Die Wirtschaft spricht ESG und heizt Multi-Energie-flexibel.

ESG steht für Environmental, Social and Corporate Governance und bezeichnet die drei Schlüsselbereiche nachhaltiger Unternehmensführung: Umwelt, Soziales und eben die Unternehmensführung.

Was aber hat das mit Ihnen und mit der Art zu tun, wie Sie Ihre Fertigungs- und Lagerhallen heizen?

 

Die Antwort lautet: Jede Menge. Denn je nachdem, mit welcher Technologie und mit welchem Energieträger Sie heizen, können Sie das ESG-Rating Ihres Unternehmens maßgeblich beeinflussen.

 

Für positive Bewertungen sorgen Sie mit der Multi-Energie-fähigen IR-Hallenheizung FUTURA. Jüngst als „Meisterwerk der Heizungstechnologie“ bezeichnet und bereits fünffach ausgezeichnet, leistet die Heizungsinnovation einen maßgeblichen Beitrag zur Energiewende und spielt Ihnen gleich mehrfach in die ESG-Karten:
  1. Sie senken den CO2-Ausstoß skalierbar auf 0. Einfach indem Sie FUTURA mit Strom, mit Wasserstoff, mit Biogas oder auch mit einem Mix aus allem betreiben.
  2. Sie steigern mit FUTURA ganz wesentlich die Energieeffizienz. Denn die neue Technologie verbraucht nur noch 30 bis 50 von zuvor 100 % an Energie. Ganz gleich, welchen Energieträger sie nutzen.
  3. Sie senken den Energieverbrauch erheblich auch dadurch, dass Sie bedarfsgerecht nur dort heizen, wo Wärme tatsächlich gebraucht wird. Sichwort: „Lokal und zeitlich flexible Zonenbeheizung“.
  4. Sie erhöhen die Nachhaltigkeit, indem Sie das innovative 2-in-1-System auch zur Hallenbeleuchtung nutzen und damit ganz wesentlich den Aufwand für Verkabelung und Steuerung reduzieren.
  5. Sie sorgen mit der gleichmäßigen und zugfreien Wärme für hohe Mitarbeiterzufriedenheit und senken gleichzeitig den Krankenstand.

 

Dies sind nur fünf von mehr dicken Pluspunkten für Ihr ESG-Rating in den Bereichen Umwelt und Soziales. Und auch im Aspekt Unternehmensführung punkten Sie durch Einhalten der neuen GEG-Anforderungen, den deutlichen Nachhaltigkeitsbeitrag oder Ihr verbessertes Betriebsergebnis durch die erheblichen Heizkosteneinsparungen.

 

Interessant für Sie? Rufen Sie uns einfach an unter +49 621 57000-0 oder schreiben Sie uns eine Mail an kontakt@kuebler-hallenheizungen.de

 

Wir freuen uns auf Ihre Fragen!

Lagerhalle mit Heizsystem der Firma KÜBLER-Hallenheizungen

Energiefresser Heizung – 10 Einspartipps vom Experten

Die Energiepreise lassen niemanden mehr kalt. Jeder sucht händeringend nach Möglichkeiten, Verbrauch und Kosten einigermaßen in den Griff zu bekommen. Insbesondere wenn es sich um Gebäudegiganten wie Hallen handelt, die alleine beim Heizen Unmengen an Energie verschlingen. Was also tun?

Die erste gute Nachricht ist: Wenn Sie eine moderne Infrarot-Hallenheizung in Betrieb haben, sparen Sie von vorneherein viel Energie – und zwar ganz gleich, aus welchem Baujahr sie ist. Aktuelle Modelle sind, smart gesteuert, zwar noch extrem viel sparsamer und sie lassen sich mit erneuerbaren Energien betreiben, ein Austausch kann also wirtschaftlich sein, aber grundsätzlich stehen Sie auf einer guten Seite.

Die zweite gute Nachricht ist: Der Energieverbrauch lässt sich noch weiter senken, wenn Sie die Potenziale Ihrer energiesparenden Hallenheizungsanlage optimal ausschöpfen. Denn: Die sparsamste Heizung ist die, die nicht gebraucht wird. Da Ihre Infrarotheizung schnell wirkt, lässt sich die Temperatur im Gebäude absenken, wenn nicht gearbeitet wird und bei Bedarf Arbeitsbereiche gezielt schnell wieder erwärmen. Hierzu möchten wir Ihnen einige wichtige Tipps geben:

Tipp 1: Reduzieren Sie die Heizzeiten auf den wirklich notwendigen Bedarf.

Infrarotheizungen benötigen nur kurze Aufheizzeiten und lassen sich bedarfsgerecht zu- oder abschalten. Prüfen Sie daher die Uhrzeit-Einstellung Ihrer Steuerung und passen Sie diese auf die tatsächlichen Arbeitszeiten in Ihrer Halle an.

Tipp 2: Prüfen Sie die Heizzonen auf bedarfsorientierte Einstellungen.

Nicht in jedem Arbeitsbereich wird gleich viel und gleich lange gearbeitet. Schalten Sie die Zonen aus, wo die Schicht schon früher endet oder an bestimmten Tagen gar nicht gearbeitet wird.

Tipp 3: Reduzieren Sie die eingestellte Temperatur um 2 bis 3 Grad.

Sie nutzen damit den besonderen Vorteil einer Infrarotheizung, die durch ihre Wärmestrahlung und die erwärmten Flächen (bidirektionale Wirkweise) für eine frühere Behaglichkeit sorgt. Dies bedeutet: Die gleiche Heizqualität von 18 °C Lufttemperatur eines Warmlufterzeugers lässt sich bereits bei 15 bis 16 °C mit einer hocheffizienten Infrarot-Hallenheizung erreichen. Nutzen Sie diesen Vorteil!

Tipp 4: Kontrollieren Sie Ihre Toröffnungszeiten.

Reduzieren Sie diese auf ein notwendiges Minimum. Durch offene Tore wird viel Energie unnötig verheizt. Nutzen Sie bei häufigen Toröffnungen smarte Software-Tools wie TorOff, um Energieverluste zu vermeiden.

Tipp 5: Überprüfen Sie die Raumfassung auf geöffnete Fenster und Undichtigkeiten.

Viel Energie kann auch durch offene Fenster oder undichte Gebäudehüllen verloren gehen. Zudem entstehen unangenehme Kältebrücken. Durch Aufmerksamkeit und gegebenenfalls kleine Ausbesserungen lässt sich dies vermeiden.

Tipp 6: Reinigen Sie die Reflektoren älterer Heizungsgeräte,

Saubere Edelstahlreflektoren sorgen für eine optimale Infrarotübertragung in den Arbeitsbereichen. Bei Verschmutzung geht ein Teil der Wärmestrahlung durch Diffusität verloren. Bei stark verschmutzen Flächen bis zu 10 Prozent! Dieser unnütze Verbrauch lässt sich einfach und wirksam sparen. Hinweis: bei modernen Top-Geräten wie OPTIMA plus, MAXIMA, MAXIMA E-Hybrid oder den innovativen Multi-Energie-Hallenheizungen der Linie FUTURA besteht konstruktionsbedingt keine Notwendigkeit der Reflektorreinigung.

Tipp 7: Denken Sie über den Austausch Ihrer alten Heizanlage nach?

Dann machen Sie bitte nicht den Fehler, bei der Hallenheizung technisch zurück auf ein konvektiv wirkendes System zu gehen (Systeme, die mit warmer Luft oder warmem Wasser arbeiten). Warum? Weil dies sehr wahrscheinlich ein Rückschritt in puncto Heizenergieverbrauch wäre – vom Komfortverlust erst gar nicht zu reden, selbst wenn in das Konzept eine Wärmepumpe integriert würde. Hier sollten Sie wissen: Die Wärmepumpe ist hervorragend geeignet, um Wärme sehr effizient auf einem niedrigen Temperaturniveau zu produzieren – ideal für die meisten Geschossbauten. In Hallengebäuden mit Deckenhöhen über 4 Meter funktioniert dieses Heizprinzip oft nicht zufriedenstellend. Zudem verlieren Sie die Option, am realen Wärmebedarf orientiert zu heizen, das heißt zu den Zeiten und in den Hallenbereichen, wo Wärme tatsächlich gebraucht wird. Die Systemträgheit der hydraulischen Wärmepumpen-Systeme sowie die Wärmeverteilung mit zusätzlich notwendigen Hilfsenergien sind wenig geeignet für die dynamischen und volatilen Anforderungen von Industrie- und Gewerbebetrieben. Angefangen bei offenen Toren bis Schichtbetrieb. Wenn Sie aufgrund des Anlagenalters und der Gesamtsituation also darüber nachdenken, Ihre Heizung zu optimieren, um den CO2-Ausstoß und die Heizkosten zu senken, lassen Sie sich auf jeden Fall gut von unseren ausgewiesenen Experten für energieeffiziente Hallenbeheizung beraten.

Tipp 8: Informieren Sie sich über die neuesten Hallenheizungstechnologien.

Als Innovationsführer und Spezialist für die energiesparende Hallenbeheizung haben wir eine Vielzahl an Möglichkeiten entwickelt, um den Energieverbrauch in Hallen gezielt zu senken. Bis hin zu der Möglichkeit, mit unseren innovativen E-HYBRID oder Multi-Energie-Systemen auch erneuerbare Energien sehr wirtschaftlich zu nutzen. Unsere jüngsten Spitzentechnologien sind in der Lage, unterschiedliche Energieformen aufzunehmen und Sie damit heiztechnisch in die karbonfreie Zeit zu beamen. Dies sind Technologien, die sehr wirtschaftlich sind, weil die Investition erschwinglich bleibt und weil sich der Verbrauch durch die vielen neu entwickelten Funktionen nochmals deutlich senken lässt. Rechnen Sie damit, dass sich die Optimierung der Heizung mit der richtigen Technologie für Sie lohnt. Und für die Umwelt.

Tipp 9: Holen Sie sich Hilfe!

Eine gute Anlaufstelle ist www.kuebler-hallenheizungen.de
Und die letzte gute Nachricht: Wenn Sie die voranstehenden Empfehlungen konsequent verfolgen, schaffen Sie die geforderten Einsparungen, die die Energiewirtschaft braucht, mit relativ wenig Aufwand und bewahren sich dennoch ein gutes thermisches Arbeitsklima in Ihrem Hallengebäude.


modernes Heizungssteuerungssystem zur Maximierung der Energieeffizienz im Vordergrund, im Hintergrund befindet sich eine Halle.

Wie Sie Ihre Hallenheizung in der Weihnachtpause regeln – und wie Sie damit steigenden Energiepreisen clever begegnen

Weihnachten steht wieder einmal überraschend schnell vor der Tür – und leider auch die eine oder andere Herausforderung. Angefangen bei der nächsten Erhöhung der Energiepreise bis zur Umsetzung der GEG-Novelle. Herzlichen Glückwunsch, wenn Sie Ihre Hallenheizung bereits auf ein sparsames System von KÜBLER umgestellt haben. In mehrfacher Hinsicht ist dies eine wirklich gute Entscheidung.

 

Was die Preise für Gas und für Öl angeht: sie haben sich in den letzten Monaten entspannt. Und auch der Strompreis hat sich im Vergleich zum Vorjahresniveau beruhigt. Durch den Wegfall des Bundeszuschusses sowie die Erhöhung des CO2-Steuer von 30 auf 45 € / t wird für 2024 jedoch mit teils kräftigen Preisanstiegen gerechnet.

 

Umso wichtiger wird das Einsparen von Energie. Hier drei wichtige Experten-Tipps für Sie:
  1. Schauen Sie sich die Betriebszeiten der Hallenheizungen genau an und überprüfen Sie, ob die Schichtzeiten noch mit den Heizzeiten synchron sind. Jede Heizstunde, die Sie im Normalbetrieb einsparen können, wird bei den hohen Preisen wirklich belohnt.
  2. Klären Sie frühzeitig den Urlaubsbetrieb in der Festzeit und nutzen Sie die Einstellung „Urlaubsbetrieb“ Ihrer Steuerung. Sie können die Heizungsanlage während der Weihnachtspause auf 8 °C runter regeln, sofern dies Ihre Rahmenbedingungen zulassen. Diese Temperatur reicht aus, damit der Gebäudekörper nicht vollständig auskühlt und sich die Betriebstemperatur bei Bedarf schnell wieder erreichen lässt. Die Einstellungen für Weihnachten und die anderen Feiertage können Sie bereits jetzt schon vornehmen.
  3. Schalten Sie am Wochenende vor Arbeitsbeginn zurück auf Normalbetrieb. Die Anlage wird entsprechend Ihrer Einstellungen auf Absenktemperatur fahren und am Montag den Normalbetrieb wiederaufnehmen.

 

Je nach Größe Ihrer Anlage spart Ihnen die Temperaturabsenkung einige Tausend Euro. Eine Summe, die sich sicherlich im kommenden Geschäftsjahr gut einplanen lässt. Vielleicht sogar, um gemeinsam mit Ihren Mitarbeiter:innen zu feiern und fröhlich auf das neue Jahr anzustoßen?

 

Sollten Sie Hilfe bei der Einstellung brauchen und Fragen dazu haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Und auch wenn Sie mehr über die Temperaturabsenkung und die Möglichkeiten moderner Heizungsregelung erfahren möchten, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

☆ Wir wünschen Ihnen eine gesegnete Weihnachtszeit und kommen Sie gut in ein glückliches und erfolgreiches 2024! ☆


Offene Halle mit GEG & Fragezeichen in Rot zentral in der Mitte

Keine Angst vor dem Heizungsgesetz bei Hallenheizungen!

Industriehallen GEG konform heizen. Jetzt. Und nach 2024.

Die Entscheidung für das Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz – GEG) ist gefallen, aber die Fragen bleiben. Doch es gibt keinen Grund zur Sorge: Der Gesetzgeber hat für den schrittweisen Weg hin zum klimaneutralen Heizen bis 2045 großzügige Übergangsfristen, Technologieoffenheit und pragmatische, bezahlbare Regelungen vorgesehen. Dr. Jens Findeisen erklärt, was Sie jetzt beim Heizen von Gewerbe- und Industriehallen wissen müssen.

Das Wichtigste vorab

  • Hocheffiziente dezentrale Infrarotheizungen sind weiterhin die Hallenheizungs-Technik der ersten Wahl. Das gilt auch nach Inkrafttreten der GEG Novelle. Als innovative Multi-Energie- oder E-Hybrid-Systeme können sie alle Anforderungen an den Einsatz Erneuerbarer Energien erfüllen.
  • Der Weg zum klimaneutralen Heizen erfolgt schrittweise. Der Gesetzgeber hat im GEG großzügige Übergangsfristen, Technologieoffenheit und pragmatische, bezahlbare Regelungen vorgesehen.
  • Bis zum 30. Juni 2026 (bzw. 30.06.2028) können Sie Ihre Bestandsanlage ohne zusätzliche Auflagen kostengünstig sanieren und auf zukunftsweisende energiesparende Infrarottechnik umrüsten.

I Was gilt allgemein?

Was ist das GEG?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – auch Heizungsgesetz genannt – ist ein zentraler Baustein der deutschen Wärmewende. Es schreibt vor, welche energetischen Anforderungen beheizte und klimatisierte Gebäude erfüllen müssen. Das Gesetz ist am 1. November 2020 in Kraft getreten und ersetzt Energieeinspargesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Zum 1. Januar 2023 erfolgte eine leichte Änderung (Reduzierung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs im Neubau von bisher 75 Prozent des Referenzgebäudes auf 55 Prozent). Eine umfassende Novelle des GEG wurde nach längeren und kontroversen Debatten am 8. September 2023 im Bundestag verabschiedet.

Mit dem neuen Heizungsgesetz leitet die Bundesregierung den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen ein. Ziel der Gesetzesnovelle ist es, die Wärmwende in Deutschland schneller voranzutreiben. Gleichzeitig soll die Abhängigkeit von Importen fossiler Energie verringert werden.

Welche Anforderungen stellt das neue GEG?

Das Heizungsgesetz stellt neue Anforderungen an die Heizungs- und Klimatechnik in puncto:

  1. Einsatz Erneuerbarer Energien (EE)
  2. Energieeffizienz

Der Umstieg auf klimafreundliche Wärmeversorgung soll schrittweise erfolgen, mittel- bis langfristig planbar sowie kostengünstig und stabil sein. Spätestens bis 2045 soll so die Nutzung von fossilen Energieträgern im Gebäudebereich beendet und Klimaneutralität erreicht werden.

Wen betrifft das neue Heizungsgesetz?

Das neue GEG gilt für nahezu alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden. Dazu zählen neben Wohngebäuden auch sogenannte Nichtwohngebäude wie z. B. Hallen. Ausnahmen sind:

  • Gewächshäuser
  • Stallanlagen
  • Zelte
  • u. a.

Wann tritt das Heizungsgesetz in Kraft – welche Übergangsfristen gelten?

Für das grundsätzliche Ziel, dass möglichst nur noch Heizungen installiert werden, die auf 65 Prozent Erneuerbaren Energien basieren, gelten unterschiedliche Fristen. Wichtig ist: der Stichtag 01.01.2024 betrifft nur Neubauten in Neubaugebieten. Für alle anderen gilt:

  • 30.06.2026 – Neubauten außerhalb von Neubaugebieten und für Bestandsgebäude in Großstädten (mehr als 100.000 EinwohnerInnen)
  • 30.06.2028 – Neubauten außerhalb von Neubaugebieten und für Bestandsgebäude in kleineren Städten

Bis zum 31. Dezember 2023 bleibt das bisherige GEG in Kraft inklusive der bereits seit 1. Januar 2023 gültigen Änderungen. Sie beinhalten insbesondere die Reduzierung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs im Neubau auf 55 Prozent des Referenzgebäudes sowie die Einführung eines Primärenergiefaktors für Strom zum Betrieb von wärmenetzgebundenen Großwärmepumpen (1,2 für den nicht erneuerbaren Anteil; § 22 Abs. 2 S. 3).

Was müssen Sie zur kommunalen Wärmeplanung wissen?

Die Bundesregierung hat das Heizungsgesetz an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt und für diese Fristen festgelegt. So müssen Kommunen bis spätestens Mitte 2028 (Großstädte Mitte 2026) festlegen, wo in den nächsten Jahren Wärmenetze oder auch klimaneutrale Gasnetze (z. B. Wasserstoff) ausgebaut werden. Der Wärmeplan soll bei der Entscheidung für eine neue Heizungstechnologie helfen und kann die o.g. Fristen für das Inkrafttreten des GEG beeinflussen.

Was gilt für bestehende Heizungen?

Bestehende Heizungsanlagen sind von dem neuen Heizungsgesetz nicht betroffen. Dies betrifft alle Anlagen, die in Neubaugebieten vor dem 1. Januar 2024 bzw. außerhalb von Neubaugebieten vor den Stichtagen 30. Juni 2026 in Kommunen mit einer Einwohnerzahl von mindestens 100.000 und 30. Juni 2028 in kleineren Kommunen eingebaut wurden bzw. werden. Sie können grundsätzlich weiterbetrieben und auch repariert werden – auch wenn sie öl- oder gasbetrieben sind.

Betroffen sind hingegen Anlagen, die 30 Jahre und älter sind (§ 72). Doch auch hier gelten Ausnahmen, z. B. wenn die Heizungsanlagen eine Nennleistung von weniger als 4 oder mehr als 400 kW aufweisen. Oder wenn Niedrigtemperatur- oder Brennwertkessel im Einsatz sind.

Ob sich der Weiterbetrieb allerdings lohnt, muss eingehend geprüft werden. Denn die neuen Anforderungen an den Einsatz viel effizienterer oder mit Erneuerbaren Energien betriebenen Heizungen helfen nicht nur dem Klimaschutz: Oft verursachen alte Systeme so hohe Verbrauchskosten, dass ihr Austausch auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten empfehlenswert ist.

Wie ist der Austausch alter Heizungen geregelt?

Wichtig ist: Heizungen, die vor 2024 (bzw. 30.06.2026/2028) eingebaut werden, können noch bis spätestens 31. Dezember 2044 mit bis zu 100 Prozent fossilem Erdgas betrieben werden. Ob die kommunale Wärmeplanung hierbei eine Rolle spielt, sollte im Einzelfall geprüft werden.

Austauschpflichtig sind grundsätzlich Heizungsanlagen, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben werden und vor dem Jahr 1991 eingebaut wurden oder älter als 30 Jahre sind. Ausnahmen gelten u. a. für Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel sowie für Heizungsanlagen mit einer Nennleistung von weniger als 4 oder mehr als 400 kW (§ 72).

Technologieoffenheit ist das Stichwort, wenn Sie auf eine Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien umsteigen wollen. Sie haben die freie Auswahl zwischen verschiedenen technischen Lösungen, zum Beispiel:

  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • elektrische Wärmepumpe
  • Stromdirektheizung
  • Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung mit Gas oder Öl)
  • Heizung auf der Basis von Solarthermie
  • „H2-Ready“-Gasheizungen, also Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind. Voraussetzung dafür ist, dass es einen rechtsverbindlichen Investitions- und Transformationsplan für eine entsprechende Wasserstoffinfrastruktur vor Ort gibt.

Was ist bei Heizungshavarien zu beachten?

Bestehende Gas- oder Ölheizungen dürfen auch nach dem neuen GEG weiter betrieben werden. Sollte die Heizung kaputtgehen, darf sie repariert werden. Im Fall einer Heizungshavarie, d. h. wenn die Anlage irreparabel ist, sieht der Gesetzgeber pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen vor. In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht zum Heizen mit Erneuerbaren Energien befreit werden.

Welche Förderungen wird es geben?
Die neuen Förderrichtlinien werden noch im Parlament abgestimmt. Sie sind Teil der Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG). Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert eine „Energieberatung für Wohngebäude“ und übernimmt hier bis zu 80 Prozent der Beratungskosten. Die Förderungen für Nichtwohngebäude und eine „Energieberatung bei Nichtwohngebäuden“ stehen aktuell noch nicht fest.

II Was gilt speziell für Industriehallen?

Wie ist der Austausch von Hallenheizungen in Bestandsgebäuden geregelt?

Für hocheffiziente dezentrale Hallenheizungssysteme besteht auch nach 2026 (bzw. 2028) keine Pflicht zum Einsatz Erneuerbarer Energien, wenn zwei Jahre nach dem Einbau eines dezentralen Heizungssystems in Hallen (> 4 m) die Energieeffizienz-Anforderung von mindestens 40 Prozent Einsparung über den Zeitraum eines Jahres nachgewiesen wird (§71m). Das bedeutet: diese Hocheffizienzsysteme (z. B. KÜBLER Technologien) können theoretisch bis zum Stichtag 31.12.2044 ohne Erneuerbare Energien betrieben werden.

Was müssen Sie im Hallenneubau beachten?

Der Gesetzgeber hat die Erfüllung der GEG-Anforderungen grundsätzlich technologieoffen gehalten. Für die Beheizung von Hallengebäuden mit dezentralen Infrarotheizungen gelten verschiedene Erfüllungsoptionen:

Anforderungen an Erneuerbare Energien:

  1. Stromdirektheizungen: Direkt per Strom betriebene Infrarotheizungen, die den Wärmebedarf vollständig decken können. Im Hallenbereich ist hierfür keine Unterschreitung der Mindestanforderungen an den baulichen Wärmeschutz um 45 Prozent erforderlich (§ 71d (4)).
  2. H2-ready: Gasbetriebene Infrarotheizungen, die spätestens 2045 in der Lage sind, 100 Prozent Wasserstoff zu verbrennen. Bis dahin kann unter Einhaltung eines Transformationspfades nach § 71k weiterhin Erdgas genutzt werden. Die Heizungen dürfen bis zum Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung (30. Juni 2026 in Kommunen ab 100.000 Einwohner, 30. Juni 2028 in Kommunen bis 100.000 Einwohner) weiterhin neu eingebaut werden. Allerdings müssen diese ab 2029 einen wachsenden Anteil an Erneuerbaren Energien wie Biogas oder Wasserstoff nutzen:
  • 2029: mindestens 15 Prozent
  • 2035: mindestens 30 Prozent
  • 2040: mindestens 60 Prozent
  • 2045: 100 Prozent

Effizienzanforderungen:

  • Bereits seit 1. Januar 2023 müssen Hallenneubauten so errichtet werden, dass der Jahres-Primärenergiebedarf (Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung, Beleuchtung) das 0,55fache des Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes nicht überschreitet. Dies ist bei Einsatz moderner Infrarottechnologien und guter Auslegung der anderen Gewerke (Gebäudehülle, Lüftung, Kühlung, Beleuchtung) problemlos möglich.
  • Anrechnung von PV-Strom: Unterstützt wird die Erfüllung der Effizienzanforderungen durch die Regelung, dass gebäudenah erzeugter PV-Strom beim Primärenergiebedarf in Abzug gebracht werden kann. Die Berechnung erfolgt bei Stromdirektheizungen per Monatsbilanz (für alle Gewerke). D. h. der monatliche Ertrag der PV-Anlage wird mit dem tatsächlichen Strombedarf verrechnet.

Welche Pflichten gelten in Hallengebäuden für Steuerung, Energiemanagement und Gebäudeautomatisierung?

Nichtwohngebäude wie Hallen mit einer Nennleistung der Heizungsanlage ≥ 290 kW müssen bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 mit einem System für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung sowie mit einer digitalen Energieüberwachungstechnik ausgerüstet werden (§ 71a). Diese Anforderung wird für dezentrale Infrarotheizungsanlagen durch das Steuerungssystem CELESTRA und das Energiemanagementsystem E.M.M.A. erfüllt. Wichtig: E.M.M.A. ist als förderfähige Energiemanagementsoftware der BAFA gelistet.

Was sollten Sie beim Heizen von Hallen unbedingt wissen?

Hallengebäude – industriell, gewerblich oder kommunal genutzt – unterliegen mit Deckenhöhen bis 40 m und Raumdimensionen von mehreren Tausend Quadratmetern anderen gebäudephysikalischen Gesetzen als andere Nichtwohngebäude (Büros, Kindergärten, Gastro etc.) oder gar Wohngebäude.

Für die Beheizung von Hallen ist dezentrale Infrarottechnologie anerkanntermaßen die Technologie der ersten Wahl. Bei der Beheizung dieses speziellen Gebäudesegments ist diese Technologie gegenüber Wärmepumpen mit weitem Abstand überlegen. Dafür gibt es gute Gründe:

  1. Speziell auf die Besonderheiten von Hallen/Hallennutzung zugeschnitten: Infrarotheizungen bieten einen hervorragenden Wärmekomfort – ohne Zugerscheinungen und Staubaufwirbelung. Sie verfügen über bedarfsgerechte Funktionalitäten wie eine gezielte Zonenbeheizung, automatische Abschaltung bei offenen Toren u. v. m.
  2. Bis zu 70-80 Prozent günstigere Investitionskosten – bei vergleichbarer Effizienz: die deutlich günstigeren Investitionskosten und geringen Betriebskosten machen die Transformation für die Industrie bezahlbar – ein wichtiger Katalysator für den Erfolg der Energiewende.
  3. Energieeffizienz auf Augenhöhe mit Wärmepumpen (oder besser): IR-Heizungen bringen bis zu 70 Prozent Energieeinsparung – und das unter schwierigsten Bedingungen in hohen Hallengebäuden.
  4. Raumsparend unter der Hallendecke installiert: somit freie (Um-) Nutzungsmöglichkeit des Hallenbodens, z. B. für Schwerlast, geänderte Maschinenaufstellungen etc. Flexibel für Erweiterungen oder Neumontagen in anderen Gebäude(teilen).
  5. Mit erneuerbaren Energien betreibbar (Multi-Energie-Fähigkeit): moderne dezentrale IR-Systeme können wahlweise zwischen den Energieträgern Strom, Wasserstoff, Biogas, (biogenes) Flüssiggas und/oder Methan hin- und herschalten. Das ist bei der unsicheren Verfügbarkeit und Volatilität erneuerbarer Energien für die Betriebssicherheit und Produktivität in der Industrie hochrelevant.
  6. Wärmemanagement, vollständige Digitalisierung: digital gesteuert ist der Betrieb der Heizungsanlage stets auf optimalem Effizienzniveau. Das Energiemanagement schafft Transparenz und ist Grundlage für Audits, z. B. nach DIN EN ISO 50001.

Wie lassen sich moderne KÜBLER Infrarotheizungen GEG-konform einsetzen?

In Bestandsgebäuden werden hocheffiziente Infrarotheizungen wie die KÜBLER Technologien MAXIMA oder PRIMA plus aufgrund ihrer hohen Energieeinsparung von 40 Prozent und mehr problemlos GEG konform eingesetzt.

Im Neubau bietet die Multi-Energie-fähige Weltneuheit – die Infrarotheizung FUTURA von KÜBLER – gleich zwei Erfüllungsoptionen für die EE-Anforderungen. Sie ist beides: Stromdirektheizung und H2-ready.

Auch die hohen Effizienzanforderungen im Neubau (55 Prozent des Referenzgebäudes) können die innovativen KÜBLER Technologien im Zusammenspiel aller Gewerke (Gebäudehülle, Lüftung, Kühlung, Beleuchtung) erfüllen.

Und das Fazit?

Für das Heizen von Industriehallen gelten hocheffiziente dezentrale Infrarotheizungen als Golden Standard. Kein Wunder, denn sie sind gezielt für die Wärmeversorgung dieser Gebäudegiganten ausgelegt. Infrarotheizungen von KÜBLER gelten als die effizientesten und wirtschaftlichsten Lösungen im Markt. Sie sind vielfach ausgezeichnet für ihren Beitrag zur Energiewende und erfüllen perfekt die drei wesentlichen Anforderungen an zeitgemäße Hallenheizungen:

  • Energieeffizienz & Erneuerbare Energien
  • Wärmekomfort & Funktionalität
  • Wirtschaftlichkeit & Flexibilität

KÜBLER Technologien setzen in allen wesentlichen Punkten die Maßstäbe und begleiten Sie investitions- und rechtssicher durch den gesamten Transformationsweg der Energiewende – von jetzt bis über 2045 hinaus. Antworten auf Ihre Fragen zum neuen GEG und wie Sie Ihre Hallen auch nach 2024 gesetzeskonform heizen, erhalten Sie unter +49 621 57000-0 oder schreiben Sie eine Mail an kontakt@kuebler-hallenheizungen.de Unsere Experten beraten Sie kompetent und unverbindlich!

Quellen:

BMWK - Jetzt umsteigen auf klimafreundliche Wärme! (energiewechsel.de)
BMWK - Erneuerbares Heizen – Gebäudeenergiegesetz (GEG) (energiewechsel.de)


Hallenheizung an Holzdecke von Sporthalle

Revolutionäre Wärme: KÜBLER Hallenheizungen setzen neuen Standard im Turnverein Mußbach

Der Turnverein 1860 Mußbach e.V. ist ein traditionsreicher Sportverein mit einer langen Geschichte. Seit seiner Gründung im Jahr 1860 hat er eine Vielzahl von Menschen jeden Alters und Hintergrunds in Bewegung gebracht und zählt mittlerweile über 1.200 Mitglieder. Der Verein bietet eine breite Palette an sportlichen Aktivitäten. Dieter Hackebeil, ehemaliger Vorstandsvorsitzender des Vereins und nun im (Un-)Ruhestand, war damals Hauptverantwortlicher bei der Erneuerung des Heizsystems und kann die Firma KÜBLER „nur in den höchsten Tönen loben.“ Zufriedenheit und Überzeugung sind hier die entscheidenden Stichworte.

„Die Technik muss überzeugen, das Kosten-Nutzen Verhältnis auch und das passt bei KÜBLER auf jeden Fall.“

Die alte Gebläseheizung des Turnvereins stieß schon lange Zeit auf Unzufriedenheit. Sowohl bei Dieter Hackebeil, als auch bei allen Mitgliedern. Gerade das Thema Staub- und Luftaufwirbelung war in den Turnhallen ein akutes Problem. Aber auch die Lautstärke sorgte des Öfteren für Unmut. Durch verschiedene Trainingszeiten waren die Anforderungen an die gewünschte Temperatur immer unterschiedlich. Die Gebläseheizung war weder tempreraturregulierend, noch konnte man sie punktgenau einschalten. Als Vereinsmitglieder sich zunehmend beschwerten, stand fest, dass ein neues Heizsystem hermusste. Durch die schlechte Erfahrung in der Vergangenheit fiel die Entscheidung erst einmal jedoch nicht leicht.

Die Zielsetzungen für die Erneuerung der Hallenheizung des Turnvereins waren klar:

  1. Die Zufriedenheit der Vereinsmitglieder durch eine geräuschlose Heizung steigern.
  2. Bessere Regulierbarkeit der Hallenheizung durch eine Steuerung sichern.
  3. Und keine Staub -und Luftaufwirbelung in der Halle.

Das Projekt

Dieter Hackebeil, ehemaliger Vorstandsvorsitzender des Turnvereins Mußbachs, wusste: „Wir müssen weg von der alten Gebläseheizung, die weder effizient noch zufriedenstellend ist.“ Durch eigene Recherche ist er auf die KÜBLER GmbH gestoßen. Bereits zu Beginn war ein Mitbewerber im Spiel, dem aber schnell abgesagt wurde. Herr Hackebeil betont, dass er schon immer ein Anhänger der Region war und die vielen Vorteile sah, die ein Unternehmen in der Nähe besaß. Er selbst beschreibt sich als Laie, der sich eigenverantwortlich mit den verschiedenen Techniken auseinandergesetzt hat. Der erste Beratungstermin mit Herr Bolch überzeugte direkt: „Der Besuch durch Herrn Bolch war kompetent und unaufdringlich. Die Entscheidung stand direkt fest: Das Projekt werden wir mit KÜBLER realisieren. Bis heute bereuen wir diese Entscheidung in keinster Weise.“ Ein Referenzbesuch einer nah gelegenen Halle verschaffte Herrn Hackebeil zudem mehr Einblick und ließ ihn zum ersten Mal das Wärmegefühl der Strahlungsheizungen live erleben. Auch dies bestätigte die vorher getroffene Entscheidung.
Die Inbetriebnahme wurde noch im August durchgeführt. Dieter Hackebeil war es wichtig, noch im gleichen Jahr die neue Hallenheizung zu installieren. So konnte auch direkt die erste Heizungsperiode mitgenommen werden.

„Strahlungswärme ist einfach etwas Anderes. Sie ist viel angenehmer und die Wärme ist direkt da, wo man sie braucht.“

Gab es Besonderheiten oder Herausforderungen bei der Montage?

„Die einzige Herausforderung sah ich in unserem Altbau. Die zu beheizende Halle stand seit 1936 und die Decke war nicht richtig isoliert.“, so Dieter Hackebeil. Aber auch das stellte sich letztendlich als problemlos dar. Der Einbau lief geräuschlos durch einen ortsansässigen Heizungsbauer. Die Inbetriebnahme erfolgte dann durch einen erfahrenenen Monteur von KÜBLER, der den zuständigen Kollegen im Verein zudem in die Steuerung und Regulierung der Hallenheizung einwies. Die Kompetenz ermöglichte eine schnelle Einarbeitung in die Steuerung und den optimalen Betrieb der Hallenheizung.

Und das Fazit?

Durchweg positive Stimmen der Vereinsmitglieder. Durch verschiedene Probeläufe konnten bereits im 1. Jahr Energieeinsparungen von 40-50 % erzielt werden. Alle sind mehr als begeistert. Zufriedene Sportler und deutlich sinkende Kosten, mit der neuen Heizung wurde wirklich jedem geholfen.
„Unsere Trainingseinheiten finden teilweise zu sehr unterschiedlichen Zeiten statt. Früher begann der Sport z. B. um 14 Uhr, die Heizung musste aufgrund der langen Vorlaufzeit allerdings schon um 12 Uhr eingeschaltet werden. Es wurde so viel verheizt. Jetzt müssen wir die Heizung kurz vor Trainingsbeginn einschalten und erhalten direkt ein wohliges Wärmegefühl. Die Hallenheizungen von KÜBLER haben uns in all den letzten Jahren nie enttäuscht und haben stets für viel Begeisterung gesorgt.“

„Es ist meine tiefe Überzeugung, KÜBLER Hallenheizungen weiterzuempfehlen.“

Welche Resonanz geben die Mitglieder des Turnvereins?

Vor der Heizungsmodernisierung war die Resonanz durchweg negativ: „Was ist das für eine blöde und laute Heizung?“. Seit dem Einbau der KÜBLER Hallenheizungen hört man nur noch Lob. Es kam nicht eine einzige negative Stimme. „Auch ich empfehle die Hallenheizungen von KÜBLER immer und gerne weiter. Nicht weil ich einen Nutzen davon habe, sondern weil ich sehr tief überzeugt von den Technologien bin und ich meine Stimme gerne nutze, um noch mehr Hallenbetreiber- oder besitzer zum Wechsel zu animieren.“
„Irgendwann ist KÜBLER wieder bei uns in Mußbach, man muss ja mit dem Globus der Zeit gehen.“, sagt Dieter Hackebeil und deutet damit an, dass die Partnerschaft zwischen dem Verein und KÜBLER auch in Zukunft vielversprechend bleibt.


Niclas Reichel mit weißem Helm und Blick nach oben

Jetzt die Heizungswartung planen und sicher in den Winter starten

Niemand denkt an die Hallenheizung, wenn die Sonne brennt, der Asphalt glüht und jeder dankbar für die kleinste Abkühlung ist. Oder doch? Denn wer vorausschauend handelt, weiß: Sommerzeit ist Wartungszeit. Wenn Sie mit Ihren Fertigungs- oder Lagerhallen also sicher in den Winter starten wollen, ist es gut, vorbereitet zu sein. Denn die nächste Heizperiode steht oft schneller vor der Tür, als gedacht und damit ergibt sich die Frage: Ist Ihre Hallenheizung fit für die nächste Saison?

Warum es gerade jetzt wichtig ist, die Heizungswartung zu planen

 

Zugegeben: Sobald es draußen warm wird, denkt niemand mehr an die Hallenheizung. Dabei sind die Frühlings- und Sommermonate die beste Zeit, für die Heizungswartung. Wenn also nicht jetzt, wann dann? Mit genügend zeitlichem Vorlauf und in aller Ruhe können die Hallenheizungen überprüft, gereinigt und eventuell repariert werden. Oder durch ein Upgrade sogar auf den neuesten Stand der Energiespar-Technik gebracht werden. So erleben Sie keine böse Überraschung, wenn über Nacht die Kälte kommt. Und schließlich ist es einfach ein gutes Gefühl, sicher vorbereitet zu sein. Denn: Der nächste Winter kommt bestimmt.

Wie die Heizungswartung die Betriebssicherheit und Zuverlässigkeit der Hallenheizung sichert

 

Durch die jährliche Wartung Ihrer Hallenheizung stellen Sie sicher, dass Ihre Anlage zuverlässig und störungsfrei arbeitet. Kleine Probleme können frühzeitig erkannt und behoben werden, bevor sie zu größeren Ausfällen führen. Eine gut gewartete Hallenheizung ermöglicht Ihnen einen reibungslosen Betriebsablauf und sichert Ihnen optimale Produktivität in der kalten Jahreszeit. Denken Sie jetzt an die Heizungswartung, bevor die nächste Heizperiode Sie kalt erwischen könnte.

Heizungswartung hält die Energieeffizienz hoch und die Kosten niedrig

 

Wussten Sie, dass 1 °C Temperaturabweichung bereits zu 6 % mehr Energieverbrauch führt? Eine optimal eingestellte und gereinigte Heizung arbeitet effizienter und verbraucht weniger Energie. Durch die Heizungswartung können Verschmutzungen und Ablagerungen entfernt werden. Eine Studie zeigt, dass eine starke Verschmutzung der Reflektoren den gut nutzbaren Infrarotanteil von energiesparenden Hallenheizungen um bis zu 10 % beeinträchtigen kann. Allein deshalb ist eine regelmäßige Heizungswartung dringend zu empfehlen. Die Folgen bei Nichtbeachtung gehen mit steigenden Heizkosten einher, da weniger Wärme dort ankommt, wo sie benötigt wird. Zudem würde eine Überdimensionierung der Infrarotgeräte benötigt, um dies zu kompensieren. Dies wiederum führt zu einer weiteren Erhöhung der Heizkosten.
Übrigens: Welchen Effizienzverlust Sie ohne die regelmäßige Wartung ggf. in Kauf nehmen müssten, zeigt die Studie: Einfluss von Verschmutzung von Reflektoren bei Dunkelstrahlern. Sie möchten mehr erfahren? Dann fordern Sie die Studie doch einfach an. Kontaktieren Sie uns gerne.

Heizungswartung schützt die Investition und lässt die Hallenheizung länger leben

 

Durch die regelmäßige Heizungswartung erhöhen Sie die Lebensdauer der Hallenheizung. Verschleißteile können rechtzeitig ausgetauscht werden, bevor sie zu größeren Schäden führen. Eine gut gewartete Hallenheizung hält länger und minimiert somit den Bedarf an teuren Reparaturen oder den Austausch der gesamten Anlage. Haben Sie einen Wartungsvertrag, steht die Wartung der Hallenheizung in der Regel standardgemäß jedes Jahr an. Denken Sie unbedingt daran, diesen Termin wahrzunehmen, damit Sie von einer Gewährleistung und der Sicherung Ihres Versicherungsschutzes profitieren können. Denn Ihre Heizungswartung sollte nicht warten.
Vereinbaren Sie noch heute Ihren Wartungstermin oder schließen Sie einen Wartungsvertrag ab: https://www.kuebler-hallenheizungen.de/de/wartungsvertrag/

Und schließlich: Heizungswartung muss sein (auch wenn sie nicht sein muss)

 

Als Hersteller energiesparender gasbetriebener Hallenheizungssysteme müssen wir Sie auf die jährliche Pflicht zur Heizungswartung hinweisen. Schließlich wird damit eine lange und störungsfreie Laufleistung erst möglich gemacht. Wichtig ist aber auch: Denken Sie an Ihren Versicherungsschutz. Bei infrarotbasierten Hallenheizungssystemen greifen verschiedene Verordnungen und gesetzliche Richtlinien. Beispielweise die folgenden:
  • Gasgeräterichtlinie (Richtlinien über die allgemeine Produktsicherheit und Gasverbrauchseinrichtungen)
  • DIN EN 416-1, 416-2 und EN 777
  • TRGI (Technische Regel für Gasinstallationen)
  • DVGW Regelwerke G 638-1 und G 638-2
  • VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)
  • KÜO (Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen)
  • Inbetriebnahme und Wartungsanleitung
  • Feuerungsverordnung (FeuVo)
  • Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV)

Effizienz steigern oder modernisieren? Was Sie tun können, wenn die Heizungswartung nicht mehr reicht

 

Ihre Heizungsanlage ist in die Jahre gekommen? Sie verbraucht zu viel Energie? Ausfälle und Reparaturkosten nehmen zu? Neben der Heizungswartung besteht auch die Möglichkeit, Ihre energieeffizienten Hallenheizungen auf- oder umzurüsten. Eine modernisierte Heizungsanlage kann Ihre Energiekosten erheblich senken, den Komfort in Ihrer Halle verbessern und neue gesetzliche Anforderungen erfüllen. Welche Möglichkeiten Ihnen dabei offenstehen? Hier ein paar Tipps.

Von digitaler Regeltechnik profitieren

 

Moderne Hallenheizungsanlagen verfügen über vollständig digitalisierte Regelungstechniken, die eine bedarfsgerechte Steuerung der Heizleistung ermöglichen und den gesamten Heizbetrieb optimieren. Sie lassen sich in vielen Fällen problemlos nachrüsten. Die intelligenten Systeme sorgen für schnelle Ein- und Abschaltung, für gleichmäßigen Wärmekomfort und minimierten Energieverbrauch. Denn um es mit KÜBLER zu sagen: Die sparsamste Heizung ist die, die Sie nicht brauchen! Achten Sie daher darauf, dass die Heizung auch nur dann und in den Hallenbereichen die gewünschte Temperatur erzeugt, wenn dort wirklich gearbeitet wird.

Multi-Energie-Hallenheizungen bringen die Wärmewende bezahlbar in Ihre Halle

 

Der Hallenheizungsspezialist KÜBLER bietet seit kurzem energieoffene Hallenheizungen an, die die Nutzung erneuerbarer Energien ermöglichen. Kennen Sie schon das Multi-Energie-Infrarotsystem FUTURA? Sie entscheiden hier selbst, welcher Energieträger für Sie aktuell am günstigsten ist. Sei es Strom, Wasserstoff oder (biogene) Gase. Diese Flexibilität eröffnet Ihnen neue Dimensionen der Hallenbeheizung. Das i-Tüpfelchen bietet FUTURA mit seiner integrierten LED-Beleuchtung. So bringt die mehrfach ausgezeichnete Weltneuheit nicht nur Licht in Ihre Halle, sondern leistet einen weiteren relevanten Nachhaltigkeitsbeitrag, der sich mehrfach auszahlt. Denn die 2-in-1-Innovation steht für nur eine Verkabelung, nur eine Steuerung, nur einen Servicepunkt.

Nicht vergessen: Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten

 

Für die Umrüstung auf energieeffiziente Hallenheizungen gibt es oft staatliche Förderprogramme. Das Energiemanagement-System E.M.M.A zum Beispiel ist BAFA-gelistet. Informieren Sie sich über die aktuellen Fördermöglichkeiten, um finanzielle Unterstützung für Ihre Investition zu erhalten. Bei KÜBLER wurden zudem schon etliche Seminare zum Thema „Neue Förderungen für Hallenheizungen“ durchgeführt. Melden Sie sich zum Newsletter an, um keine Veranstaltung zu verpassen.

Fazit:

 

Die regelmäßige Wartung Ihrer Hallenheizung ist wichtig. Denn nur so stellen Sie den zuverlässigen Betrieb, die hohe Energieeffizienz und lange Lebensdauer Ihre Heizungsanlage sicher. Fordern Sie Ihren Wartungsvertrag einfach an unter: service@kuebler-hallenheizungen.de. So können mögliche Probleme frühzeitig erkannt und längere Wartezeiten in den „heißen“ Wintermonaten – oder sogar kostspielige Ausfallzeiten – vermieden werden.

 

Sie haben bereits einen Wartungsvertrag? Dann vereinbaren Sie am besten jetzt gleich Ihren Wartungstermin: https://www.kuebler-hallenheizungen.de/de/wartungsvertrag/. Unser Tipp: Lassen Sie sich bei der Gelegenheit doch gleich einmal die Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie die Energieeffizienz und Usability Ihrer Hallenheizung upgraden – oder wie Sie Ihre Heizungsanlage sogar – bezahlbar und nachhaltig wirtschaftlich – fit für die Wärmewende machen. Das Stichwort ist: Mehrfach-ausgezeichnetes-Multi-Energie-Infrarotsystem. Oder einfach: FUTURA.

KUEBLER Dexion Halle, die mithilfe von der MAXIMA Gerätelinie energieffizient beheizt wird

Infrarothallenheizung mieten. 4 Gründe, warum das für Unternehmen gerade jetzt wichtig ist.

Die Suche nach geeigneten Optimierungspotenzialen bei energietechnischen Prozessen in Industrieunternehmen und Gewerbe ist für das Energiemanagement nicht immer ganz einfach. Zumal Maßnahmen in Effizienztechnologien und erneuerbare Energien Geld kosten und nicht selten das Budget dafür fehlt. Viele – ökologisch und wirtschaftlich eigentlich wichtige – Maßnahmen bleiben dann erst einmal auf der Strecke. Doch muss das sein?

 

Besonderes Augenmerk liegt bei Optimierungskonzepten rund um den Energieverbrauch auf technisch veralteten Hallenheizungen. Mehr als die Hälfte der rund 480.000 Industrie- und Gewerbehallen in Deutschland nutzen Heizanlagen, die nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen. Sie verheizen in jedem Winter tonnenweise Energie und belasten die Umwelt mit unnötig vielen Millionen Tonnen CO2-Emissionen.

 

Trotzdem scheuen viele Hallenbetreiber die Investition in die energetische Sanierung veralteter Heiztechnik. Warum? Der Hauptgrund ist wohl die erhebliche Verunsicherung, die sich im Land breitgemacht hat, seit das BMWK 2022 die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) angekündigt hat: Welche Technologien werden noch erlaubt sein? Welche Energieträger setzen sich durch? Ein anderer wichtiger Grund ist die Sorge vor vermeintlich notwendigen Produktionsunterbrechungen und einem langwierigen Großprojekt. Nicht selten fehlt aber einfach auch das Budget. Dabei gibt es gleich mehrere Gründe, die energetische Sanierung sofort umzusetzen.

1. Multi-Energie-Infrarothallenheizungen lösen das GEG Problem. Heute und auch nach 2024.

 

Wer die Anforderungen des GEG nicht nur nach gültiger Fassung berücksichtigen soll, sondern auch nach der geplanten Novelle (noch im Parlament zu verabschieden), muss dies wissen: Die 65-%-erneuerbare-Energien-Regel lässt sich erfüllen, ohne in Hallen auf hohe Funktionalität und Flexibilität von dezentralen Infrarotheizungen zu verzichten! Sogar zu einem sehr günstigen Preis, denn im Vergleich bspw. zur Wärmepumpe kosten IR-Heizungen nur rund 1/4. Möglich wird dies durch multi-energiefähige, sehr effiziente Infrarotheizungen wie FUTURA, die wahlweise mit Strom, mit Wasserstoff, mit Biogas, (biogenem) Flüssiggas oder Methan betrieben werden können. Und dies im Mix oder im Monobetrieb, je nachdem welche Energie verfügbar oder gerade besonders günstig ist. Die Weltneuheit wurde im März auf der ISH 23 präsentiert und ist bereits mit drei Innovationspreisen ausgezeichnet.

2. Die Montage unter der Hallendecke erhält die Flexibilität von Arbeitsbereichen und Hallenboden

 

Infrarothallenheizungen werden raumsparend unter der Hallendecke installiert. Das heißt, sie beanspruchen keine Flächen in den Arbeitsbereichen, der Hallenboden bleibt frei und auch Maschinenumstellungen sind weiterhin möglich. Die Montage erfolgt im laufenden Betrieb und wird von erfahrenen Experten so eingeplant, dass der Produktionsbetrieb unverändert weiterlaufen kann.

3. Über +/- 70 % weniger Energieverbrauch freuen sich Unternehmen und die Umwelt

 

Die Modernisierung durch moderne Infrarothallenheizungen senkt die Energiekosten ganz erheblich. Je nach Projekt um bis zu 70 %. Jeder Tag, der mit veralteten Geräten geheizt wird, kostet das Unternehmen also viel unnötiges Geld, das sich an anderer Stelle sicherlich sinnvoller einsetzen ließe.

4. Wärme-as-a-Service: Infrarotheizung mieten und bares Geld sparen

 

Und das Beste zum Schluss: Moderne Infrarothallenheizungen – und übrigens auch die neuen Multi-Energie-Systeme – brauchen kein Budget für eine Investition. Denn sie lassen sich nach einem smarten und sehr lukrativen Servicekonzept (KÜBLER HeizWerk) ganz einfach mieten. Sozusagen Wärme-as-a-Service. Dieses Konzept beinhaltet von der Planung bis zum Heizbetrieb alle Leistungen, um Ihren Hallenbetrieb zuverlässig mit Wärme zu versorgen. Ohne Liquiditäts- und übrigens auch ohne Ergebnisbelastung, weil Sie sich nicht nur den Investitions- sondern auch den Abschreibungsaufwand sparen. Und das vielleicht Interessanteste: die Kosten für Miete und Energie liegen aufgrund der hohen Energieeinsparung (s. o.) in der Regel immer noch deutlich unter denen der Altanlage!

Mieten hat viele Pluspunkte. Warum nicht gleich profitieren?

 

Für die Miete einer Infrarotheizung spricht viel – und eigentlich nichts dagegen. Denn die Miete hat viele Pluspunkte – für Ihr Unternehmen und für die Klimaziele. Sie reduzierten Heizkosten und Emissionen sofort ab der ersten Betriebsstunde. Sie haben keinen Aufwand für Investition, Abschreibung und Betrieb. Und Sie haben die Freiheit, den technischen Weg in die Energiewende entweder schrittweise zu gehen, indem Sie –immer GEG-konform – auf hocheffiziente gasbetriebene Infrarothallenheizungen setzen. Oder Sie entscheiden sich gleich für die Dekarbonisierung und nutzen die innovativen Möglichkeiten der neuen Multi-Energie-Infrarotheizungen. Die übrigens – auch dies ist eine Neuheit – auch gleich die Hallenbeleuchtung in einem Gerät abbilden können. Die Entscheidung liegt ganz bei Ihnen. Wir beraten Sie gerne unverbindlich dabei!

Ein Praxisbeispiel und Leuchtturmprojekt auf der neuen Seite der dena

 

Ein Unternehmen, das die neue Infrarotheizungsanlage gemietet hat und durch die heiztechnische Sanierung rund 70 % Energie eingespart hat, ist Höganäs Germany. Ein Leuchtturmprojekt auf der neuen Internetseite der dena „Good Practice“. Hier geht’s zum Projekt auf der dena Seite: Laufenburg Kübler – Energy Efficiency Award

Rote Buchstaben GEG stehend in heller Industriehalle

Hallen ab 2024 GEG-konform heizen – aber wie?

Wie heizt Deutschland ab 2024 nach dem Willen von Bundesminister Habeck? Eins vorweg: Die finale Antwort gibt es noch nicht. Denn der Entwurf für ein neues Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat gerade erst das Kabinett überstanden. Im nächsten Schritt werden Bundestag und Bundesrat gefragt. Dennoch sorgt das angekündigte „Aus“ für Gas- und Ölheizungen seit Monaten für hohe Wellen. Und für so viel Verunsicherung, dass die Industrie im letzten Winter – statt in die energetische Sanierung ihrer Hallenheizungen zu investieren – vielfach lieber alte Öl- und Kohleheizungen reaktivierte…

Zielführend war das sicher nicht. Denn die Schockstarre hat nicht nur die Klimaziele zurückgeworfen, sondern auch den Unternehmen geschadet: Millionen Euros an eingesparten Energiekosten konnten nicht auf der Habenseite verbucht werden. Dabei ist das GEG von 2021 nach wie vor gültig und auch die geplante Neufassung berücksichtigt explizit die besonderen heiztechnischen Bedingungen von Hallen, die auf spezifische Technologien wie dezentrale Infrarotheizungen angewiesen sind. Unsere Experten haben den Dschungel des Referentenwurfs für Sie gelichtet und die Stellen markiert, die für GEG-konformes Hallenheizen auch ab 1. Januar 2024 wichtig sind.

Im neuen GEG („65 % Erneuerbare für jede neue Heizung ab 2024“) finden die Besonderheiten des „Nicht-Geschossbaus“ wie beispielsweise Industrie- und Gewerbehallen mit ihren typischen großen Deckenhöhen die gebotene Berücksichtigung

 

Hocheffiziente dezentrale Hallenheizungssysteme wie das KÜBLER Multi-Energie-Heizsystem FUTURA sind die ideale Lösung für die Beheizung von Hallen mit ihren typischen Deckenhöhen angefangen bei 4 m bis teilweise weit über 20 m. Mit der Fähigkeit, gezielt auf lokale und zeitliche Bedarfe von Wärme schnell und punktgenau zu reagieren – d. h. also Wärme nur genau dann zur Verfügung zu stellen, wenn sie gerade in einem bestimmten Bereich benötigt wird – vereint das Heizsystem FUTURA erstmalig maximale Effizienz bei der Beheizung von Hallen mit dem Einsatz regenerativer Energien in Form von grünem Strom und grünen Gasen je nach Verfügbarkeit.

Die Erfüllung der neuen gesetzlichen Anforderungen (GEG ab 2024) ist mit FUTURA sowohl im Sanierungsbereich als auch im Neubau gesichert. Dies belegen Auszüge aus dem Referentenentwurf

 

  • Direkt per Strom betriebene IR-Heizungen bei vollständiger Deckung des Wärmebedarfs erfüllen automatisch die Anforderungen des GEG im Hallenbereich ohne zusätzliche Unterschreitung der Mindestanforderungen an den baulichen Wärmeschutz (§71d (4)).
  • Der Einbau einer Gasheizung, die in der Lage ist, sowohl Erdgas als auch 100 % Wasserstoff zu verbrennen („H2-ready“), erfüllt die Anforderungen ebenfalls. Es kann unter Einhaltung eines vom Gasverteilnetzbetreiber vorzulegenden, verbindlichen Transformationspfades nach §71k hierfür zunächst Erdgas genutzt werden. Die Umstellung auf den Wasserstoffbetrieb darf dabei nur begrenzte bauliche Änderungen an der Heizungsanlage erfordern (vorgeschlagen sind hier derzeit „höchstens 20-25 % der ursprünglichen Investitionskosten“).
  •  Jede Kombination aus den beiden vorangegangenen Punkten – wie die Multi-Energie-Infrarotheizung FUTURA – ist ebenfalls eine Erfüllungsoption im Sinne des neuen GEG (§71).

Für den Sanierungsbereich bei Hallengebäuden wird das große Energieeinsparungspotential der effizienten dezentralen Beheizung durch das neue GEG zudem weitergehend berücksichtigt

 

  • Der Einbau eines hocheffizienten dezentralen Hallenheizungssystems ist hier (zusätzlich zu den oben genannten Optionen) auch ohne Einspeisung regenerativer Energien möglich: Wird 2 Jahre nach dem Einbau des dezentralen Heizungssystems in Hallen (> 4 m) eine Einsparung von min. 40 % über den Zeitraum eines Jahres nachgewiesen, so entfällt die grundsätzliche Anforderung zum Einsatz erneuerbarer Energien nach §71. Der Hintergrund ist, dass die Anforderung an erneuerbare Energien hier auf Augenhöhe mit der Einsparung von Nutzenergie bewertet wird und gleichwertig ist. Multi-Energie-Systeme wie FUTURA schaffen die geplanten GEG-Anforderungen demnach in mehreren Punkten. Und dies durch höhere Behaglichkeit sowie durch die effektive Wärmeübertragung via Infrarot mit präziser zeitlicher und räumlicher Zuordnung (z. B. Zonenbeheizung). Der Vorteil für Betreiber von Industrie- und Gewebehallen liegt zudem darin, dass mit den gesparten Investitionskosten in eine PV-Anlage investiert werden kann. Dies erhöht die Energieautarkie der Unternehmen und führt gleichzeitig zu einer Reduktion der Energiekosten. Auch im Hinblick auf die Dekarbonisierung ist dies ein Vorteil: die innovativen Infarotheizungen begleiten ihre Nutzer investitionssicher in die Zukunft – über das Jahr 2045 hinaus. Und das bei optimalem Komfort, perfekter Gebrauchsfähigkeit und einzigartiger Multi-Energie-Fähigkeit.

FUTURA Hallenheizung in heller Industriehalle in Trier

FUTURA in Trier: Erstes Multi-Energie-Infrarot-System zur klimaneutralen Beheizung von Hallen in Betrieb

Der Metallverarbeitungsbetrieb «Die Kanter & und Schlosser» heizt seine Neubauhalle variabel mit Strom, Wasserstoff oder Gas dank der Weltneuheit von KÜBLER aus Ludwigshafen.

„Unsere Devise ist Fortschritt“ lautet das Motto des zukunftsorientierten Metallverarbeitungsspezialisten in Trier. Diesen Anspruch hat das Unternehmen auch an den 2.800 Quadratmeter umfassenden Hallenneubau gelegt, in dem seit 2022 produziert wird. Von der Gebäudeisolierung bis zur PV-Anlage, von der modernsten Fiberlasertechnik bis zur Stickstoff-Selbsterzeugung werden hier höchste Energieeffizienz-Maßstäbe realisiert. Eine der wichtigsten Komponenten dabei: die Hallenheizung. Doch der Prozess dahin hat durchaus Züge eines unternehmerischen Krimis.

„Anfangs dachten wir noch über eine Fußbodenheizung-Wärmepumpen-Kombi zur Beheizung der neuen Hallen nach. Schließlich gilt sie als energieeffizient und wird vom Staat gefördert“, sagt Christoph Rotsch, kauf-männischer Leiter bei «Die Kanter». Doch nach Beratung mit dem regionalen Installateur-Partner wurde schnell klar, dass bei Hallengebäuden mit ihren riesigen Raumdimensionen eine andere Technik zum Einsatz kommen muss als in Wohnzimmern, Büros oder Kindergärten. Deshalb hat er den Kontakt zur Firma KÜBLER gesucht, einem ausgewiesenen Experten für energiesparende Infrarotheizungstechnik in Industriehallen. Die Entscheidung für das Hocheffizienzsystem stand. Das war Ende Juni.

„Wir haben in der neuen Halle von PV bis Dämmung und Maschinentechnik jede Menge Energieeffizienz-Maßnahmen realisiert. Das wollten wir ganz klar auch bei der Heizung haben.“

Die Rechnung hatte der Unternehmer allerdings ohne das Bundeswirtschaftsministerium gemacht. Dort ging es um die Zukunft von Gasheizungen und deren Sinnhaftigkeit. «Die Kanter & Schlosser» zog den Auftrag zwei Wochen nach der Vergabe wieder zurück. „Die Unsicherheit bei der Gasversorgung war uns einfach zu groß“, sagt Christoph Rotsch. Die Firma KÜBLER überraschte daraufhin mit einer Weltneuheit – entwickelt bereits vor der Energie-Krise. „Wir stellen die aus meiner Sicht effizientesten Systeme für die Beheizung von Hallen her. Und haben jetzt unsere Hocheffizienz-Technologien für den Einsatz regenerativer Energien geöffnet“, sagt Thomas Kübler, Gründer und geschäftsführender Gesellschafter der KÜBLER Gruppe. Offensichtlich genau zur richtigen Zeit.

„Als wir FUTURA kennengelernt haben, war die Fußbodenheizung vom Tisch.“

«Die Kanter & Schlosser» wurde zum Pilotprojekt. „Wir betreten bei vielen unserer Projekte ja selbst immer wieder Neuland. Da sind wir gerne bereit, den Prozess bei KÜBLER mitzugestalten“, sagt Christoph Rotsch. „Als wir den FUTURA kennengelernt haben, war die Fußbodenheizung vom Tisch.“

Bei dem besagten Piloten handelt es sich um ein Multi-Energie-Infrarotsystem, auch multivalent genannt. Eine Weltneuheit, die die Brücke in die karbonfreie Zukunft schlägt. Nicht umsonst trägt die neue Technik den Namen FUTURA. Die energieeffiziente Infrarot-Heizung kann regenerative Energien wie Strom oder Wasserstoff nutzen. Gleichzeitig lassen sich ebenso Biogas, Erdgas oder Flüssiggas einsetzen und dabei variabel zwischen den Energieträgern hin und her schalten. Dies funktioniert sowohl im Monobetrieb wie auch im Mix. Je nachdem, welche Energie gerade verfügbar oder besonders kostengünstig ist. „Wir sorgen damit für Versorgungssicherheit und stabilisieren die Netze“, sagt Kübler. „Vor allem aber ist unsere Lösung wirtschaftlich.“

„Wir sorgen damit für Versorgungssicherheit und stabilisieren die Netze. Vor allem aber ist unsere Lösung wirtschaftlich.“

Pünktlich zur Heizperiode 2022/2023 ging die multivalente Anlage in Trier in Betrieb: Von der Hallendecke funktionieren die Infrarotsysteme analog der Sonne, die alles erwärmt, was angeleuchtet wird – Menschen, Maschinen, Hallenboden. So kommt die Wärme gleichzeitig von oben, unten und von allen Seiten. Diese Wärmeübertragung ist energieeffizient mit Einspareffekten von 50 bis 70 Prozent. „Mit dem FUTURA heizen wir zeitlich und lokal flexibel“, sagt Kübler, „denn wir decken nur den Wärmebedarf, der tatsächlich besteht. Schließlich ist die effizienteste Heizung die, die nicht läuft.“

„Mit FUTURA heizen wir zeitlich und lokal flexibel, denn wir decken nur den Wärmebedarf, der tatsächlich besteht. Schließlich ist die effizienteste Heizung die, die nicht läuft.“

Eingeschaltet wird die Heizung bedarfsorientiert wann und wo Wärme notwendig ist. Geregelt wird sie über die CELESTRA Steuerung, die durch Module wie WinTec zur Remotesteuerung erweitert wurde. Auch das WärmeManagement System E.M.M.A. wurde installiert. Es sorgt bei «Die Kanter & Schlosser» für volle Echtzeit-Transparenz über den gesamten Heizprozess und stellt der Geschäftsleitung sämtliche Daten für Audits, wie etwa nach DIN EN ISO 50001 zur Verfügung.

„Das Nonplusultra ist für uns, dass wir jetzt mit unterschiedlichen Energien heizen können. Wir können zukünftig flexibel entscheiden, welche wann die günstigste für uns ist.“

„Wir hatten von Beginn an volles Vertrauen in die mehr als 30-jährige Erfahrung von KÜBLER“, sagt Rotsch. Jetzt, rund drei Monate nach Inbetriebnahme des neuen Systems, ist man bei „«Die Kanter & Schlosser» sehr zufrieden mit der Entscheidung. „Das Nonplusultra ist für uns, dass wir jetzt mit unterschiedlichen Energien heizen können. Wir können zukünftig flexibel entscheiden, welche wann die günstigste für uns ist.“ Mit FUTURA sind Unternehmen nicht mehr nur auf Gas angewiesen. „Wir heizen aktuell nur mit Strom. Jetzt im Winter fängt uns die PV-Anlage ab etwa elf Uhr die kompletten Kosten ab.“ Im alten Gebäude hätte die Heizung zuvor Umluft in die Halle gepustet. Bei jeder Toröffnung sei es richtig kalt geworden und es habe gefühlt eine halbe Ewigkeit gedauert, bis es sich drinnen wieder erwärmte. „Wir haben jetzt definitiv eine ganz andere Wärmequalität in der Halle. Viel angenehmer, viel punktueller und kein aufgewirbelter Staub mehr. Das wird auch von den Mitarbeitern sehr gut angenommen.“

„Wir haben jetzt definitiv eine ganz andere Wärmequalität in der Halle.“
Als einen weiteren wichtigen Vorteil nennt Rotsch die Möglichkeit, die verschiedenen Arbeitsbereiche im Hallengebäude individuell zu beheizen oder auch auszuschalten, wenn dort der Betrieb beendet ist. „Wir haben vier unterschiedliche Heizkreise definiert, die wir mit der FUTURA-Anlage ansteuern können. Es spart uns viel Energie, wenn beispielsweise freitags die Schlosserei früher aufhört und die Heizung gezielt in diesem Bereich abgeschaltet werden kann.“ Energieverschwendung käme für das zukunftsorientierte Unternehmen nicht in Frage. Auch deshalb seien sie froh, weg von Techniken wie der Fußbodenheizung zu sein, die sich nicht bedarfsgerecht steuern lasse und nachts oder selbst an den Wochenenden durchlaufen müsse.

„Wir haben die neue FUTURA Technologie bereits weiterempfohlen und würden dies immer wieder tun.“

Die Verunsicherung, die aktuell im Markt besteht, kann der Geschäftsführer des innovativen Hallenheizungsunternehmens KÜBLER nicht nachvollziehen. „Für die Industrie stellen wir seit langem bewährte Lösungen, die den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen um bis zu 70 Prozent und mehr reduzieren können.“ Aber durch die aktuellen Krisen ist die Politik derartig aus dem Konzept geraten, dass in Folge dringend benötigte energetische Sanierungen ausgesetzt werden, weil nicht klar ist, was zukünftig erlaubt sein wird oder nicht. Dabei stehen die regenerativen Energien noch nicht einmal in Grundzügen flächendeckend und ausreichend für die Heizprozesse in der Industrie und im Gewerbe zur Verfügung“, sagt Thomas Kübler. „Sicher ist, dass die Wärmepumpen-Technologie in Hallen keine echte Alternative ist. Alleine schon, weil den Betrieben jede Flexibilität genommen wird, zukünftig Hallenbereiche umnutzen oder Maschinenaufstellungen ändern zu können.“ Aber auch wirtschaftlich hat die Wärmepumpe wenig Attraktivität, ganz gleich ob sie mit einer Fußbodenheizung oder mit Deckenstrahlplatten kombiniert würde. „Unternehmen müssen mit einer drei- bis viermal höheren Investition rechnen als nötig. Und dies bei einer viel schlechteren Usability, aber mit einer vergleichbaren Energieeffizienz.“

Und das Fazit von «Die Kanter & Schlosser»? Christoph Rotsch: „Wir haben die neue FUTURA Technologie bereits weiterempfohlen und würden dies immer wieder tun.“


F&E Mitarbeiter von KÜBLER Hallenheizungen mit weißem Helm von hinten fotografiert

Schnell neue Gasheizung noch in 2023 – oft die günstigste Entscheidung, die sich auch für die Umwelt auszahlt

Aktuell sorgt das BMWK mit einem Referentenentwurf für Aufregung. Denn es geht um ein kategorisches Aus für Gasheizungen. Ab 2024 dürfen laut Plan nur noch Heizungen eingesetzt werden, die mit 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden. Das können formal nur Wärmepumpe, Fernwärme oder Biomasseheizung. Stellt sich die Frage: Was ist mit der Technologieoffenheit in Deutschland? Und wer soll das bezahlen? Gerade in Hallengebäuden sind dezentrale gasbetriebene Heizungen oft die einzigen wirtschaftlich und funktional sinnvollen Lösungen.

Was können Sie als Heizungsexperte tun und Ihren gewerblichen Kunden raten? Jeder Unternehmer will die Klimaziele erfüllen, aber Investitionen müssen auch wirtschaftlich sein. Das könnte ein Problem werden.

Aus der Sicht von uns als Experte für nachhaltige Hallenheizungen gibt es für das Problem 3 kluge Lösungswege:

Ihre Lösungsempfehlung 1: Neue Gasheizungs-Anlage noch in 2023

Sie empfehlen z. B. den Einsatz der bewährten Energiespar-IR-Heizungssysteme von KÜBLER. Wo sinnvoll, ergänzen Sie diese mit Brennwerttechnik. Ihr Kunde hat dadurch den Vorteil, sich höhere Investitionskosten für ein hybrides Multi-Energiesystem zu sparen – übrigens eine Weltneuheit, die KÜBLER auf der ISH 2023 vorstellen wird.

Ergebnis: Diese Effizienzmaßnahme reduziert den Heizenergieverbrauch um 50 bis 70 Prozent. Übrigens weit mehr, als der Gesetzgeber in seinem Entwurf fordert. Entsprechend reduziert werden sowohl THG-Emissionen als auch die Heizkosten, so dass sich die Investition i. d. R. in zwei bis drei Jahren amortisiert. Darüber freuen sich Ihr Auftraggeber und die Umwelt.

Zukünftige Schritte: Die neue Heizungsanlage lässt sich problemlos auf die Nutzung von Wasserstoff anpassen, sobald dieser in ausreichender und bezahlbarer Menge verfügbar ist.

Ihre Lösungsempfehlung 2: Die Highefficiency-Heizung von KÜBLER inklusive H2-readyness und Nachrüst-Option

Sie raten Ihrem Kunden gleich zu einem Hocheffizienz-System von KÜBLER.

Ergebnis: Ihr Kunde nutzt sofort die Möglichkeit zum Einsatz von Wasserstoff und profitiert von den Vorteilen hoher Energie-, Emissions- und Kosteneinsparung.

Zukünftige Schritte: Das Hocheffizienz-System lässt sich mit Nachrüst-Kit jederzeit einfach und günstig für die Strom- bzw. die PV-Nutzung aufzurüsten.

Ihre Lösungsempfehlung 3: Gleich auf die Weltneuheit Multi-Energie-System von KÜBLER bauen

Damit öffnet sich Ihr Kunde gleich den Weg in die CO2-Freiheit. Denn das Multi-Energie-System von KÜBLER erlaubt es, verschiedene erneuerbare Energieträger wie Strom oder Wasserstoff aber auch Gas oder Biogas variabel zu nutzen – im Mix oder alternativ.

Diese Option gibt die Freiheit, z. B. sofort auf eigenen PV-Strom zu setzen und sich dadurch ein Stück Energieautarkie zu eröffnen. Durch aktives Energiemanagement über die Steuerung werden Heizkosten und CO2-Ausstoß bei der Nutzung verschiedener Energieträger skalierbar gemacht – welch ein Fortschritt!

Übrigens: Das innovative Multi-Energiesystem wurde Ende 2022 mit dem Sonderpreis „Innovative Technologien für den Klimaschutz“ beim Technologiewettbewerb SUCCESS ausgezeichnet und ist 2023 nominiert für den German Innovation Award.

Das Fazit

Noch nie konnten Sie Ihren Gewerbe- und Industriekunden so einfache Lösungswege aufzeigen, die Wärmewende umzusetzen. Und dies sehr wirtschaftlich und nachhaltig. Denn die Investitionskosten sind für Ihren Kunden vergleichsweise gering – sie liegen rund ein Drittel unter den Kosten z. B. für Wärmepumpen.

Auch dies sollten Sie wissen: Bei allen Projekten unterstützen wir Sie gerne mit unserer Expertise mit Rat und Tat. Lassen Sie uns doch einfach ins Gespräch kommen. Gerne stellen Ihnen unsere Serics und allerneueste Gerätetechnik auf der ISH vor. Willkommen an unserem Stand B19 in Halle 12.01! Wir freuen uns auf Ihren Besuch!