Jetzt die Heizungswartung planen und sicher in den Winter starten
Niemand denkt an die Hallenheizung, wenn die Sonne brennt, der Asphalt glüht und jeder dankbar für die kleinste Abkühlung ist. Oder doch? Denn wer vorausschauend handelt, weiß: Sommerzeit ist Wartungszeit. Wenn Sie mit Ihren Fertigungs- oder Lagerhallen also sicher in den Winter starten wollen, ist es gut, vorbereitet zu sein. Denn die nächste Heizperiode steht oft schneller vor der Tür, als gedacht und damit ergibt sich die Frage: Ist Ihre Hallenheizung fit für die nächste Saison?
Warum es gerade jetzt wichtig ist, die Heizungswartung zu planen
Wie die Heizungswartung die Betriebssicherheit und Zuverlässigkeit der Hallenheizung sichert
Heizungswartung hält die Energieeffizienz hoch und die Kosten niedrig
Heizungswartung schützt die Investition und lässt die Hallenheizung länger leben
Und schließlich: Heizungswartung muss sein (auch wenn sie nicht sein muss)
- Gasgeräterichtlinie (Richtlinien über die allgemeine Produktsicherheit und Gasverbrauchseinrichtungen)
- DIN EN 416-1, 416-2 und EN 777
- TRGI (Technische Regel für Gasinstallationen)
- DVGW Regelwerke G 638-1 und G 638-2
- VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)
- KÜO (Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen)
- Inbetriebnahme und Wartungsanleitung
- Feuerungsverordnung (FeuVo)
- Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV)
Effizienz steigern oder modernisieren? Was Sie tun können, wenn die Heizungswartung nicht mehr reicht
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Multi-Energie-Hallenheizungen bringen die Wärmewende bezahlbar in Ihre Halle
Nicht vergessen: Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten
Fazit:
Hallen heizen mit 65 Prozent erneuerbaren Energien – aber richtig
Schon im Juli 2022 hat das BMWK sein Konzeptpapier zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes GEG veröffentlicht und damit nicht nur für heillose Verunsicherung gesorgt, sondern auch Investitionen in erforderliche energetische Sanierungen verhindert. Eins vorneweg: Die Novelle ist aktuell nicht verabschiedet – und ob sie tatsächlich 1:1 so kommt, ist fraglich. Denn vertraut man dem Struck‘schen Gesetz, verlässt ein Gesetz das Parlament in aller Regel nicht so wie es eingebracht wurde.
Um was geht es im Konzeptpapier „65 Prozent erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen ab 2024“? Und was hat dies mit der Sanierung von bestehenden Heizungsanlage in Hallengebäuden zu tun? In diesem Konzeptpapier plant die Bundesregierung die Einsatzpflicht von 65 Prozent erneuerbaren Energien ab 2024. Zudem soll die maximale Betriebszeit von rein fossil betriebenen Heizungsanlagen ab 2026 verkürzt werden. Das heißt: Heizungsanlagen müssen dann bereits ab einem Alter von 20 Jahren erneuert werden.
Was bedeutet es für Sie und andere Betreiber von Hallengebäuden, wenn dieses Konzeptpapier umgesetzt wird? Aus unserer Sicht als Experte für nachhaltige Hallenheizungen gibt es dafür drei Optionen:
Option 1: Sie erneuern Ihre bestehende Heizungsanlage noch in 2023 durch eines der bewährten Energiesparsysteme von KÜBLER, nutzen – wo sinnvoll – die Brennwerttechnik, sparen sich aber zunächst die zusätzlichen Kosten für ein hybrides Multi-Energiesystem.
Ergebnis: Die Modernisierungsmaßnahme wird Ihren Verbrauch an Heizenergie unserer Erfahrung nach um 50 bis 70 Prozent senken. Dies führt zu einer erheblichen Reduktion des CO2-Footprints sowie Ihrer Verbrauchkosten, so dass sich die Investition i. d. R. in zwei bis drei Jahren amortisiert. Für die Zukunft bleibt Ihnen offen, die neue Heizungsanlage problemlos anzupassen, sobald Wasserstoff in ausreichender und bezahlbarer Menge verfügbar ist.
Option 2: Sie entscheiden sich für das Hocheffizienzsystem von KÜBLER, nutzen damit die Wasserstoffoption sowie die Möglichkeit, die Heizung jederzeit und einfach durch das Nachrüst-Kit für die Strom- bzw. die PV-Nutzung aufzurüsten. Im Ergebnis können Sie mit den gleichen Vorteilen rechnen wie bei Option 1 aufgezeigt.
Option 3: Sie investieren gleich in die CO2-Freiheit mit einem Multi-Energie-System von KÜBLER, das Ihnen erlaubt, verschiedene erneuerbare Energieträger wie Strom oder Wasserstoff aber auch Gas oder Biogas variabel zu nutzen – im Mix oder alternativ.
Unter dem Strich gibt Ihnen diese Option die Freiheit, z. B. sofort auf eigenen PV-Strom zu setzen und sich dadurch ein Stück Energieautarkie zu eröffnen. Durch aktives Energiemanagement über die Steuerung machen Sie Heizkosten und CO2-Ausstoß bei der Nutzung verschiedener Energieträger skalierbar – welch ein Fortschritt!
Zusammenfassend lässt sich sagen: Noch nie war es so einfach, die Transformation in die karbonfreie Zeit in Ihren Hallengebäuden umzusetzen. Und dies unter wirtschaftlichen Bedingungen. Denn die Investition ist vergleichsweise gering – sie liegt um rund Faktor 3 z. B. unter der für Wärmepumpen. Wenn Sie zudem das lukrative Mietmodell HeizWerk nutzen, profitieren Sie von hochmoderner und sehr funktionaler Hallenheiztechnik sogar Off-Balance – d. h. ohne Eigeninvestition und Abschreibungsaufwand. Gleichzeitig werden sich Ihre Verbrauchskosten so erheblich reduzieren (i. d. R. um 50 – 70 Prozent), dass Sie selbst im Mietfall einen Kostenvorteil haben.
Übrigens: Das innovative Multi-Energiesystem wurde Ende 2022 mit dem Sonderpreis „Innovative Technologien für den Klimaschutz“ beim Technologiewettbewerb SUCCESS ausgezeichnet und ist 2023 nominiert für den German Innovation Award.