Infrarothallenheizung mieten. 4 Gründe, warum das für Unternehmen gerade jetzt wichtig ist.
Die Suche nach geeigneten Optimierungspotenzialen bei energietechnischen Prozessen in Industrieunternehmen und Gewerbe ist für das Energiemanagement nicht immer ganz einfach. Zumal Maßnahmen in Effizienztechnologien und erneuerbare Energien Geld kosten und nicht selten das Budget dafür fehlt. Viele – ökologisch und wirtschaftlich eigentlich wichtige – Maßnahmen bleiben dann erst einmal auf der Strecke. Doch muss das sein?
Besonderes Augenmerk liegt bei Optimierungskonzepten rund um den Energieverbrauch auf technisch veralteten Hallenheizungen. Mehr als die Hälfte der rund 480.000 Industrie- und Gewerbehallen in Deutschland nutzen Heizanlagen, die nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen. Sie verheizen in jedem Winter tonnenweise Energie und belasten die Umwelt mit unnötig vielen Millionen Tonnen CO2-Emissionen.
Trotzdem scheuen viele Hallenbetreiber die Investition in die energetische Sanierung veralteter Heiztechnik. Warum? Der Hauptgrund ist wohl die erhebliche Verunsicherung, die sich im Land breitgemacht hat, seit das BMWK 2022 die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) angekündigt hat: Welche Technologien werden noch erlaubt sein? Welche Energieträger setzen sich durch? Ein anderer wichtiger Grund ist die Sorge vor vermeintlich notwendigen Produktionsunterbrechungen und einem langwierigen Großprojekt. Nicht selten fehlt aber einfach auch das Budget. Dabei gibt es gleich mehrere Gründe, die energetische Sanierung sofort umzusetzen.
1. Multi-Energie-Infrarothallenheizungen lösen das GEG Problem. Heute und auch nach 2024.
Wer die Anforderungen des GEG nicht nur nach gültiger Fassung berücksichtigen soll, sondern auch nach der geplanten Novelle (noch im Parlament zu verabschieden), muss dies wissen: Die 65-%-erneuerbare-Energien-Regel lässt sich erfüllen, ohne in Hallen auf hohe Funktionalität und Flexibilität von dezentralen Infrarotheizungen zu verzichten! Sogar zu einem sehr günstigen Preis, denn im Vergleich bspw. zur Wärmepumpe kosten IR-Heizungen nur rund 1/4. Möglich wird dies durch multi-energiefähige, sehr effiziente Infrarotheizungen wie FUTURA, die wahlweise mit Strom, mit Wasserstoff, mit Biogas, (biogenem) Flüssiggas oder Methan betrieben werden können. Und dies im Mix oder im Monobetrieb, je nachdem welche Energie verfügbar oder gerade besonders günstig ist. Die Weltneuheit wurde im März auf der ISH 23 präsentiert und ist bereits mit drei Innovationspreisen ausgezeichnet.
2. Die Montage unter der Hallendecke erhält die Flexibilität von Arbeitsbereichen und Hallenboden
Infrarothallenheizungen werden raumsparend unter der Hallendecke installiert. Das heißt, sie beanspruchen keine Flächen in den Arbeitsbereichen, der Hallenboden bleibt frei und auch Maschinenumstellungen sind weiterhin möglich. Die Montage erfolgt im laufenden Betrieb und wird von erfahrenen Experten so eingeplant, dass der Produktionsbetrieb unverändert weiterlaufen kann.
3. Über +/- 70 % weniger Energieverbrauch freuen sich Unternehmen und die Umwelt
Die Modernisierung durch moderne Infrarothallenheizungen senkt die Energiekosten ganz erheblich. Je nach Projekt um bis zu 70 %. Jeder Tag, der mit veralteten Geräten geheizt wird, kostet das Unternehmen also viel unnötiges Geld, das sich an anderer Stelle sicherlich sinnvoller einsetzen ließe.
4. Wärme-as-a-Service: Infrarotheizung mieten und bares Geld sparen
Und das Beste zum Schluss: Moderne Infrarothallenheizungen – und übrigens auch die neuen Multi-Energie-Systeme – brauchen kein Budget für eine Investition. Denn sie lassen sich nach einem smarten und sehr lukrativen Servicekonzept (KÜBLER HeizWerk) ganz einfach mieten. Sozusagen Wärme-as-a-Service. Dieses Konzept beinhaltet von der Planung bis zum Heizbetrieb alle Leistungen, um Ihren Hallenbetrieb zuverlässig mit Wärme zu versorgen. Ohne Liquiditäts- und übrigens auch ohne Ergebnisbelastung, weil Sie sich nicht nur den Investitions- sondern auch den Abschreibungsaufwand sparen. Und das vielleicht Interessanteste: die Kosten für Miete und Energie liegen aufgrund der hohen Energieeinsparung (s. o.) in der Regel immer noch deutlich unter denen der Altanlage!
Mieten hat viele Pluspunkte. Warum nicht gleich profitieren?
Für die Miete einer Infrarotheizung spricht viel – und eigentlich nichts dagegen. Denn die Miete hat viele Pluspunkte – für Ihr Unternehmen und für die Klimaziele. Sie reduzierten Heizkosten und Emissionen sofort ab der ersten Betriebsstunde. Sie haben keinen Aufwand für Investition, Abschreibung und Betrieb. Und Sie haben die Freiheit, den technischen Weg in die Energiewende entweder schrittweise zu gehen, indem Sie –immer GEG-konform – auf hocheffiziente gasbetriebene Infrarothallenheizungen setzen. Oder Sie entscheiden sich gleich für die Dekarbonisierung und nutzen die innovativen Möglichkeiten der neuen Multi-Energie-Infrarotheizungen. Die übrigens – auch dies ist eine Neuheit – auch gleich die Hallenbeleuchtung in einem Gerät abbilden können. Die Entscheidung liegt ganz bei Ihnen. Wir beraten Sie gerne unverbindlich dabei!
Ein Praxisbeispiel und Leuchtturmprojekt auf der neuen Seite der dena
Ein Unternehmen, das die neue Infrarotheizungsanlage gemietet hat und durch die heiztechnische Sanierung rund 70 % Energie eingespart hat, ist Höganäs Germany. Ein Leuchtturmprojekt auf der neuen Internetseite der dena „Good Practice“. Hier geht’s zum Projekt auf der dena Seite: Laufenburg Kübler – Energy Efficiency Award
Hallen ab 2024 GEG-konform heizen – aber wie?
Wie heizt Deutschland ab 2024 nach dem Willen von Bundesminister Habeck? Eins vorweg: Die finale Antwort gibt es noch nicht. Denn der Entwurf für ein neues Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat gerade erst das Kabinett überstanden. Im nächsten Schritt werden Bundestag und Bundesrat gefragt. Dennoch sorgt das angekündigte „Aus“ für Gas- und Ölheizungen seit Monaten für hohe Wellen. Und für so viel Verunsicherung, dass die Industrie im letzten Winter – statt in die energetische Sanierung ihrer Hallenheizungen zu investieren – vielfach lieber alte Öl- und Kohleheizungen reaktivierte…
Zielführend war das sicher nicht. Denn die Schockstarre hat nicht nur die Klimaziele zurückgeworfen, sondern auch den Unternehmen geschadet: Millionen Euros an eingesparten Energiekosten konnten nicht auf der Habenseite verbucht werden. Dabei ist das GEG von 2021 nach wie vor gültig und auch die geplante Neufassung berücksichtigt explizit die besonderen heiztechnischen Bedingungen von Hallen, die auf spezifische Technologien wie dezentrale Infrarotheizungen angewiesen sind. Unsere Experten haben den Dschungel des Referentenwurfs für Sie gelichtet und die Stellen markiert, die für GEG-konformes Hallenheizen auch ab 1. Januar 2024 wichtig sind.
Im neuen GEG („65 % Erneuerbare für jede neue Heizung ab 2024“) finden die Besonderheiten des „Nicht-Geschossbaus“ wie beispielsweise Industrie- und Gewerbehallen mit ihren typischen großen Deckenhöhen die gebotene Berücksichtigung
Hocheffiziente dezentrale Hallenheizungssysteme wie das KÜBLER Multi-Energie-Heizsystem FUTURA sind die ideale Lösung für die Beheizung von Hallen mit ihren typischen Deckenhöhen angefangen bei 4 m bis teilweise weit über 20 m. Mit der Fähigkeit, gezielt auf lokale und zeitliche Bedarfe von Wärme schnell und punktgenau zu reagieren – d. h. also Wärme nur genau dann zur Verfügung zu stellen, wenn sie gerade in einem bestimmten Bereich benötigt wird – vereint das Heizsystem FUTURA erstmalig maximale Effizienz bei der Beheizung von Hallen mit dem Einsatz regenerativer Energien in Form von grünem Strom und grünen Gasen je nach Verfügbarkeit.
Die Erfüllung der neuen gesetzlichen Anforderungen (GEG ab 2024) ist mit FUTURA sowohl im Sanierungsbereich als auch im Neubau gesichert. Dies belegen Auszüge aus dem Referentenentwurf
- Direkt per Strom betriebene IR-Heizungen bei vollständiger Deckung des Wärmebedarfs erfüllen automatisch die Anforderungen des GEG im Hallenbereich ohne zusätzliche Unterschreitung der Mindestanforderungen an den baulichen Wärmeschutz (§71d (4)).
- Der Einbau einer Gasheizung, die in der Lage ist, sowohl Erdgas als auch 100 % Wasserstoff zu verbrennen („H2-ready“), erfüllt die Anforderungen ebenfalls. Es kann unter Einhaltung eines vom Gasverteilnetzbetreiber vorzulegenden, verbindlichen Transformationspfades nach §71k hierfür zunächst Erdgas genutzt werden. Die Umstellung auf den Wasserstoffbetrieb darf dabei nur begrenzte bauliche Änderungen an der Heizungsanlage erfordern (vorgeschlagen sind hier derzeit „höchstens 20-25 % der ursprünglichen Investitionskosten“).
- Jede Kombination aus den beiden vorangegangenen Punkten – wie die Multi-Energie-Infrarotheizung FUTURA – ist ebenfalls eine Erfüllungsoption im Sinne des neuen GEG (§71).
Für den Sanierungsbereich bei Hallengebäuden wird das große Energieeinsparungspotential der effizienten dezentralen Beheizung durch das neue GEG zudem weitergehend berücksichtigt
- Der Einbau eines hocheffizienten dezentralen Hallenheizungssystems ist hier (zusätzlich zu den oben genannten Optionen) auch ohne Einspeisung regenerativer Energien möglich: Wird 2 Jahre nach dem Einbau des dezentralen Heizungssystems in Hallen (> 4 m) eine Einsparung von min. 40 % über den Zeitraum eines Jahres nachgewiesen, so entfällt die grundsätzliche Anforderung zum Einsatz erneuerbarer Energien nach §71. Der Hintergrund ist, dass die Anforderung an erneuerbare Energien hier auf Augenhöhe mit der Einsparung von Nutzenergie bewertet wird und gleichwertig ist. Multi-Energie-Systeme wie FUTURA schaffen die geplanten GEG-Anforderungen demnach in mehreren Punkten. Und dies durch höhere Behaglichkeit sowie durch die effektive Wärmeübertragung via Infrarot mit präziser zeitlicher und räumlicher Zuordnung (z. B. Zonenbeheizung). Der Vorteil für Betreiber von Industrie- und Gewebehallen liegt zudem darin, dass mit den gesparten Investitionskosten in eine PV-Anlage investiert werden kann. Dies erhöht die Energieautarkie der Unternehmen und führt gleichzeitig zu einer Reduktion der Energiekosten. Auch im Hinblick auf die Dekarbonisierung ist dies ein Vorteil: die innovativen Infarotheizungen begleiten ihre Nutzer investitionssicher in die Zukunft – über das Jahr 2045 hinaus. Und das bei optimalem Komfort, perfekter Gebrauchsfähigkeit und einzigartiger Multi-Energie-Fähigkeit.