Keine Angst vor dem Heizungsgesetz bei Hallenheizungen!

Industriehallen GEG konform heizen. Jetzt. Und nach 2024.

Die Entscheidung für das Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz – GEG) bringt entscheidende Neuerungen für Hallengebäude und nach wie vor viel Verunsicherung mit sich. Doch es gibt keinen Grund zur Sorge: Der Gesetzgeber hat für den schrittweisen Weg hin zum klimaneutralen Heizen bis 2045 großzügige Übergangsfristen, Technologieoffenheit und pragmatische, bezahlbare Regelungen vorgesehen. Dr. Jens Findeisen erklärt, was Sie jetzt beim Heizen von Gewerbe- und Industriehallen wissen müssen.

Das Wichtigste vorab

I Was gilt allgemein?

Was ist das GEG?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – auch Heizungsgesetz genannt – ist ein zentraler Baustein der deutschen Wärmewende. Es schreibt vor, welche energetischen Anforderungen beheizte und klimatisierte Gebäude erfüllen müssen. Das Gesetz ist am 1. November 2020 in Kraft getreten und ersetzt Energieeinspargesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Zum 1. Januar 2023 erfolgte eine leichte Änderung (Reduzierung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs im Neubau von bisher 75 Prozent des Referenzgebäudes auf 55 Prozent). Eine umfassende Novelle des GEG wurde nach längeren und kontroversen Debatten am 8. September 2023 im Bundestag verabschiedet.

Mit dem neuen Heizungsgesetz leitet die Bundesregierung den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen ein. Ziel der Gesetzesnovelle ist es, die Wärmwende in Deutschland schneller voranzutreiben. Gleichzeitig soll die Abhängigkeit von Importen fossiler Energie verringert werden.

Welche Anforderungen stellt das neue GEG?

Das Heizungsgesetz stellt neue Anforderungen an die Heizungs- und Klimatechnik in puncto:

  1. Einsatz Erneuerbarer Energien (EE)
  2. Energieeffizienz

Der Umstieg auf klimafreundliche Wärmeversorgung soll schrittweise erfolgen, mittel- bis langfristig planbar sowie kostengünstig und stabil sein. Spätestens bis 2045 soll so die Nutzung von fossilen Energieträgern im Gebäudebereich beendet und Klimaneutralität erreicht werden.

Wen betrifft das neue Heizungsgesetz?

Das neue GEG gilt für nahezu alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden. Dazu zählen neben Wohngebäuden auch sogenannte Nichtwohngebäude wie z. B. Hallen. Ausnahmen sind:

Wann tritt das Heizungsgesetz in Kraft – welche Übergangsfristen gelten?

Für das grundsätzliche Ziel, dass möglichst nur noch Heizungen installiert werden, die auf 65 Prozent Erneuerbaren Energien basieren, gelten unterschiedliche Fristen. Wichtig ist: der Stichtag 01.01.2024 betrifft nur Neubauten in Neubaugebieten. Für alle anderen gilt:

Bis zum 31. Dezember 2023 bleibt das bisherige GEG in Kraft inklusive der bereits seit 1. Januar 2023 gültigen Änderungen. Sie beinhalten insbesondere die Reduzierung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs im Neubau auf 55 Prozent des Referenzgebäudes sowie die Einführung eines Primärenergiefaktors für Strom zum Betrieb von wärmenetzgebundenen Großwärmepumpen (1,2 für den nicht erneuerbaren Anteil; § 22 Abs. 2 S. 3).

Was müssen Sie zur kommunalen Wärmeplanung wissen?

Die Bundesregierung hat das Heizungsgesetz an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt und für diese Fristen festgelegt. So müssen Kommunen bis spätestens Mitte 2028 (Großstädte Mitte 2026) festlegen, wo in den nächsten Jahren Wärmenetze oder auch klimaneutrale Gasnetze (z. B. Wasserstoff) ausgebaut werden. Der Wärmeplan soll bei der Entscheidung für eine neue Heizungstechnologie helfen und kann die o.g. Fristen für das Inkrafttreten des GEG beeinflussen.

Was gilt für bestehende Heizungen?

Bestehende Heizungsanlagen sind von dem neuen Heizungsgesetz nicht betroffen. Dies betrifft alle Anlagen, die in Neubaugebieten vor dem 1. Januar 2024 bzw. außerhalb von Neubaugebieten vor den Stichtagen 30. Juni 2026 in Kommunen mit einer Einwohnerzahl von mindestens 100.000 und 30. Juni 2028 in kleineren Kommunen eingebaut wurden bzw. werden. Sie können grundsätzlich weiterbetrieben und auch repariert werden – auch wenn sie öl- oder gasbetrieben sind.

Betroffen sind hingegen Anlagen, die 30 Jahre und älter sind (§ 72). Doch auch hier gelten Ausnahmen, z. B. wenn die Heizungsanlagen eine Nennleistung von weniger als 4 oder mehr als 400 kW aufweisen. Oder wenn Niedrigtemperatur- oder Brennwertkessel im Einsatz sind.

Ob sich der Weiterbetrieb allerdings lohnt, muss eingehend geprüft werden. Denn die neuen Anforderungen an den Einsatz viel effizienterer oder mit Erneuerbaren Energien betriebenen Heizungen helfen nicht nur dem Klimaschutz: Oft verursachen alte Systeme so hohe Verbrauchskosten, dass ihr Austausch auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten empfehlenswert ist.

Wie ist der Austausch alter Heizungen geregelt?

Wichtig ist: Heizungen, die vor 2024 (bzw. 30.06.2026/2028) eingebaut werden, können noch bis spätestens 31. Dezember 2044 mit bis zu 100 Prozent fossilem Erdgas betrieben werden. Ob die kommunale Wärmeplanung hierbei eine Rolle spielt, sollte im Einzelfall geprüft werden.

Austauschpflichtig sind grundsätzlich Heizungsanlagen, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben werden und vor dem Jahr 1991 eingebaut wurden oder älter als 30 Jahre sind. Ausnahmen gelten u. a. für Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel sowie für Heizungsanlagen mit einer Nennleistung von weniger als 4 oder mehr als 400 kW (§ 72).

Technologieoffenheit ist das Stichwort, wenn Sie auf eine Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien umsteigen wollen. Sie haben die freie Auswahl zwischen verschiedenen technischen Lösungen, zum Beispiel:

Was ist bei Heizungshavarien zu beachten?

Bestehende Gas- oder Ölheizungen dürfen auch nach dem neuen GEG weiter betrieben werden. Sollte die Heizung kaputtgehen, darf sie repariert werden. Im Fall einer Heizungshavarie, d. h. wenn die Anlage irreparabel ist, sieht der Gesetzgeber pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen vor. In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht zum Heizen mit Erneuerbaren Energien befreit werden.

Welche Förderungen wird es geben?
Die neuen Förderrichtlinien werden noch im Parlament abgestimmt. Sie sind Teil der Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG). Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert eine „Energieberatung für Wohngebäude“ und übernimmt hier bis zu 80 Prozent der Beratungskosten. Die Förderungen für Nichtwohngebäude und eine „Energieberatung bei Nichtwohngebäuden“ stehen aktuell noch nicht fest.

II Was gilt speziell für Industriehallen?

Wie ist der Austausch von Hallenheizungen in Bestandsgebäuden geregelt?

Für hocheffiziente dezentrale Hallenheizungssysteme besteht auch nach 2026 (bzw. 2028) keine Pflicht zum Einsatz Erneuerbarer Energien, wenn zwei Jahre nach dem Einbau eines dezentralen Heizungssystems in Hallen (> 4 m) die Energieeffizienz-Anforderung von mindestens 40 Prozent Einsparung über den Zeitraum eines Jahres nachgewiesen wird (§71m). Das bedeutet: diese Hocheffizienzsysteme (z. B. KÜBLER Technologien) können theoretisch bis zum Stichtag 31.12.2044 ohne Erneuerbare Energien betrieben werden.

Was müssen Sie im Hallenneubau beachten?

Der Gesetzgeber hat die Erfüllung der GEG-Anforderungen grundsätzlich technologieoffen gehalten. Für die Beheizung von Hallengebäuden mit dezentralen Infrarotheizungen gelten verschiedene Erfüllungsoptionen:

Anforderungen an Erneuerbare Energien:

  1. Stromdirektheizungen: Direkt per Strom betriebene Infrarotheizungen, die den Wärmebedarf vollständig decken können. Im Hallenbereich ist hierfür keine Unterschreitung der Mindestanforderungen an den baulichen Wärmeschutz um 45 Prozent erforderlich (§ 71d (4)).
  2. H2-ready: Gasbetriebene Infrarotheizungen, die spätestens 2045 in der Lage sind, 100 Prozent Wasserstoff zu verbrennen. Bis dahin kann unter Einhaltung eines Transformationspfades nach § 71k weiterhin Erdgas genutzt werden. Die Heizungen dürfen bis zum Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung (30. Juni 2026 in Kommunen ab 100.000 Einwohner, 30. Juni 2028 in Kommunen bis 100.000 Einwohner) weiterhin neu eingebaut werden. Allerdings müssen diese ab 2029 einen wachsenden Anteil an Erneuerbaren Energien wie Biogas oder Wasserstoff nutzen:

Effizienzanforderungen:

Welche Pflichten gelten in Hallengebäuden für Steuerung, Energiemanagement und Gebäudeautomatisierung?

Nichtwohngebäude wie Hallen mit einer Nennleistung der Heizungsanlage ≥ 290 kW müssen bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 mit einem System für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung sowie mit einer digitalen Energieüberwachungstechnik ausgerüstet werden (§ 71a). Diese Anforderung wird für dezentrale Infrarotheizungsanlagen durch das Steuerungssystem CELESTRA und das Energiemanagementsystem E.M.M.A. erfüllt. Wichtig: E.M.M.A. ist als förderfähige Energiemanagementsoftware der BAFA gelistet.

Was sollten Sie beim Heizen von Hallen unbedingt wissen?

Hallengebäude – industriell, gewerblich oder kommunal genutzt – unterliegen mit Deckenhöhen bis 40 m und Raumdimensionen von mehreren Tausend Quadratmetern anderen gebäudephysikalischen Gesetzen als andere Nichtwohngebäude (Büros, Kindergärten, Gastro etc.) oder gar Wohngebäude.

Für die Beheizung von Hallen ist dezentrale Infrarottechnologie anerkanntermaßen die Technologie der ersten Wahl. Bei der Beheizung dieses speziellen Gebäudesegments ist diese Technologie gegenüber Wärmepumpen mit weitem Abstand überlegen. Dafür gibt es gute Gründe:

  1. Speziell auf die Besonderheiten von Hallen/Hallennutzung zugeschnitten: Infrarotheizungen bieten einen hervorragenden Wärmekomfort – ohne Zugerscheinungen und Staubaufwirbelung. Sie verfügen über bedarfsgerechte Funktionalitäten wie eine gezielte Zonenbeheizung, automatische Abschaltung bei offenen Toren u. v. m.
  2. Bis zu 70-80 Prozent günstigere Investitionskosten – bei vergleichbarer Effizienz: die deutlich günstigeren Investitionskosten und geringen Betriebskosten machen die Transformation für die Industrie bezahlbar – ein wichtiger Katalysator für den Erfolg der Energiewende.
  3. Energieeffizienz auf Augenhöhe mit Wärmepumpen (oder besser): IR-Heizungen bringen bis zu 70 Prozent Energieeinsparung – und das unter schwierigsten Bedingungen in hohen Hallengebäuden.
  4. Raumsparend unter der Hallendecke installiert: somit freie (Um-) Nutzungsmöglichkeit des Hallenbodens, z. B. für Schwerlast, geänderte Maschinenaufstellungen etc. Flexibel für Erweiterungen oder Neumontagen in anderen Gebäude(teilen).
  5. Mit erneuerbaren Energien betreibbar (Multi-Energie-Fähigkeit): moderne dezentrale IR-Systeme können wahlweise zwischen den Energieträgern Strom, Wasserstoff, Biogas, (biogenes) Flüssiggas und/oder Methan hin- und herschalten. Das ist bei der unsicheren Verfügbarkeit und Volatilität erneuerbarer Energien für die Betriebssicherheit und Produktivität in der Industrie hochrelevant.
  6. Wärmemanagement, vollständige Digitalisierung: digital gesteuert ist der Betrieb der Heizungsanlage stets auf optimalem Effizienzniveau. Das Energiemanagement schafft Transparenz und ist Grundlage für Audits, z. B. nach DIN EN ISO 50001.

Wie lassen sich moderne KÜBLER Infrarotheizungen GEG-konform einsetzen?

In Bestandsgebäuden werden hocheffiziente Infrarotheizungen wie die KÜBLER Technologien MAXIMA oder PRIMA plus aufgrund ihrer hohen Energieeinsparung von 40 Prozent und mehr problemlos GEG konform eingesetzt.

Im Neubau bietet die Multi-Energie-fähige Weltneuheit – die Infrarotheizung FUTURA von KÜBLER – gleich zwei Erfüllungsoptionen für die EE-Anforderungen. Sie ist beides: Stromdirektheizung und H2-ready.

Auch die hohen Effizienzanforderungen im Neubau (55 Prozent des Referenzgebäudes) können die innovativen KÜBLER Technologien im Zusammenspiel aller Gewerke (Gebäudehülle, Lüftung, Kühlung, Beleuchtung) erfüllen.

Und das Fazit?

Für das Heizen von Industriehallen gelten hocheffiziente dezentrale Infrarotheizungen als Golden Standard. Kein Wunder, denn sie sind gezielt für die Wärmeversorgung dieser Gebäudegiganten ausgelegt. Infrarotheizungen von KÜBLER gelten als die effizientesten und wirtschaftlichsten Lösungen im Markt. Sie sind vielfach ausgezeichnet für ihren Beitrag zur Energiewende und erfüllen perfekt die drei wesentlichen Anforderungen an zeitgemäße Hallenheizungen:

KÜBLER Technologien setzen in allen wesentlichen Punkten die Maßstäbe und begleiten Sie investitions- und rechtssicher durch den gesamten Transformationsweg der Energiewende – von jetzt bis über 2045 hinaus. Antworten auf Ihre Fragen zum neuen GEG und wie Sie Ihre Hallen auch nach 2024 gesetzeskonform heizen, erhalten Sie unter +49 621 57000-0 oder schreiben Sie eine Mail an kontakt@kuebler-hallenheizungen.de Unsere Experten beraten Sie kompetent und unverbindlich!

Quellen:

BMWK - Jetzt umsteigen auf klimafreundliche Wärme! (energiewechsel.de)
BMWK - Erneuerbares Heizen – Gebäudeenergiegesetz (GEG) (energiewechsel.de)

Revolutionäre Wärme: KÜBLER Hallenheizungen setzen neuen Standard im Turnverein Mußbach

Der Turnverein 1860 Mußbach e.V. ist ein traditionsreicher Sportverein mit einer langen Geschichte. Seit seiner Gründung im Jahr 1860 hat er eine Vielzahl von Menschen jeden Alters und Hintergrunds in Bewegung gebracht und zählt mittlerweile über 1.200 Mitglieder. Der Verein bietet eine breite Palette an sportlichen Aktivitäten. Dieter Hackebeil, ehemaliger Vorstandsvorsitzender des Vereins und nun im (Un-)Ruhestand, war damals Hauptverantwortlicher bei der Erneuerung des Heizsystems und kann die Firma KÜBLER „nur in den höchsten Tönen loben.“ Zufriedenheit und Überzeugung sind hier die entscheidenden Stichworte.

„Die Technik muss überzeugen, das Kosten-Nutzen Verhältnis auch und das passt bei KÜBLER auf jeden Fall.“

Die alte Gebläseheizung des Turnvereins stieß schon lange Zeit auf Unzufriedenheit. Sowohl bei Dieter Hackebeil, als auch bei allen Mitgliedern. Gerade das Thema Staub- und Luftaufwirbelung war in den Turnhallen ein akutes Problem. Aber auch die Lautstärke sorgte des Öfteren für Unmut. Durch verschiedene Trainingszeiten waren die Anforderungen an die gewünschte Temperatur immer unterschiedlich. Die Gebläseheizung war weder tempreraturregulierend, noch konnte man sie punktgenau einschalten. Als Vereinsmitglieder sich zunehmend beschwerten, stand fest, dass ein neues Heizsystem hermusste. Durch die schlechte Erfahrung in der Vergangenheit fiel die Entscheidung erst einmal jedoch nicht leicht.

Die Zielsetzungen für die Erneuerung der Hallenheizung des Turnvereins waren klar:

  1. Die Zufriedenheit der Vereinsmitglieder durch eine geräuschlose Heizung steigern.
  2. Bessere Regulierbarkeit der Hallenheizung durch eine Steuerung sichern.
  3. Und keine Staub -und Luftaufwirbelung in der Halle.

Das Projekt

Dieter Hackebeil, ehemaliger Vorstandsvorsitzender des Turnvereins Mußbachs, wusste: „Wir müssen weg von der alten Gebläseheizung, die weder effizient noch zufriedenstellend ist.“ Durch eigene Recherche ist er auf die KÜBLER GmbH gestoßen. Bereits zu Beginn war ein Mitbewerber im Spiel, dem aber schnell abgesagt wurde. Herr Hackebeil betont, dass er schon immer ein Anhänger der Region war und die vielen Vorteile sah, die ein Unternehmen in der Nähe besaß. Er selbst beschreibt sich als Laie, der sich eigenverantwortlich mit den verschiedenen Techniken auseinandergesetzt hat. Der erste Beratungstermin mit Herr Bolch überzeugte direkt: „Der Besuch durch Herrn Bolch war kompetent und unaufdringlich. Die Entscheidung stand direkt fest: Das Projekt werden wir mit KÜBLER realisieren. Bis heute bereuen wir diese Entscheidung in keinster Weise.“ Ein Referenzbesuch einer nah gelegenen Halle verschaffte Herrn Hackebeil zudem mehr Einblick und ließ ihn zum ersten Mal das Wärmegefühl der Strahlungsheizungen live erleben. Auch dies bestätigte die vorher getroffene Entscheidung.
Die Inbetriebnahme wurde noch im August durchgeführt. Dieter Hackebeil war es wichtig, noch im gleichen Jahr die neue Hallenheizung zu installieren. So konnte auch direkt die erste Heizungsperiode mitgenommen werden.

„Strahlungswärme ist einfach etwas Anderes. Sie ist viel angenehmer und die Wärme ist direkt da, wo man sie braucht.“

Gab es Besonderheiten oder Herausforderungen bei der Montage?

„Die einzige Herausforderung sah ich in unserem Altbau. Die zu beheizende Halle stand seit 1936 und die Decke war nicht richtig isoliert.“, so Dieter Hackebeil. Aber auch das stellte sich letztendlich als problemlos dar. Der Einbau lief geräuschlos durch einen ortsansässigen Heizungsbauer. Die Inbetriebnahme erfolgte dann durch einen erfahrenenen Monteur von KÜBLER, der den zuständigen Kollegen im Verein zudem in die Steuerung und Regulierung der Hallenheizung einwies. Die Kompetenz ermöglichte eine schnelle Einarbeitung in die Steuerung und den optimalen Betrieb der Hallenheizung.

Und das Fazit?

Durchweg positive Stimmen der Vereinsmitglieder. Durch verschiedene Probeläufe konnten bereits im 1. Jahr Energieeinsparungen von 40-50 % erzielt werden. Alle sind mehr als begeistert. Zufriedene Sportler und deutlich sinkende Kosten, mit der neuen Heizung wurde wirklich jedem geholfen.
„Unsere Trainingseinheiten finden teilweise zu sehr unterschiedlichen Zeiten statt. Früher begann der Sport z. B. um 14 Uhr, die Heizung musste aufgrund der langen Vorlaufzeit allerdings schon um 12 Uhr eingeschaltet werden. Es wurde so viel verheizt. Jetzt müssen wir die Heizung kurz vor Trainingsbeginn einschalten und erhalten direkt ein wohliges Wärmegefühl. Die Hallenheizungen von KÜBLER haben uns in all den letzten Jahren nie enttäuscht und haben stets für viel Begeisterung gesorgt.“

„Es ist meine tiefe Überzeugung, KÜBLER Hallenheizungen weiterzuempfehlen.“

Welche Resonanz geben die Mitglieder des Turnvereins?

Vor der Heizungsmodernisierung war die Resonanz durchweg negativ: „Was ist das für eine blöde und laute Heizung?“. Seit dem Einbau der KÜBLER Hallenheizungen hört man nur noch Lob. Es kam nicht eine einzige negative Stimme. „Auch ich empfehle die Hallenheizungen von KÜBLER immer und gerne weiter. Nicht weil ich einen Nutzen davon habe, sondern weil ich sehr tief überzeugt von den Technologien bin und ich meine Stimme gerne nutze, um noch mehr Hallenbetreiber- oder besitzer zum Wechsel zu animieren.“
„Irgendwann ist KÜBLER wieder bei uns in Mußbach, man muss ja mit dem Globus der Zeit gehen.“, sagt Dieter Hackebeil und deutet damit an, dass die Partnerschaft zwischen dem Verein und KÜBLER auch in Zukunft vielversprechend bleibt.

Jetzt die Heizungswartung planen und sicher in den Winter starten

Niemand denkt an die Hallenheizung, wenn die Sonne brennt, der Asphalt glüht und jeder dankbar für die kleinste Abkühlung ist. Oder doch? Denn wer vorausschauend handelt, weiß: Sommerzeit ist Wartungszeit. Wenn Sie mit Ihren Fertigungs- oder Lagerhallen also sicher in den Winter starten wollen, ist es gut, vorbereitet zu sein. Denn die nächste Heizperiode steht oft schneller vor der Tür, als gedacht und damit ergibt sich die Frage: Ist Ihre Hallenheizung fit für die nächste Saison?

Warum es gerade jetzt wichtig ist, die Heizungswartung zu planen

 

Zugegeben: Sobald es draußen warm wird, denkt niemand mehr an die Hallenheizung. Dabei sind die Frühlings- und Sommermonate die beste Zeit für die Heizungswartung. Wenn also nicht jetzt, wann dann? Mit genügend zeitlichem Vorlauf und in aller Ruhe können die Hallenheizungen überprüft, gereinigt und eventuell repariert werden. Oder durch ein Upgrade sogar auf den neuesten Stand der Energiespar-Technik gebracht werden. So erleben Sie keine böse Überraschung, wenn über Nacht die Kälte kommt. Und schließlich ist es einfach ein gutes Gefühl, sicher vorbereitet zu sein. Denn: Der nächste Winter kommt bestimmt.

Wie die Heizungswartung die Betriebssicherheit und Zuverlässigkeit der Hallenheizung sichert

 

Durch die jährliche Wartung Ihrer Hallenheizung stellen Sie sicher, dass Ihre Anlage zuverlässig und störungsfrei arbeitet. Kleine Probleme können frühzeitig erkannt und behoben werden, bevor sie zu größeren Ausfällen führen. Eine gut gewartete Hallenheizung ermöglicht Ihnen einen reibungslosen Betriebsablauf und sichert Ihnen optimale Produktivität in der kalten Jahreszeit. Denken Sie jetzt an die Heizungswartung, bevor die nächste Heizperiode Sie kalt erwischen könnte.

Heizungswartung hält die Energieeffizienz hoch und die Kosten niedrig

 

Wussten Sie, dass 1 °C Temperaturabweichung bereits zu 6 % mehr Energieverbrauch führt? Eine optimal eingestellte und gereinigte Heizung arbeitet effizienter und verbraucht weniger Energie. Durch die Heizungswartung können Verschmutzungen und Ablagerungen entfernt werden. Eine Studie zeigt, dass eine starke Verschmutzung der Reflektoren den gut nutzbaren Infrarotanteil von energiesparenden Hallenheizungen um bis zu 10 % beeinträchtigen kann. Allein deshalb ist eine regelmäßige Heizungswartung dringend zu empfehlen. Die Folgen bei Nichtbeachtung gehen mit steigenden Heizkosten einher, da weniger Wärme dort ankommt, wo sie benötigt wird. Zudem würde eine Überdimensionierung der Infrarotgeräte benötigt, um dies zu kompensieren. Dies wiederum führt zu einer weiteren Erhöhung der Heizkosten.
Übrigens: Welchen Effizienzverlust Sie ohne die regelmäßige Wartung ggf. in Kauf nehmen müssten, zeigt die Studie: Einfluss von Verschmutzung von Reflektoren bei Dunkelstrahlern. Sie möchten mehr erfahren? Dann fordern Sie die Studie doch einfach an. Kontaktieren Sie uns gerne.

Heizungswartung schützt die Investition und lässt die Hallenheizung länger leben

 

Durch die regelmäßige Heizungswartung erhöhen Sie die Lebensdauer der Hallenheizung. Verschleißteile können rechtzeitig ausgetauscht werden, bevor sie zu größeren Schäden führen. Eine gut gewartete Hallenheizung hält länger und minimiert somit den Bedarf an teuren Reparaturen oder den Austausch der gesamten Anlage. Haben Sie einen Wartungsvertrag, steht die Wartung der Hallenheizung in der Regel standardgemäß jedes Jahr an. Denken Sie unbedingt daran, diesen Termin wahrzunehmen, damit Sie von einer Gewährleistung und der Sicherung Ihres Versicherungsschutzes profitieren können. Denn Ihre Heizungswartung sollte nicht warten.
Vereinbaren Sie noch heute Ihren Wartungstermin oder schließen Sie einen Wartungsvertrag ab: https://www.kuebler-hallenheizungen.de/de/wartungsvertrag/

Und schließlich: Heizungswartung muss sein (auch wenn sie nicht sein muss)

 

Als Hersteller energiesparender gasbetriebener Hallenheizungssysteme müssen wir Sie auf die jährliche Pflicht zur Heizungswartung hinweisen. Schließlich wird damit eine lange und störungsfreie Laufleistung erst möglich gemacht. Wichtig ist aber auch: Denken Sie an Ihren Versicherungsschutz. Bei infrarotbasierten Hallenheizungssystemen greifen verschiedene Verordnungen und gesetzliche Richtlinien. Beispielweise die folgenden:

Effizienz steigern oder modernisieren? Was Sie tun können, wenn die Heizungswartung nicht mehr reicht

 

Ihre Heizungsanlage ist in die Jahre gekommen? Sie verbraucht zu viel Energie? Ausfälle und Reparaturkosten nehmen zu? Neben der Heizungswartung besteht auch die Möglichkeit, Ihre energieeffizienten Hallenheizungen auf- oder umzurüsten. Eine modernisierte Heizungsanlage kann Ihre Energiekosten erheblich senken, den Komfort in Ihrer Halle verbessern und neue gesetzliche Anforderungen erfüllen. Welche Möglichkeiten Ihnen dabei offenstehen? Hier ein paar Tipps.

Von digitaler Regeltechnik profitieren

 

Moderne Hallenheizungsanlagen verfügen über vollständig digitalisierte Regelungstechniken, die eine bedarfsgerechte Steuerung der Heizleistung ermöglichen und den gesamten Heizbetrieb optimieren. Sie lassen sich in vielen Fällen problemlos nachrüsten. Die intelligenten Systeme sorgen für schnelle Ein- und Abschaltung, für gleichmäßigen Wärmekomfort und minimierten Energieverbrauch. Denn um es mit KÜBLER zu sagen: Die sparsamste Heizung ist die, die Sie nicht brauchen! Achten Sie daher darauf, dass die Heizung auch nur dann und in den Hallenbereichen die gewünschte Temperatur erzeugt, wenn dort wirklich gearbeitet wird.

Multi-Energie-Hallenheizungen bringen die Wärmewende bezahlbar in Ihre Halle

 

Der Hallenheizungsspezialist KÜBLER bietet seit kurzem energieoffene Hallenheizungen an, die die Nutzung erneuerbarer Energien ermöglichen. Kennen Sie schon das Multi-Energie-Infrarotsystem FUTURA? Sie entscheiden hier selbst, welcher Energieträger für Sie aktuell am günstigsten ist. Sei es Strom, Wasserstoff oder (biogene) Gase. Diese Flexibilität eröffnet Ihnen neue Dimensionen der Hallenbeheizung. Das i-Tüpfelchen bietet FUTURA mit seiner integrierten LED-Beleuchtung. So bringt die mehrfach ausgezeichnete Weltneuheit nicht nur Licht in Ihre Halle, sondern leistet einen weiteren relevanten Nachhaltigkeitsbeitrag, der sich mehrfach auszahlt. Denn die 2-in-1-Innovation steht für nur eine Verkabelung, nur eine Steuerung, nur einen Servicepunkt.

Nicht vergessen: Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten

 

Für die Umrüstung auf energieeffiziente Hallenheizungen gibt es oft staatliche Förderprogramme. Das Energiemanagement-System E.M.M.A zum Beispiel ist BAFA-gelistet. Informieren Sie sich über die aktuellen Fördermöglichkeiten, um finanzielle Unterstützung für Ihre Investition zu erhalten. Bei KÜBLER wurden zudem schon etliche Seminare zum Thema „Neue Förderungen für Hallenheizungen“ durchgeführt. Melden Sie sich zum Newsletter an, um keine Veranstaltung zu verpassen.

Fazit:

 

Die regelmäßige Wartung Ihrer Hallenheizung ist wichtig. Denn nur so stellen Sie den zuverlässigen Betrieb, die hohe Energieeffizienz und lange Lebensdauer Ihre Heizungsanlage sicher. Fordern Sie Ihren Wartungsvertrag einfach an unter: service@kuebler-hallenheizungen.de. So können mögliche Probleme frühzeitig erkannt und längere Wartezeiten in den „heißen“ Wintermonaten – oder sogar kostspielige Ausfallzeiten – vermieden werden.

 

Sie haben bereits einen Wartungsvertrag? Dann vereinbaren Sie am besten jetzt gleich Ihren Wartungstermin: https://www.kuebler-hallenheizungen.de/de/wartungsvertrag/. Unser Tipp: Lassen Sie sich bei der Gelegenheit doch gleich einmal die Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie die Energieeffizienz und Usability Ihrer Hallenheizung upgraden – oder wie Sie Ihre Heizungsanlage sogar – bezahlbar und nachhaltig wirtschaftlich – fit für die Wärmewende machen. Das Stichwort ist: Mehrfach-ausgezeichnetes-Multi-Energie-Infrarotsystem. Oder einfach: FUTURA.

Hallen heizen mit 65 Prozent erneuerbaren Energien – aber richtig

Schon im Juli 2022 hat das BMWK sein Konzeptpapier zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes GEG veröffentlicht und damit nicht nur für heillose Verunsicherung gesorgt, sondern auch Investitionen in erforderliche energetische Sanierungen verhindert. Eins vorneweg: Die Novelle ist aktuell nicht verabschiedet – und ob sie tatsächlich 1:1 so kommt, ist fraglich. Denn vertraut man dem Struck‘schen Gesetz, verlässt ein Gesetz das Parlament in aller Regel nicht so wie es eingebracht wurde.

Um was geht es im Konzeptpapier „65 Prozent erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen ab 2024“? Und was hat dies mit der Sanierung von bestehenden Heizungsanlage in Hallengebäuden zu tun? In diesem Konzeptpapier plant die Bundesregierung die Einsatzpflicht von 65 Prozent erneuerbaren Energien ab 2024. Zudem soll die maximale Betriebszeit von rein fossil betriebenen Heizungsanlagen ab 2026 verkürzt werden. Das heißt: Heizungsanlagen müssen dann bereits ab einem Alter von 20 Jahren erneuert werden.

Was bedeutet es für Sie und andere Betreiber von Hallengebäuden, wenn dieses Konzeptpapier umgesetzt wird? Aus unserer Sicht als Experte für nachhaltige Hallenheizungen gibt es dafür drei Optionen:

Option 1: Sie erneuern Ihre bestehende Heizungsanlage noch in 2023 durch eines der bewährten Energiesparsysteme von KÜBLER, nutzen – wo sinnvoll – die Brennwerttechnik, sparen sich aber zunächst die zusätzlichen Kosten für ein hybrides Multi-Energiesystem.
Ergebnis: Die Modernisierungsmaßnahme wird Ihren Verbrauch an Heizenergie unserer Erfahrung nach um 50 bis 70 Prozent senken. Dies führt zu einer erheblichen Reduktion des CO2-Footprints sowie Ihrer Verbrauchkosten, so dass sich die Investition i. d. R. in zwei bis drei Jahren amortisiert. Für die Zukunft bleibt Ihnen offen, die neue Heizungsanlage problemlos anzupassen, sobald Wasserstoff in ausreichender und bezahlbarer Menge verfügbar ist.

Option 2: Sie entscheiden sich für das Hocheffizienzsystem von KÜBLER, nutzen damit die Wasserstoffoption sowie die Möglichkeit, die Heizung jederzeit und einfach durch das Nachrüst-Kit für die Strom- bzw. die PV-Nutzung aufzurüsten. Im Ergebnis können Sie mit den gleichen Vorteilen rechnen wie bei Option 1 aufgezeigt.

Option 3: Sie investieren gleich in die CO2-Freiheit mit einem Multi-Energie-System von KÜBLER, das Ihnen erlaubt, verschiedene erneuerbare Energieträger wie Strom oder Wasserstoff aber auch Gas oder Biogas variabel zu nutzen – im Mix oder alternativ.
Unter dem Strich gibt Ihnen diese Option die Freiheit, z. B. sofort auf eigenen PV-Strom zu setzen und sich dadurch ein Stück Energieautarkie zu eröffnen. Durch aktives Energiemanagement über die Steuerung machen Sie Heizkosten und CO2-Ausstoß bei der Nutzung verschiedener Energieträger skalierbar – welch ein Fortschritt!

Zusammenfassend lässt sich sagen: Noch nie war es so einfach, die Transformation in die karbonfreie Zeit in Ihren Hallengebäuden umzusetzen. Und dies unter wirtschaftlichen Bedingungen. Denn die Investition ist vergleichsweise gering – sie liegt um rund Faktor 3 z. B. unter der für Wärmepumpen. Wenn Sie zudem das lukrative Mietmodell HeizWerk nutzen, profitieren Sie von hochmoderner und sehr funktionaler Hallenheiztechnik sogar Off-Balance – d. h. ohne Eigeninvestition und Abschreibungsaufwand. Gleichzeitig werden sich Ihre Verbrauchskosten so erheblich reduzieren (i. d. R. um 50 – 70 Prozent), dass Sie selbst im Mietfall einen Kostenvorteil haben.

Übrigens: Das innovative Multi-Energiesystem wurde Ende 2022 mit dem Sonderpreis „Innovative Technologien für den Klimaschutz“ beim Technologiewettbewerb SUCCESS ausgezeichnet und ist 2023 nominiert für den German Innovation Award.