Energieausweis

Der Energieausweis ist ein Dokument, das beurteilt, wie ein Gebäude inklusive der Klimatisierung, Warmwasserversorgung und der Beleuchtung energetisch zu bewerten ist. Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland in der DIN V 18599 „Energetische Bewertung von Gebäuden“ geregelt. Ausstellungsberechtigte für Nichtwohngebäude sind Hochschulabsolventen in den Bereichen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Gebäudetechnik, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik. Außerdem dürfen Fachleute mit Zusatzqualifikationen im Bereich energiesparendes Bauen oder Nachweisberechtigte Energieausweise ausstellen.