetz an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt und für diese Fristen festgelegt. So müssen Kommunen bis spätestens Mitte 2028 (Großstädte Mitte 2026) festlegen, wo in den nächsten Jahren Wärmenetze oder auch klimaneutrale Gasnetze (z. B. Wasserstoff) ausgebaut werden. Der Wärmeplan soll bei der Entscheidung für eine neue Heizungstechnologie helfen und kann die o.g. Fristen für das Inkrafttreten des GEG beeinflussen.

Was gilt für bestehende Heizungen?

Bestehende Heizungsanlagen sind von dem neuen Heizungsgesetz nicht betroffen. Dies betrifft alle Anlagen, die in Neubaugebieten vor dem 1. Januar 2024 bzw. außerhalb von Neubaugebieten vor den Stichtagen 30. Juni 2026 in Kommunen mit einer Einwohnerzahl von mindestens 100.000 und 30. Juni 2028 in kleineren Kommunen eingebaut wurden bzw. werden. Sie können grundsätzlich weiterbetrieben und auch repariert werden – auch wenn sie öl- oder gasbetrieben sind.

Betroffen sind hingegen Anlagen, die 30 Jahre und älter sind (§ 72). Doch auch hier gelten Ausnahmen, z. B. wenn die Heizungsanlagen eine Nennleistung von weniger als 4 oder mehr als 400 kW aufweisen. Oder wenn Niedrigtemperatur- oder Brennwertkessel im Einsatz sind.

Ob sich der Weiterbetrieb allerdings lohnt, muss eingehend geprüft werden. Denn die neuen Anforderungen an den Einsatz viel effizienterer oder mit Erneuerbaren Energien betriebenen Heizungen helfen nicht nur dem Klimaschutz: Oft verursachen alte Systeme so hohe Verbrauchskosten, dass ihr Austausch auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten empfehlenswert ist.

Wie ist der Austausch alter Heizungen geregelt?

Wichtig ist: Heizungen, die vor 2024 (bzw. 30.06.2026/2028) eingebaut werden, können noch bis spätestens 31. Dezember 2044 mit bis zu 100 Prozent fossilem Erdgas betrieben werden. Ob die kommunale Wärmeplanung hierbei eine Rolle spielt, sollte im Einzelfall geprüft werden.

Austauschpflichtig sind grundsätzlich Heizungsanlagen, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben werden und vor dem Jahr 1991 eingebaut wurden oder älter als 30 Jahre sind. Ausnahmen gelten u. a. für Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel sowie für Heizungsanlagen mit einer Nennleistung von weniger als 4 oder mehr als 400 kW (§ 72).

Technologieoffenheit ist das Stichwort, wenn Sie auf eine Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien umsteigen wollen. Sie haben die freie Auswahl zwischen verschiedenen technischen Lösungen, zum Beispiel:

  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • elektrische Wärmepumpe
  • Stromdirektheizung
  • Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung mit Gas oder Öl)
  • Heizung auf der Basis von Solarthermie
  • „H2-Ready“-Gasheizungen, also Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind. Voraussetzung dafür ist, dass es einen rechtsverbindlichen Investitions- und Transformationsplan für eine entsprechende Wasserstoffinfrastruktur vor Ort gibt.

Was ist bei Heizungshavarien zu beachten?

Bestehende Gas- oder Ölheizungen dürfen auch nach dem neuen GEG weiter betrieben werden. Sollte die Heizung kaputtgehen, darf sie repariert werden. Im Fall einer Heizungshavarie, d. h. wenn die Anlage irreparabel ist, sieht der Gesetzgeber pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen vor. In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht zum Heizen mit Erneuerbaren Energien befreit werden.

Welche Förderungen wird es geben?
Die neuen Förderrichtlinien werden noch im Parlament abgestimmt. Sie sind Teil der Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG). Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert eine „Energieberatung für Wohngebäude“ und übernimmt hier bis zu 80 Prozent der Beratungskosten. Die Förderungen für Nichtwohngebäude und eine „Energieberatung bei Nichtwohngebäuden“ stehen aktuell noch nicht fest.

II Was gilt speziell für Industriehallen?

Wie ist der Austausch von Hallenheizungen in Bestandsgebäuden geregelt?

Für hocheffiziente dezentrale Hallenheizungssysteme besteht auch nach 2026 (bzw. 2028) keine Pflicht zum Einsatz Erneuerbarer Energien, wenn zwei Jahre nach dem Einbau eines dezentralen Heizungssystems in Hallen (> 4 m) die Energieeffizienz-Anforderung von mindestens 40 Prozent Einsparung über den Zeitraum eines Jahres nachgewiesen wird (§71m). Das bedeutet: diese Hocheffizienzsysteme (z. B. KÜBLER Technologien) können theoretisch bis zum Stichtag 31.12.2044 ohne Erneuerbare Energien betrieben werden.

Was müssen Sie im Hallenneubau beachten?

Der Gesetzgeber hat die Erfüllung der GEG-Anforderungen grundsätzlich technologieoffen gehalten. Für die Beheizung von Hallengebäuden mit dezentralen Infrarotheizungen gelten verschiedene Erfüllungsoptionen:

Anforderungen an Erneuerbare Energien:

  1. Stromdirektheizungen: Direkt per Strom betriebene Infrarotheizungen, die den Wärmebedarf vollständig decken können. Im Hallenbereich ist hierfür keine Unterschreitung der Mindestanforderungen an den baulichen Wärmeschutz um 45 Prozent erforderlich (§ 71d (4)).
  2. H2-ready: Gasbetriebene Infrarotheizungen, die spätestens 2045 in der Lage sind, 100 Prozent Wasserstoff zu verbrennen. Bis dahin kann unter Einhaltung eines Transformationspfades nach § 71k weiterhin Erdgas genutzt werden. Die Heizungen dürfen bis zum Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung (30. Juni 2026 in Kommunen ab 100.000 Einwohner, 30. Juni 2028 in Kommunen bis 100.000 Einwohner) weiterhin neu eingebaut werden. Allerdings müssen diese ab 2029 einen wachsenden Anteil an Erneuerbaren Energien wie Biogas oder Wasserstoff nutzen:
  • 2029: mindestens 15 Prozent
  • 2035: mindestens 30 Prozent
  • 2040: mindestens 60 Prozent
  • 2045: 100 Prozent

Effizienzanforderungen:

  • Bereits seit 1. Januar 2023 müssen Hallenneubauten so errichtet werden, dass der Jahres-Primärenergiebedarf (Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung, Beleuchtung) das 0,55fache des Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes nicht überschreitet. Dies ist bei Einsatz moderner Infrarottechnologien und guter Auslegung der anderen Gewerke (Gebäudehülle, Lüftung, Kühlung, Beleuchtung) problemlos möglich.
  • Anrechnung von PV-Strom: Unterstützt wird die Erfüllung der Effizienzanforderungen durch die Regelung, dass gebäudenah erzeugter PV-Strom beim Primärenergiebedarf in Abzug gebracht werden kann. Die Berechnung erfolgt bei Stromdirektheizungen per Monatsbilanz (für alle Gewerke). D. h. der monatliche Ertrag der PV-Anlage wird mit dem tatsächlichen Strombedarf verrechnet.

Welche Pflichten gelten in Hallengebäuden für Steuerung, Energiemanagement und Gebäudeautomatisierung?

Nichtwohngebäude wie Hallen mit einer Nennleistung der Heizungsanlage ≥ 290 kW müssen bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 mit einem System für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung sowie mit einer digitalen Energieüberwachungstechnik ausgerüstet werden (§ 71a). Diese Anforderung wird für dezentrale Infrarotheizungsanlagen durch das Steuerungssystem CELESTRA und das Energiemanagementsystem E.M.M.A. erfüllt. Wichtig: E.M.M.A. ist als förderfähige Energiemanagementsoftware der BAFA gelistet.

Was sollten Sie beim Heizen von Hallen unbedingt wissen?

Hallengebäude – industriell, gewerblich oder kommunal genutzt – unterliegen mit Deckenhöhen bis 40 m und Raumdimensionen von mehreren Tausend Quadratmetern anderen gebäudephysikalischen Gesetzen als andere Nichtwohngebäude (Büros, Kindergärten, Gastro etc.) oder gar Wohngebäude.

Für die Beheizung von Hallen ist dezentrale Infrarottechnologie anerkanntermaßen die Technologie der ersten Wahl. Bei der Beheizung dieses speziellen Gebäudesegments ist diese Technologie gegenüber Wärmepumpen mit weitem Abstand überlegen. Dafür gibt es gute Gründe:

  1. Speziell auf die Besonderheiten von Hallen/Hallennutzung zugeschnitten: Infrarotheizungen bieten einen hervorragenden Wärmekomfort – ohne Zugerscheinungen und Staubaufwirbelung. Sie verfügen über bedarfsgerechte Funktionalitäten wie eine gezielte Zonenbeheizung, automatische Abschaltung bei offenen Toren u. v. m.
  2. Bis zu 70-80 Prozent günstigere Investitionskosten – bei vergleichbarer Effizienz: die deutlich günstigeren Investitionskosten und geringen Betriebskosten machen die Transformation für die Industrie bezahlbar – ein wichtiger Katalysator für den Erfolg der Energiewende.
  3. Energieeffizienz auf Augenhöhe mit Wärmepumpen (oder besser): IR-Heizungen bringen bis zu 70 Prozent Energieeinsparung – und das unter schwierigsten Bedingungen in hohen Hallengebäuden.
  4. Raumsparend unter der Hallendecke installiert: somit freie (Um-) Nutzungsmöglichkeit des Hallenbodens, z. B. für Schwerlast, geänderte Maschinenaufstellungen etc. Flexibel für Erweiterungen oder Neumontagen in anderen Gebäude(teilen).
  5. Mit erneuerbaren Energien betreibbar (Multi-Energie-Fähigkeit): moderne dezentrale IR-Systeme können wahlweise zwischen den Energieträgern Strom, Wasserstoff, Biogas, (biogenes) Flüssiggas und/oder Methan hin- und herschalten. Das ist bei der unsicheren Verfügbarkeit und Volatilität erneuerbarer Energien für die Betriebssicherheit und Produktivität in der Industrie hochrelevant.
  6. Wärmemanagement, vollständige Digitalisierung: digital gesteuert ist der Betrieb der Heizungsanlage stets auf optimalem Effizienzniveau. Das Energiemanagement schafft Transparenz und ist Grundlage für Audits, z. B. nach DIN EN ISO 50001.

Wie lassen sich moderne KÜBLER Infrarotheizungen GEG-konform einsetzen?

In Bestandsgebäuden werden hocheffiziente Infrarotheizungen wie die KÜBLER Technologien MAXIMA oder PRIMA plus aufgrund ihrer hohen Energieeinsparung von 40 Prozent und mehr problemlos GEG konform eingesetzt.

Im Neubau bietet die Multi-Energie-fähige Weltneuheit – die Infrarotheizung FUTURA von KÜBLER – gleich zwei Erfüllungsoptionen für die EE-Anforderungen. Sie ist beides: Stromdirektheizung und H2-ready.

Auch die hohen Effizienzanforderungen im Neubau (55 Prozent des Referenzgebäudes) können die innovativen KÜBLER Technologien im Zusammenspiel aller Gewerke (Gebäudehülle, Lüftung, Kühlung, Beleuchtung) erfüllen.

Und das Fazit?

Für das Heizen von Industriehallen gelten hocheffiziente dezentrale Infrarotheizungen als Golden Standard. Kein Wunder, denn sie sind gezielt für die Wärmeversorgung dieser Gebäudegiganten ausgelegt. Infrarotheizungen von KÜBLER gelten als die effizientesten und wirtschaftlichsten Lösungen im Markt. Sie sind vielfach ausgezeichnet für ihren Beitrag zur Energiewende und erfüllen perfekt die drei wesentlichen Anforderungen an zeitgemäße Hallenheizungen:

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien
  • Wärmekomfort & Funktionalität
  • Wirtschaftlichkeit & Flexibilität

KÜBLER Technologien setzen in allen wesentlichen Punkten die Maßstäbe und begleiten Sie investitions- und rechtssicher durch den gesamten Transformationsweg der Energiewende – von jetzt bis über 2045 hinaus. Antworten auf Ihre Fragen zum neuen GEG und wie Sie Ihre Hallen auch nach 2024 gesetzeskonform heizen, erhalten Sie unter +49 621 57000-0 oder schreiben Sie eine Mail an kontakt@kuebler-hallenheizungen.de Unsere Experten beraten Sie kompetent und unverbindlich!

Quellen:

BMWK - Jetzt umsteigen auf klimafreundliche Wärme! (energiewechsel.de)
BMWK - Erneuerbares Heizen – Gebäudeenergiegesetz (GEG) (energiewechsel.de)


Hallenheizung an Holzdecke von Sporthalle

Revolutionäre Wärme: KÜBLER Hallenheizungen setzen neuen Standard im Turnverein Mußbach

Der Turnverein 1860 Mußbach e.V. ist ein traditionsreicher Sportverein mit einer langen Geschichte. Seit seiner Gründung im Jahr 1860 hat er eine Vielzahl von Menschen jeden Alters und Hintergrunds in Bewegung gebracht und zählt mittlerweile über 1.200 Mitglieder. Der Verein bietet eine breite Palette an sportlichen Aktivitäten. Dieter Hackebeil, ehemaliger Vorstandsvorsitzender des Vereins und nun im (Un-)Ruhestand, war damals Hauptverantwortlicher bei der Erneuerung des Heizsystems und kann die Firma KÜBLER „nur in den höchsten Tönen loben.“ Zufriedenheit und Überzeugung sind hier die entscheidenden Stichworte.

„Die Technik muss überzeugen, das Kosten-Nutzen Verhältnis auch und das passt bei KÜBLER auf jeden Fall.“

Die alte Gebläseheizung des Turnvereins stieß schon lange Zeit auf Unzufriedenheit. Sowohl bei Dieter Hackebeil, als auch bei allen Mitgliedern. Gerade das Thema Staub- und Luftaufwirbelung war in den Turnhallen ein akutes Problem. Aber auch die Lautstärke sorgte des Öfteren für Unmut. Durch verschiedene Trainingszeiten waren die Anforderungen an die gewünschte Temperatur immer unterschiedlich. Die Gebläseheizung war weder tempreraturregulierend, noch konnte man sie punktgenau einschalten. Als Vereinsmitglieder sich zunehmend beschwerten, stand fest, dass ein neues Heizsystem hermusste. Durch die schlechte Erfahrung in der Vergangenheit fiel die Entscheidung erst einmal jedoch nicht leicht.

Die Zielsetzungen für die Erneuerung der Hallenheizung des Turnvereins waren klar:

  1. Die Zufriedenheit der Vereinsmitglieder durch eine geräuschlose Heizung steigern.
  2. Bessere Regulierbarkeit der Hallenheizung durch eine Steuerung sichern.
  3. Und keine Staub -und Luftaufwirbelung in der Halle.

Das Projekt

Dieter Hackebeil, ehemaliger Vorstandsvorsitzender des Turnvereins Mußbachs, wusste: „Wir müssen weg von der alten Gebläseheizung, die weder effizient noch zufriedenstellend ist.“ Durch eigene Recherche ist er auf die KÜBLER GmbH gestoßen. Bereits zu Beginn war ein Mitbewerber im Spiel, dem aber schnell abgesagt wurde. Herr Hackebeil betont, dass er schon immer ein Anhänger der Region war und die vielen Vorteile sah, die ein Unternehmen in der Nähe besaß. Er selbst beschreibt sich als Laie, der sich eigenverantwortlich mit den verschiedenen Techniken auseinandergesetzt hat. Der erste Beratungstermin mit Herr Bolch überzeugte direkt: „Der Besuch durch Herrn Bolch war kompetent und unaufdringlich. Die Entscheidung stand direkt fest: Das Projekt werden wir mit KÜBLER realisieren. Bis heute bereuen wir diese Entscheidung in keinster Weise.“ Ein Referenzbesuch einer nah gelegenen Halle verschaffte Herrn Hackebeil zudem mehr Einblick und ließ ihn zum ersten Mal das Wärmegefühl der Strahlungsheizungen live erleben. Auch dies bestätigte die vorher getroffene Entscheidung.
Die Inbetriebnahme wurde noch im August durchgeführt. Dieter Hackebeil war es wichtig, noch im gleichen Jahr die neue Hallenheizung zu installieren. So konnte auch direkt die erste Heizungsperiode mitgenommen werden.

„Strahlungswärme ist einfach etwas Anderes. Sie ist viel angenehmer und die Wärme ist direkt da, wo man sie braucht.“

Gab es Besonderheiten oder Herausforderungen bei der Montage?

„Die einzige Herausforderung sah ich in unserem Altbau. Die zu beheizende Halle stand seit 1936 und die Decke war nicht richtig isoliert.“, so Dieter Hackebeil. Aber auch das stellte sich letztendlich als problemlos dar. Der Einbau lief geräuschlos durch einen ortsansässigen Heizungsbauer. Die Inbetriebnahme erfolgte dann durch einen erfahrenenen Monteur von KÜBLER, der den zuständigen Kollegen im Verein zudem in die Steuerung und Regulierung der Hallenheizung einwies. Die Kompetenz ermöglichte eine schnelle Einarbeitung in die Steuerung und den optimalen Betrieb der Hallenheizung.

Und das Fazit?

Durchweg positive Stimmen der Vereinsmitglieder. Durch verschiedene Probeläufe konnten bereits im 1. Jahr Energieeinsparungen von 40-50 % erzielt werden. Alle sind mehr als begeistert. Zufriedene Sportler und deutlich sinkende Kosten, mit der neuen Heizung wurde wirklich jedem geholfen.
„Unsere Trainingseinheiten finden teilweise zu sehr unterschiedlichen Zeiten statt. Früher begann der Sport z. B. um 14 Uhr, die Heizung musste aufgrund der langen Vorlaufzeit allerdings schon um 12 Uhr eingeschaltet werden. Es wurde so viel verheizt. Jetzt müssen wir die Heizung kurz vor Trainingsbeginn einschalten und erhalten direkt ein wohliges Wärmegefühl. Die Hallenheizungen von KÜBLER haben uns in all den letzten Jahren nie enttäuscht und haben stets für viel Begeisterung gesorgt.“

„Es ist meine tiefe Überzeugung, KÜBLER Hallenheizungen weiterzuempfehlen.“

Welche Resonanz geben die Mitglieder des Turnvereins?

Vor der Heizungsmodernisierung war die Resonanz durchweg negativ: „Was ist das für eine blöde und laute Heizung?“. Seit dem Einbau der KÜBLER Hallenheizungen hört man nur noch Lob. Es kam nicht eine einzige negative Stimme. „Auch ich empfehle die Hallenheizungen von KÜBLER immer und gerne weiter. Nicht weil ich einen Nutzen davon habe, sondern weil ich sehr tief überzeugt von den Technologien bin und ich meine Stimme gerne nutze, um noch mehr Hallenbetreiber- oder besitzer zum Wechsel zu animieren.“
„Irgendwann ist KÜBLER wieder bei uns in Mußbach, man muss ja mit dem Globus der Zeit gehen.“, sagt Dieter Hackebeil und deutet damit an, dass die Partnerschaft zwischen dem Verein und KÜBLER auch in Zukunft vielversprechend bleibt.


Niclas Reichel mit weißem Helm und Blick nach oben

Jetzt die Heizungswartung planen und sicher in den Winter starten

Niemand denkt an die Hallenheizung, wenn die Sonne brennt, der Asphalt glüht und jeder dankbar für die kleinste Abkühlung ist. Oder doch? Denn wer vorausschauend handelt, weiß: Sommerzeit ist Wartungszeit. Wenn Sie mit Ihren Fertigungs- oder Lagerhallen also sicher in den Winter starten wollen, ist es gut, vorbereitet zu sein. Denn die nächste Heizperiode steht oft schneller vor der Tür, als gedacht und damit ergibt sich die Frage: Ist Ihre Hallenheizung fit für die nächste Saison?

Warum es gerade jetzt wichtig ist, die Heizungswartung zu planen

 

Zugegeben: Sobald es draußen warm wird, denkt niemand mehr an die Hallenheizung. Dabei sind die Frühlings- und Sommermonate die beste Zeit, für die Heizungswartung. Wenn also nicht jetzt, wann dann? Mit genügend zeitlichem Vorlauf und in aller Ruhe können die Hallenheizungen überprüft, gereinigt und eventuell repariert werden. Oder durch ein Upgrade sogar auf den neuesten Stand der Energiespar-Technik gebracht werden. So erleben Sie keine böse Überraschung, wenn über Nacht die Kälte kommt. Und schließlich ist es einfach ein gutes Gefühl, sicher vorbereitet zu sein. Denn: Der nächste Winter kommt bestimmt.

Wie die Heizungswartung die Betriebssicherheit und Zuverlässigkeit der Hallenheizung sichert

 

Durch die jährliche Wartung Ihrer Hallenheizung stellen Sie sicher, dass Ihre Anlage zuverlässig und störungsfrei arbeitet. Kleine Probleme können frühzeitig erkannt und behoben werden, bevor sie zu größeren Ausfällen führen. Eine gut gewartete Hallenheizung ermöglicht Ihnen einen reibungslosen Betriebsablauf und sichert Ihnen optimale Produktivität in der kalten Jahreszeit. Denken Sie jetzt an die Heizungswartung, bevor die nächste Heizperiode Sie kalt erwischen könnte.

Heizungswartung hält die Energieeffizienz hoch und die Kosten niedrig

 

Wussten Sie, dass 1 °C Temperaturabweichung bereits zu 6 % mehr Energieverbrauch führt? Eine optimal eingestellte und gereinigte Heizung arbeitet effizienter und verbraucht weniger Energie. Durch die Heizungswartung können Verschmutzungen und Ablagerungen entfernt werden. Eine Studie zeigt, dass eine starke Verschmutzung der Reflektoren den gut nutzbaren Infrarotanteil von energiesparenden Hallenheizungen um bis zu 10 % beeinträchtigen kann. Allein deshalb ist eine regelmäßige Heizungswartung dringend zu empfehlen. Die Folgen bei Nichtbeachtung gehen mit steigenden Heizkosten einher, da weniger Wärme dort ankommt, wo sie benötigt wird. Zudem würde eine Überdimensionierung der Infrarotgeräte benötigt, um dies zu kompensieren. Dies wiederum führt zu einer weiteren Erhöhung der Heizkosten.
Übrigens: Welchen Effizienzverlust Sie ohne die regelmäßige Wartung ggf. in Kauf nehmen müssten, zeigt die Studie: Einfluss von Verschmutzung von Reflektoren bei Dunkelstrahlern. Sie möchten mehr erfahren? Dann fordern Sie die Studie doch einfach an. Kontaktieren Sie uns gerne.

Heizungswartung schützt die Investition und lässt die Hallenheizung länger leben

 

Durch die regelmäßige Heizungswartung erhöhen Sie die Lebensdauer der Hallenheizung. Verschleißteile können rechtzeitig ausgetauscht werden, bevor sie zu größeren Schäden führen. Eine gut gewartete Hallenheizung hält länger und minimiert somit den Bedarf an teuren Reparaturen oder den Austausch der gesamten Anlage. Haben Sie einen Wartungsvertrag, steht die Wartung der Hallenheizung in der Regel standardgemäß jedes Jahr an. Denken Sie unbedingt daran, diesen Termin wahrzunehmen, damit Sie von einer Gewährleistung und der Sicherung Ihres Versicherungsschutzes profitieren können. Denn Ihre Heizungswartung sollte nicht warten.
Vereinbaren Sie noch heute Ihren Wartungstermin oder schließen Sie einen Wartungsvertrag ab: https://www.kuebler-hallenheizungen.de/de/wartungsvertrag/

Und schließlich: Heizungswartung muss sein (auch wenn sie nicht sein muss)

 

Als Hersteller energiesparender gasbetriebener Hallenheizungssysteme müssen wir Sie auf die jährliche Pflicht zur Heizungswartung hinweisen. Schließlich wird damit eine lange und störungsfreie Laufleistung erst möglich gemacht. Wichtig ist aber auch: Denken Sie an Ihren Versicherungsschutz. Bei infrarotbasierten Hallenheizungssystemen greifen verschiedene Verordnungen und gesetzliche Richtlinien. Beispielweise die folgenden:
  • Gasgeräterichtlinie (Richtlinien über die allgemeine Produktsicherheit und Gasverbrauchseinrichtungen)
  • DIN EN 416-1, 416-2 und EN 777
  • TRGI (Technische Regel für Gasinstallationen)
  • DVGW Regelwerke G 638-1 und G 638-2
  • VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)
  • KÜO (Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen)
  • Inbetriebnahme und Wartungsanleitung
  • Feuerungsverordnung (FeuVo)
  • Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV)

Effizienz steigern oder modernisieren? Was Sie tun können, wenn die Heizungswartung nicht mehr reicht

 

Ihre Heizungsanlage ist in die Jahre gekommen? Sie verbraucht zu viel Energie? Ausfälle und Reparaturkosten nehmen zu? Neben der Heizungswartung besteht auch die Möglichkeit, Ihre energieeffizienten Hallenheizungen auf- oder umzurüsten. Eine modernisierte Heizungsanlage kann Ihre Energiekosten erheblich senken, den Komfort in Ihrer Halle verbessern und neue gesetzliche Anforderungen erfüllen. Welche Möglichkeiten Ihnen dabei offenstehen? Hier ein paar Tipps.

Von digitaler Regeltechnik profitieren

 

Moderne Hallenheizungsanlagen verfügen über vollständig digitalisierte Regelungstechniken, die eine bedarfsgerechte Steuerung der Heizleistung ermöglichen und den gesamten Heizbetrieb optimieren. Sie lassen sich in vielen Fällen problemlos nachrüsten. Die intelligenten Systeme sorgen für schnelle Ein- und Abschaltung, für gleichmäßigen Wärmekomfort und minimierten Energieverbrauch. Denn um es mit KÜBLER zu sagen: Die sparsamste Heizung ist die, die Sie nicht brauchen! Achten Sie daher darauf, dass die Heizung auch nur dann und in den Hallenbereichen die gewünschte Temperatur erzeugt, wenn dort wirklich gearbeitet wird.

Multi-Energie-Hallenheizungen bringen die Wärmewende bezahlbar in Ihre Halle

 

Der Hallenheizungsspezialist KÜBLER bietet seit kurzem energieoffene Hallenheizungen an, die die Nutzung erneuerbarer Energien ermöglichen. Kennen Sie schon das Multi-Energie-Infrarotsystem FUTURA? Sie entscheiden hier selbst, welcher Energieträger für Sie aktuell am günstigsten ist. Sei es Strom, Wasserstoff oder (biogene) Gase. Diese Flexibilität eröffnet Ihnen neue Dimensionen der Hallenbeheizung. Das i-Tüpfelchen bietet FUTURA mit seiner integrierten LED-Beleuchtung. So bringt die mehrfach ausgezeichnete Weltneuheit nicht nur Licht in Ihre Halle, sondern leistet einen weiteren relevanten Nachhaltigkeitsbeitrag, der sich mehrfach auszahlt. Denn die 2-in-1-Innovation steht für nur eine Verkabelung, nur eine Steuerung, nur einen Servicepunkt.

Nicht vergessen: Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten

 

Für die Umrüstung auf energieeffiziente Hallenheizungen gibt es oft staatliche Förderprogramme. Das Energiemanagement-System E.M.M.A zum Beispiel ist BAFA-gelistet. Informieren Sie sich über die aktuellen Fördermöglichkeiten, um finanzielle Unterstützung für Ihre Investition zu erhalten. Bei KÜBLER wurden zudem schon etliche Seminare zum Thema „Neue Förderungen für Hallenheizungen“ durchgeführt. Melden Sie sich zum Newsletter an, um keine Veranstaltung zu verpassen.

Fazit:

 

Die regelmäßige Wartung Ihrer Hallenheizung ist wichtig. Denn nur so stellen Sie den zuverlässigen Betrieb, die hohe Energieeffizienz und lange Lebensdauer Ihre Heizungsanlage sicher. Fordern Sie Ihren Wartungsvertrag einfach an unter: service@kuebler-hallenheizungen.de. So können mögliche Probleme frühzeitig erkannt und längere Wartezeiten in den „heißen“ Wintermonaten – oder sogar kostspielige Ausfallzeiten – vermieden werden.

 

Sie haben bereits einen Wartungsvertrag? Dann vereinbaren Sie am besten jetzt gleich Ihren Wartungstermin: https://www.kuebler-hallenheizungen.de/de/wartungsvertrag/. Unser Tipp: Lassen Sie sich bei der Gelegenheit doch gleich einmal die Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie die Energieeffizienz und Usability Ihrer Hallenheizung upgraden – oder wie Sie Ihre Heizungsanlage sogar – bezahlbar und nachhaltig wirtschaftlich – fit für die Wärmewende machen. Das Stichwort ist: Mehrfach-ausgezeichnetes-Multi-Energie-Infrarotsystem. Oder einfach: FUTURA.

Industriehalle mit Hallenheizung von KÜBLER

Hallen heizen mit 65 Prozent erneuerbaren Energien – aber richtig

Schon im Juli 2022 hat das BMWK sein Konzeptpapier zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes GEG veröffentlicht und damit nicht nur für heillose Verunsicherung gesorgt, sondern auch Investitionen in erforderliche energetische Sanierungen verhindert. Eins vorneweg: Die Novelle ist aktuell nicht verabschiedet – und ob sie tatsächlich 1:1 so kommt, ist fraglich. Denn vertraut man dem Struck‘schen Gesetz, verlässt ein Gesetz das Parlament in aller Regel nicht so wie es eingebracht wurde.

Um was geht es im Konzeptpapier „65 Prozent erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen ab 2024“? Und was hat dies mit der Sanierung von bestehenden Heizungsanlage in Hallengebäuden zu tun? In diesem Konzeptpapier plant die Bundesregierung die Einsatzpflicht von 65 Prozent erneuerbaren Energien ab 2024. Zudem soll die maximale Betriebszeit von rein fossil betriebenen Heizungsanlagen ab 2026 verkürzt werden. Das heißt: Heizungsanlagen müssen dann bereits ab einem Alter von 20 Jahren erneuert werden.

Was bedeutet es für Sie und andere Betreiber von Hallengebäuden, wenn dieses Konzeptpapier umgesetzt wird? Aus unserer Sicht als Experte für nachhaltige Hallenheizungen gibt es dafür drei Optionen:

Option 1: Sie erneuern Ihre bestehende Heizungsanlage noch in 2023 durch eines der bewährten Energiesparsysteme von KÜBLER, nutzen – wo sinnvoll – die Brennwerttechnik, sparen sich aber zunächst die zusätzlichen Kosten für ein hybrides Multi-Energiesystem.
Ergebnis: Die Modernisierungsmaßnahme wird Ihren Verbrauch an Heizenergie unserer Erfahrung nach um 50 bis 70 Prozent senken. Dies führt zu einer erheblichen Reduktion des CO2-Footprints sowie Ihrer Verbrauchkosten, so dass sich die Investition i. d. R. in zwei bis drei Jahren amortisiert. Für die Zukunft bleibt Ihnen offen, die neue Heizungsanlage problemlos anzupassen, sobald Wasserstoff in ausreichender und bezahlbarer Menge verfügbar ist.

Option 2: Sie entscheiden sich für das Hocheffizienzsystem von KÜBLER, nutzen damit die Wasserstoffoption sowie die Möglichkeit, die Heizung jederzeit und einfach durch das Nachrüst-Kit für die Strom- bzw. die PV-Nutzung aufzurüsten. Im Ergebnis können Sie mit den gleichen Vorteilen rechnen wie bei Option 1 aufgezeigt.

Option 3: Sie investieren gleich in die CO2-Freiheit mit einem Multi-Energie-System von KÜBLER, das Ihnen erlaubt, verschiedene erneuerbare Energieträger wie Strom oder Wasserstoff aber auch Gas oder Biogas variabel zu nutzen – im Mix oder alternativ.
Unter dem Strich gibt Ihnen diese Option die Freiheit, z. B. sofort auf eigenen PV-Strom zu setzen und sich dadurch ein Stück Energieautarkie zu eröffnen. Durch aktives Energiemanagement über die Steuerung machen Sie Heizkosten und CO2-Ausstoß bei der Nutzung verschiedener Energieträger skalierbar – welch ein Fortschritt!

Zusammenfassend lässt sich sagen: Noch nie war es so einfach, die Transformation in die karbonfreie Zeit in Ihren Hallengebäuden umzusetzen. Und dies unter wirtschaftlichen Bedingungen. Denn die Investition ist vergleichsweise gering – sie liegt um rund Faktor 3 z. B. unter der für Wärmepumpen. Wenn Sie zudem das lukrative Mietmodell HeizWerk nutzen, profitieren Sie von hochmoderner und sehr funktionaler Hallenheiztechnik sogar Off-Balance – d. h. ohne Eigeninvestition und Abschreibungsaufwand. Gleichzeitig werden sich Ihre Verbrauchskosten so erheblich reduzieren (i. d. R. um 50 – 70 Prozent), dass Sie selbst im Mietfall einen Kostenvorteil haben.

Übrigens: Das innovative Multi-Energiesystem wurde Ende 2022 mit dem Sonderpreis „Innovative Technologien für den Klimaschutz“ beim Technologiewettbewerb SUCCESS ausgezeichnet und ist 2023 nominiert für den German Innovation Award.

 


Mann steuert den Energieverbrauch in einem Industriegebiet bei Nacht

Damit Deutschland nicht das Gas ausgeht: Jetzt auf energiesparende Industrieheizung umstellen

Was ist aktuell der wahrscheinlich wirkungsvollste Hebel gegen Gaskrise, Preisdruck und Abhängigkeit von Russland? Die Antwort: Weniger Energie verbrauchen. Die Bundesregierung ist dieser Meinung und ruft in einer großangelegten Kampagne zum Energiesparen auf – unterstützt von Wirtschaft und Verbänden. Dieses Ziel lässt sich erreichen. Wenn es um die hohen Hallen von Industrie und Gewerbebetrieben geht sogar einfacher und schneller, als gedacht.

Gewusst wie – die richtige Technologie macht Energiesparen einfach

Wie Energiesparen einfach wird? Während in privaten Haushalten und anderen Geschossbauten aktuell Wärmepumpen im Trend liegen, stellt sich die Situation bei der Beheizung von hohen Hallengebäuden physikalisch und technisch ganz anders dar. Wer flexibel auf kurzfristig Änderung von Wärmeanforderungen reagieren will und wer variabel für zukünftige Hallen-Umnutzungen bleiben will, entscheidet sich für Industrieheizungen, die speziell zur Beheizung von Hallen entwickelt wurden Zu den Rekordhaltern in der Einsparungs-Disziplin zählen digitalisierte Infrarot-Dunkelstrahler in Verbindung mit Brennwerttechnik (System H.Y.B.R.I.D.). Diese Heizungen sind moderne Hocheffizienz-Systeme und bieten in den Hallengebäuden von Industrie, Gewerbe und Kommunen eine Vielzahl von Vorteilen:

  • 30 – 70 Prozent Energieeinsparung nachhaltig
  • variabel mit Methan, Grünem Wasserstoff und/oder Biogas betreibbar
  • flexible Anpassung an Nutzungsänderungen
  • im Bestand oft die einzig sinnvolle Lösung
  • schnelle Amortisation und hoher Umweltnutzen
  • angenehmes, gleichmäßiges, zugfreies Arbeitsklima
  • präzise regelbar bei wechselnder Heizbedarfe
  • mit Brennwerttechnik als Hybridsystem bis hin zur Digitalen Hallenheizung erweiterbar

Infrarot-Dunkelstrahler sind gezielt für die besonderen Raumdimensionen und Nutzungsbedingungen von Hallen ausgelegt. Sie lassen sich sehr einfach, sehr wirtschaftlich und schnell umsetzen. Wie interessant diese Technologie für Industrie- und Gewerbebetriebe ist, zeigt das Praxisbeispiel eines Maschinenbau-Unternehmens in Nordrhein-Westfalen. Dort konnten die Energiekosten für die Beheizung der rund 6.300 Quadratmeter großen Hallenfläche um rund 65 Prozent reduziert werden. Bezogen auf die aktuellen Energiepreise würde dies einer Kostenreduktion von rund 170.000 Euro auf rund 83.300 Euro bedeuten – etwa 86.700 Euro Einsparung.

Hallen brauchen besondere Heizungen

Hallen unterscheiden sich mit ihrer Deckenhöhe, ihrer Raumgröße und ihren wechselnden Nutzungsprofilen von anderen Gebäuden. Für die Auswahl einer nachhaltigen und effizienten Heiztechnik für Produktions-, Lager-, Sport-, Veranstaltungs- und andere Hallen ist es wichtig, diesen Unterschied zu verstehen. Wohn- und Bürogebäude, Kindergärten, Krankenhäuser und andere Nichtwohngebäude in Geschossbauweise mit ihren lichten Höhen um 2,50 Meter lassen sich relativ einfach beheizen. Hallengebäude mit Raumhöhen von 4 – 40 m und Grundflächen von 100 – X-1.000 m² Fläche sind wegen ihrer besonderen bauphysikalischen Bedingungen eine echte Herausforderung für die Beheizung. Um diese Gebäude funktional, wirtschaftlich und ökologisch vernünftig beheizen zu können, werden speziell für Hallengebäude entwickelte Heizungen genutzt.

Als Technologie der ersten Wahl gelten moderne Industrieheizungen wie Infrarot-Dunkelstrahler, die sich extrem effizient mit Erdgas, Flüssiggas, Biogas oder Wasserstoff betreiben lassen. Mit Gasheizungen, die in Wohnungen oder Büros zum Einsatz kommen, haben diese modernen Hocheffizienz-Technologien nichts gemeinsam. Während warme Luft im Geschossbau nahezu hundertprozentig im Raum nutzbar bleibt, steigt sie in Hallen aus dem Nutzungsbereich raus bis hoch unter das Hallendach. Hier liegt ein Grund für die große Überlegenheit von Infrarottechnik beim Heizen von Hallengebäuden.

 


Wärmetauschersystem für Infrarotheizungen von KÜBLER

Brennwerttechnik macht hohe Einsparpotenziale in Unternehmen nutzbar

„Keine Energiewende ohne Energieeffizienz“ betitelt die dena die Rubrik „Themen und Projekte“ auf ihrer Homepage1 „Die beste Kilowattstunde ist die eingesparte“, sagt Thomas Kübler, geschäftsführender Gesellschafter der KÜBLER GmbH. Beide meinen das Gleiche: Es geht darum, den Energieverbrauch im Allgemeinen und besonders in den Unternehmen zu drosseln. Denn hier liegt ein enormer Hebel zum Erreichen der Klimaziele. Und nicht nur das: Energieeffizienz lohnt sich auch wirtschaftlich, wenn sie technologisch richtig angegangen wird. Dabei spielt moderne Infrarotheizungstechnologie eine wichtige Rolle, insbesondere wenn sie intelligent mit Bennwerttechnik kombiniert wird.

Brennwerttechnik verwandelt Abwärme in nutzbare Energie

Das Besondere der Brennwerttechnik ist, dass sie die Kondensationswärme (Brennwert genannt) aus der Abwärme von Heizanlagen entzieht, diesen Energiegehalt nutzbar macht und damit die Gesamteffizienz der Anlagen nennenswert erhöht. Je nach Brennstoff spricht man dabei von Öl- oder Gasbrennwerttechnik. Brennwerttechnik zeichnet sich also kurz gesagt dadurch aus, dass sie den Ausnutzungsgrad von Energie und damit die Energieeffizienz erhöht.

Wie die Abwärmenutzung mit Brennwerttechnik funktioniert

Das Funktionsprinzip der Brennwerttechnik ist im Grunde ganz einfach. Am Beispiel Infrarotheizung erklärt, wird die im Abgas enthaltene Energie bis zur Kondensation abgekühlt und die so gewonnene Wärme an ein Speichermedium (i. d. R. Wasser) übertragen. Das erhitzte Wasser wird einem Pufferspeicher zugeführt und von dort je nach Bedarf in ein gewöhnliches Pumpen-Warmwasser-Heizungsnetz eingespeist. Als Speichermedium eignet sich Wasser ideal, aber auch andere Medien wie Luft können eingesetzt und beispielsweise in Warmluftgebläsen nutzbar gemacht werden.

Beginnen Sie damit, Ihre Abwärmequellen zu identifizieren und zu reduzieren

Nicht nur Heizungen erzeugen Abwärme, je nach Betriebsart entsteht Abwärme an den unterschiedlichsten Stellen. Öfen, Maschinen (insbesondere Druckluftkompressoren), Kühlsysteme und oder ungedämmte Rohre sind wohl die Klassiker. Gehen Sie den Ursachen für ungenutzte Abwärme auf den Grund, indem Sie gründlich den Energieverbrauch im gesamten Unternehmen analysieren und bewerten. Anschließend gilt es, schon einmal unnötige Abwärme durch Prozessoptimierungen zu vermeiden oder wenigstens zu reduzieren. Dabei helfen folgende Fragen:

  • Können Sie Leerläufe vermeiden?
  • Laufen wirklich alle Anlagen/Prozesse effizient, oder lässt sich hier und da noch eine Stellschraube drehen?
  • Sind einige Prozesse vielleicht überdimensioniert?
  • Gibt es Aufheiz- oder Abkühlungsphasen, die in der Praxis gar nicht nötig wären?
  • Warten Sie Ihre Maschinen und Anlagen regelmäßig?
  • Dämmen Sie ausreichend?

Mit einer umfassenden Analyse können Sie schon einiges an Abwärme einsparen. Und der Rest? Den nutzen Sie am besten sinnvoll, je nach Ihren Anforderungen.

Setzen Sie den Energiegewinn aus Brennwerttechnik sinnvoll ein

Das Praktische an der Brennwerttechnik ist: Sie können die Abwärme auf vielfältige Weise für mehr Energieeffizienz im Unternehmen nutzen. „Hybrid heizen“ lautet hier ein wichtiges Stichwort. Denn Abwärme kann eine große Rolle bei der Warmwasseraufbereitung oder dem Beheizen von Räumen spielen. Während sich diese Variante der Abwärmenutzung schon in vielen Privathaushalten etabliert hat, wird sie noch lange nicht überall bei der Beheizung von Hallengebäuden eingesetzt. Dabei steht gerade dieses Gebäudesegment schon wegen seiner Raumdimensionen im Ruf, besonders viel Energie zu verbrauchen. Hier bieten sich hohe Einsparpotenziale. Im industriellen Bereich kann die zurück gewonnene Energie beispielsweise für Brauchwasser oder zur warmwasserbasierten (hybriden) Beheizung verwendet werden. Oft ist dies sinnvoll für Büro- oder Sozialräume, die typischerweise an Hallen angeschlossen sind. Im Sportbereich wird das Warmwasser gerne im Sanitärbereich, insbesondere für die Duschräume verwendet. Warmluft kann – wo sinnvoll – ggf. über Warmluftgebläse ergänzend zur energieeffizienten Infrarotbeheizung eingesetzt werden.

Bündeln Sie Ihre Energieströme für mehr Energieeffizienz

Nicht nur die Abwärme von Heizungsanlagen lässt sich nutzbar machen, auch zahlreiche weitere Wärmeströme im Hallengebäude bieten interessante, effizienzsteigernde Potenziale. Nämlich dann, wenn Sie Brennwerttechnik und Heizung intelligent kombinieren. Ein Beispiel ist das Infrarotheizungssystem H.Y.B.R.I.D. des Ludwigshafener Hallenheizungsspezialisten KÜBLER. Die voll integrierte Lösung bietet viel Flexibilität bei der Integration unterschiedlicher Technologien und Energiequellen. So kann das Hybridsystem gleichzeitig mit der Heizungsabwärme auch die Energieströme aus dem Prozess (Maschinen, Kompressoren etc.) nutzbar machen. Bei einem Textilmaschinenbauer aus Nordrhein-Westfalen wurden so die Energieströme von Heizung, Härteöfen und Kompressoren zusammengeführt. Der Wärmebedarf von 1.200 m² Bürofläche kann seither vollständig durch die Restwärmenutzung abgedeckt werden.

Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer Kombinationsmöglichkeiten. Besonders interessant ist angesichts der meist großen Dachflächen bei Industriehallen, dass das übrigens mehrfach ausgezeichnete Hybridsystem (u. a. „Deutschlands nachhaltigstes Produkt“, Deutscher Nachhaltigkeitspreis 2012) auch regenerative Energien wie Solarthermie integrieren kann (Stichwort: Helio.B.R.I.D.). Auch Wärmepumpen lassen sich einbinden. Zudem ist das Hybridsystem Grundlage für die Realisierung der Digitalen Hallenheizung (z. B. WÄRME 4.0), die es u. a. durch das Echtzeit-Monitoring aktueller Verbräuche ermöglicht, den Anlagenbetrieb kontinuierlich auf Ideallinie zu fahren. Die Kombination aus Brennwerttechnik und energiesparender Heizungstechnologie erlaubt es Ihnen also, auf vielfältige Weise für mehr Energieeffizienz in Ihrem Unternehmen zu sorgen.

Warum Sie gleichzeitig Ihr Unternehmen und die Klimaziele im Blick haben sollten

Nur etwa die Hälfte deutscher Unternehmen weiß um seine Abwärmepotenziale – das schreibt die dena in ihrer Publikation zur Abwärmenutzung im Rahmen der Initiative EnergieEffizienz2 . Somit gehen jedes Jahr schätzungsweise 226 TWh nutzbare Wärme ungenutzt flöten. Das sind 36 % des Energieanteils des gesamten produzierenden Gewerbes. Unternehmen kostet das – ganz klar – immens viel Geld, doch gleichzeitig belastet die ungenutzte Abwärme die Umwelt. Rund 60 Mio. t des Treibhausgases CO2 verdampfen damit pro Jahr unnötig in die Atmosphäre. Unternehmen können und wollen sich das heutzutage im Hinblick auf steigende Energiekosten und Klimaschutzziele einfach nicht mehr erlauben.

Machen Sie Umweltschutz zu Ihrer Wirtschaftlichkeitsmaßnahme

Dass die Abwärmenutzung mit Brennwerttechnik nahezu ohne zusätzliche Verbrauchskosten geschieht, dürfte viele Hallenbetreiber sehr interessieren. Insgesamt können durch die integrierte KÜBLER Restwärmenutzung im Hybridsystem bis zu 15 Prozent Wärme zurück gewonnen und nutzbar gemacht werden. Thomas Kübler, Gründer und geschäftsführender Gesellschafter der KÜBLER GmbH Energiesparende Hallenheizungen: „Diese Zahl zusätzlich zu unseren ohnehin extrem energieeffizienten Infrarotsystemen markiert einen Quantensprung in der wirtschaftlichen und umweltschonenden Hallenbeheizung. Im Gesamtsytem lassen sich bis zu 70 Prozent* Energieeinsparung realisieren.“

* Im Vgl. zu konventionellen Technologien

So zahlt sich die Kombi aus Brennwerttechnik und IR-Heizung in der Praxis aus

Wie sich diese Werte konkret für Hallenbetreiber auszahlen, zeigen Beispiele aus der Praxis. Um rund 65 % wurden die CO2-Emissionen durch die Heizungsmodernisierung mit dem KÜBLER System H.Y.B.R.I.D. in einer Fertigungshalle der Firmengruppe AZO in Osterburken reduziert. Konkret von ca. 226.400 kg p. a. auf jährlich ca. 79.800 kg. Mehr Energieeffizienz stand auch im Mittelpunkt bei Reiners + Fürst. Ebenfalls rund 65 % hoch waren die Energieeinsparungen, die der Textilmaschinenbauer bei der energetischen Sanierung seiner Produktions- und Lagerflächen realisieren konnte. Die Einsparungen belaufen sich hier konkret auf rund 46.5000 Euro und 299 t CO2-Emissionen pro Jahr. Übrigens: Reiners + Fürst wurde für die Sanierung der Hallenheizung und die Integration von Restwärmenutzung bei Hallenheizung, Druckluft und Härteofen im System H.Y.B.R.I.D. 2014 mit dem 1. Platz beim Energy Masters Award in der Kategorie Gebäude ausgezeichnet.

Unterm Strich: Hybrides Heizen mit Brennwerttechnik lohnt sich – besonders in finanzieller Hinsicht!

Wer weniger Energie zur Wärmeerzeugung beziehen muss, spart bares Geld. Das ist glasklar. Wie sich das konkret in Zahlen ausdrückt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa:

  • Art und Größe Ihres Unternehmens
  • Das zu beheizende Volumen
  • Die Anzahl der Prozesse, die Abwärme erzeugen
  • Der Heizung, die Sie einsetzen

Fazit: Optimierungspotenziale finden sich an den verschiedensten Stellen

Hallenmodernisierung, ordentliche Dämmung, hocheffiziente Heizsysteme und eben auch die Brennwerttechnik und andere Möglichkeiten der zeitgemäßen Abwärmenutzung: Es gibt viele Wege, die Energieeffizienz Ihres Betriebs zu steigern und Kosten zu senken. Kontaktieren Sie uns gerne und lassen Sie uns besprechen, wie Sie die Abwärme aus Ihren Heiz- und Produktionsprozessen sinnvoll weiterverwenden können, anstatt sie ungenutzt durch den Schornstein zu entsorgen.

1 Weblink: https://www.dena.de/themen-projekte/energieeffizienz/

2 Vgl. 1445_Broschuere_Abwaermenutzung.pdf (dena.de)


2 Heizungsbauer laufen durch eine Lagerhalle und sprechen darüber, wie wichtig es ist, bei der Heizungsplanung Zukunftstechnologien zu berücksichtigen.

Warum Sie bei der Heizungsmodernisierung auf effiziente Zukunftstechnologien setzen sollten

Ehrgeizige Klimaschutzziele und neue Gebäudeenergie-Verordnungen bringen die eine oder andere Herausforderung für Unternehmen mit sich. Neben effektiver Dämmung oder der Reduzierung des Stromverbrauchs durch Licht und IT ist dabei die Heizungsmodernisierung ein wichtiger Punkt, um die neuen Anforderungen zu erfüllen. Besonders im Hinblick auf langfristige Effizienz und Wirtschaftlichkeit sollten Sie bei Ihrem Vorhaben auf Zukunftstechnologien wie Infrarotstrahler setzen.

Nachhaltigkeit und Energieeffizienz sind heute so wichtig wie nie zuvor

Angesichts des Klimawandels hat sich die Europäische Union deutliche Ziele gesetzt, um den Schadstoffausstoß einzugrenzen: Bis 2030 sollen demnach die Emissionen im Vergleich zu 1990 um mindestens 55 % gesenkt werden, bis 2050 will die EU möglichst vollständig treibhausgasneutral sein. Außerdem müssen bis dahin die CO2-Emissionen im Wärmemarkt um 81 % in Bezug auf das Vergleichsjahr 1990 gesenkt werden. Im Mai 2021 hat sich Deutschland noch ehrgeizigere Ziele gesetzt: 65 % Reduktion der CO2-Emissionen bis 2030, 88 % bis 2040 und Klimaneutralität bereits 2045 lauten die neuen Vorgaben im Klimaschutzgesetz.

Noch 2021 sollen Vorschläge zur Optimierung bestehender Gesetzgebungen vorgelegt werden, darunter u.a. zur EU-Energiegesetzgebung. Doch eines ist auch jetzt schon sicher: Unternehmen werden klar in die Verantwortung gezogen, damit die einzelnen Länder die Klimaschutzziele erfüllen können. Bestes Beispiel dafür ist das im November 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches EnEG, EnEV und EEWärmeG ablöst.

Das GEG regelt die energetischen Anforderungen und den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung – sowohl bei Neubauten als auch bei Modernisierungen. Mit Ausnahmen müssen über 30 Jahre alte Gas- und Ölheizungen ausgetauscht werden. Zu beachten ist außerdem, dass Ölheizungen ab 2026 vollständig verboten sein werden. Höchste Zeit also, nun Ihre Heizanlagen neu zu planen und auf effiziente Zukunftstechnologien zu setzen.

Für Hallengebäude – im Neubau wie im Bestand – empfehlen sich in dieser Hinsicht moderne Infrarotstrahler. Und das hat einfache Gründe.

1. Zukunftstechnologien wie Infrarotstrahler sind schon heute effizienter als gefordert

Das liegt am Wirkprinzip Infrarot. Infrarotstrahlen erwärmen Körper und Gegenstände, die sie absorbieren. Die Luft hingegen bleibt unberührt, wodurch so gut wie keine Warmluft entstehen, nach oben steigen und sich ungenutzt unter der Decke stauen kann. Neben der Konvektion kommt hier noch ein weiteres physikalisches Gesetz zum Tragen: Je höher die Temperatur einer Wärmequelle, desto geringer ihr unerwünschter konvektiver Anteil. Und das bedeutet: Mit Infrarotstrahlern verschwenden Sie kaum noch Energie, schonen Ressourcen und vermeiden unnötige CO2-Emissionen. Kombiniert mit Restwärmenutzung schießt diese Zukunftstechnologie deshalb schon heute deutlich über die Klimaschutzanforderungen hinaus.

2. Infrarotstrahler sind auch in wirtschaftlicher Hinsicht die richtige Wahl

Beim Modernisieren einer Heizung sollten Sie langfristig denken – und genau deshalb ist es wichtig, verlässliche Zukunftstechnologien zu nutzen. Denn die Anforderungen an Klimaschutz und Energieeffizienz werden nicht geringer. Es ist dann wenig sinnvoll, auf ein Heizsystem zu setzen, das ein x-Faches an Investitions- und Verbrauchskosten generiert oder das Sie in wenigen Jahren wieder austauschen müssen.

Durch die Übererfüllung der Klimaschutzanforderungen können Sie sich bei einem Infrarotstrahler hingegen sicher sein: Damit sind Sie langfristig gut aufgestellt – auch, was die Kosten betrifft. Denn Hallenheizungen verbrauchen über ihren Lebenszyklus hinweg etwa das sechs- bis zwanzigfache an Energiekosten im Vergleich zu den Investitionskosten. Doch Zukunftstechnologien wie Infrarotstrahler sind so effizient, dass sie bis zu 70 % Energie einsparen. Das senkt die Total Cost of Ownership enorm. Die Frage, warum Sie bei der Modernisierung auf Zukunftstechnologien setzen sollten, lässt sich daher auch aus wirtschaftlicher Sicht klar beantworten.

Doch ist ein gasbetriebenes System wirklich zukunftssicher?

Nun stellen Sie sich vielleicht gerade die Frage, was ein gasbetriebenes System (wie es ein Infrarotstrahler nun einmal ist) mit Zukunftstechnologien zu tun hat. Schließlich hält sich doch nachhaltig der Glaube, dass man bei Neubau- und Modernisierungsprojekten zur Nutzung erneuerbarer Energien verpflichtet ist– oder?

Diese Annahme beruht auf alten Fassungen der Gesetzgebung. Länger schon ist jedoch berücksichtigt, dass Hallengebäude aufgrund ihrer heiztechnischen Besonderheiten eigene Anforderungen haben. Das neue GEG schließlich nimmt dezentral beheizte Hallen mit einer Deckenhöhe von mehr als vier Metern deshalb von der Pflicht zu erneuerbaren Energien aus. Denn diese mögen zwar grundsätzlich eine sinnvolle Energiequelle sein, sind jedoch besonders in Hallengebäuden meist deutlich ineffizienter.

Beim Beheizen von Hallen gilt eindeutig der Leitsatz „Effizienz vor Substitution“. Für eine Heizung, die schnell und flexibel die benötigte Heizmenge zur Verfügung stellen soll, lohnt sich deshalb bislang in den meisten Fällen nur ein Medium: Erdgas. Es weist einen guten Primärenergiefaktor auf, ist umweltfreundlich und durch die kommende Zuspeisung von Wasserstoff (Power-to-Gas) auch noch zukunftsfähig.

Gas zählt auf dem Weg zur Klimaneutralität 2050 zu den wegweisenden Zukunftstechnologien

Gas gilt nicht nur als Brückentechnologie beim Kohleausstieg, sondern wird durch kontinuierlich steigende regenerative Anteile (Stichwort „grüner Wasserstoff) zum Zukunfts-Energieträger schlechthin. Denn Gas ist das einzige Energiemedium, das für uns in Deutschland eine Energiespeicherung ohne chemische Kontamination erlaubt. Darüber hinaus sind Speicher- und Transportmöglichkeiten durch das optimal ausgebaute Gasnetz in Deutschland hervorragend umgesetzt. Sobald Power-to-Gas flächendeckend in großindustriellen Prozessen verfügbar ist, werden gasbetriebene Heizsysteme endgültig zu den Zukunftstechnologien zählen.

Zukunftstechnologien bieten Ihnen bei Klimaschutzzielen und Wirtschaftlichkeit Sicherheit

Klimaschutzziele und -vorgaben werden Besitzer von Industrie- und Gewerbehallen in den nächsten Jahren vor gewaltige Herausforderungen stellen. Doch wer schon jetzt auf effiziente Zukunftstechnologien wie Infrarotstrahler setzt, kann hinter diese Aufgabe schon einen Haken setzen. Wenn Sie noch mehr zu zukunftssicheren Heizsystemen wissen wollen, empfehlen wir Ihnen weiterführend unseren Beitrag über WÄRME 4.0. Lesen Sie darin, wie Sie mit einer ganzheitlichen Sicht auf Wärmeversorgung alle Möglichkeiten des digitalen Zeitalters ausschöpfen und so einen weiteren Schritt in die Zukunft gehen.