Keine Angst vor dem Heizungsgesetz bei Hallenheizungen!

Industriehallen GEG konform heizen. Jetzt. Und nach 2024.

Das Wichtigste vorab

I Was gilt allgemein?

Was ist das GEG?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – auch Heizungsgesetz genannt – ist ein zentraler Baustein der deutschen Wärmewende. Es schreibt vor, welche energetischen Anforderungen beheizte und klimatisierte Gebäude erfüllen müssen. Das Gesetz ist am 1. November 2020 in Kraft getreten und ersetzt Energieeinspargesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Zum 1. Januar 2023 erfolgte eine leichte Änderung (Reduzierung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs im Neubau von bisher 75 Prozent des Referenzgebäudes auf 55 Prozent). Eine umfassende Novelle des GEG wurde nach längeren und kontroversen Debatten am 8. September 2023 im Bundestag verabschiedet.

Mit dem neuen Heizungsgesetz leitet die Bundesregierung den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen ein. Ziel der Gesetzesnovelle ist es, die Wärmwende in Deutschland schneller voranzutreiben. Gleichzeitig soll die Abhängigkeit von Importen fossiler Energie verringert werden.

Welche Anforderungen stellt das neue GEG?

Das Heizungsgesetz stellt neue Anforderungen an die Heizungs- und Klimatechnik in puncto:

  1. Einsatz Erneuerbarer Energien (EE)
  2. Energieeffizienz

Der Umstieg auf klimafreundliche Wärmeversorgung soll schrittweise erfolgen, mittel- bis langfristig planbar sowie kostengünstig und stabil sein. Spätestens bis 2045 soll so die Nutzung von fossilen Energieträgern im Gebäudebereich beendet und Klimaneutralität erreicht werden.

Wen betrifft das neue Heizungsgesetz?

Das neue GEG gilt für nahezu alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden. Dazu zählen neben Wohngebäuden auch sogenannte Nichtwohngebäude wie z. B. Hallen. Ausnahmen sind:

Wann tritt das Heizungsgesetz in Kraft – welche Übergangsfristen gelten?

Für das grundsätzliche Ziel, dass möglichst nur noch Heizungen installiert werden, die auf 65 Prozent Erneuerbaren Energien basieren, gelten unterschiedliche Fristen. Wichtig ist: der Stichtag 01.01.2024 betrifft nur Neubauten in Neubaugebieten. Für alle anderen gilt:

Bis zum 31. Dezember 2023 bleibt das bisherige GEG in Kraft inklusive der bereits seit 1. Januar 2023 gültigen Änderungen. Sie beinhalten insbesondere die Reduzierung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs im Neubau auf 55 Prozent des Referenzgebäudes sowie die Einführung eines Primärenergiefaktors für Strom zum Betrieb von wärmenetzgebundenen Großwärmepumpen (1,2 für den nicht erneuerbaren Anteil; § 22 Abs. 2 S. 3).

Was müssen Sie zur kommunalen Wärmeplanung wissen?

Die Bundesregierung hat das Heizungsgesetz an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt und für diese Fristen festgelegt. So müssen Kommunen bis spätestens Mitte 2028 (Großstädte Mitte 2026) festlegen, wo in den nächsten Jahren Wärmenetze oder auch klimaneutrale Gasnetze (z. B. Wasserstoff) ausgebaut werden. Der Wärmeplan soll bei der Entscheidung für eine neue Heizungstechnologie helfen und kann die o.g. Fristen für das Inkrafttreten des GEG beeinflussen.

Was gilt für bestehende Heizungen?

Bestehende Heizungsanlagen sind von dem neuen Heizungsgesetz nicht betroffen. Dies betrifft alle Anlagen, die in Neubaugebieten vor dem 1. Januar 2024 bzw. außerhalb von Neubaugebieten vor den Stichtagen 30. Juni 2026 in Kommunen mit einer Einwohnerzahl von mindestens 100.000 und 30. Juni 2028 in kleineren Kommunen eingebaut wurden bzw. werden. Sie können grundsätzlich weiterbetrieben und auch repariert werden – auch wenn sie öl- oder gasbetrieben sind.

Betroffen sind hingegen Anlagen, die 30 Jahre und älter sind (§ 72). Doch auch hier gelten Ausnahmen, z. B. wenn die Heizungsanlagen eine Nennleistung von weniger als 4 oder mehr als 400 kW aufweisen. Oder wenn Niedrigtemperatur- oder Brennwertkessel im Einsatz sind.

Ob sich der Weiterbetrieb allerdings lohnt, muss eingehend geprüft werden. Denn die neuen Anforderungen an den Einsatz viel effizienterer oder mit Erneuerbaren Energien betriebenen Heizungen helfen nicht nur dem Klimaschutz: Oft verursachen alte Systeme so hohe Verbrauchskosten, dass ihr Austausch auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten empfehlenswert ist.

Wie ist der Austausch alter Heizungen geregelt?

Wichtig ist: Heizungen, die vor 2024 (bzw. 30.06.2026/2028) eingebaut werden, können noch bis spätestens 31. Dezember 2044 mit bis zu 100 Prozent fossilem Erdgas betrieben werden. Ob die kommunale Wärmeplanung hierbei eine Rolle spielt, sollte im Einzelfall geprüft werden.

Austauschpflichtig sind grundsätzlich Heizungsanlagen, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben werden und vor dem Jahr 1991 eingebaut wurden oder älter als 30 Jahre sind. Ausnahmen gelten u. a. für Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel sowie für Heizungsanlagen mit einer Nennleistung von weniger als 4 oder mehr als 400 kW (§ 72).

Technologieoffenheit ist das Stichwort, wenn Sie auf eine Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien umsteigen wollen. Sie haben die freie Auswahl zwischen verschiedenen technischen Lösungen, zum Beispiel:

Was ist bei Heizungshavarien zu beachten?

Bestehende Gas- oder Ölheizungen dürfen auch nach dem neuen GEG weiter betrieben werden. Sollte die Heizung kaputtgehen, darf sie repariert werden. Im Fall einer Heizungshavarie, d. h. wenn die Anlage irreparabel ist, sieht der Gesetzgeber pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen vor. In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht zum Heizen mit Erneuerbaren Energien befreit werden.

Welche Förderungen wird es geben?
Die neuen Förderrichtlinien werden noch im Parlament abgestimmt. Sie sind Teil der Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG). Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert eine „Energieberatung für Wohngebäude“ und übernimmt hier bis zu 80 Prozent der Beratungskosten. Die Förderungen für Nichtwohngebäude und eine „Energieberatung bei Nichtwohngebäuden“ stehen aktuell noch nicht fest.

II Was gilt speziell für Industriehallen?

Wie ist der Austausch von Hallenheizungen in Bestandsgebäuden geregelt?

Für hocheffiziente dezentrale Hallenheizungssysteme besteht auch nach 2026 (bzw. 2028) keine Pflicht zum Einsatz Erneuerbarer Energien, wenn zwei Jahre nach dem Einbau eines dezentralen Heizungssystems in Hallen (> 4 m) die Energieeffizienz-Anforderung von mindestens 40 Prozent Einsparung über den Zeitraum eines Jahres nachgewiesen wird (§71m). Das bedeutet: diese Hocheffizienzsysteme (z. B. KÜBLER Technologien) können theoretisch bis zum Stichtag 31.12.2044 ohne Erneuerbare Energien betrieben werden.

Was müssen Sie im Hallenneubau beachten?

Der Gesetzgeber hat die Erfüllung der GEG-Anforderungen grundsätzlich technologieoffen gehalten. Für die Beheizung von Hallengebäuden mit dezentralen Infrarotheizungen gelten verschiedene Erfüllungsoptionen:

Anforderungen an Erneuerbare Energien:

  1. Stromdirektheizungen: Direkt per Strom betriebene Infrarotheizungen, die den Wärmebedarf vollständig decken können. Im Hallenbereich ist hierfür keine Unterschreitung der Mindestanforderungen an den baulichen Wärmeschutz um 45 Prozent erforderlich (§ 71d (4)).
  2. H2-ready: Gasbetriebene Infrarotheizungen, die spätestens 2045 in der Lage sind, 100 Prozent Wasserstoff zu verbrennen. Bis dahin kann unter Einhaltung eines Transformationspfades nach § 71k weiterhin Erdgas genutzt werden. Die Heizungen dürfen bis zum Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung (30. Juni 2026 in Kommunen ab 100.000 Einwohner, 30. Juni 2028 in Kommunen bis 100.000 Einwohner) weiterhin neu eingebaut werden. Allerdings müssen diese ab 2029 einen wachsenden Anteil an Erneuerbaren Energien wie Biogas oder Wasserstoff nutzen:

Effizienzanforderungen:

Welche Pflichten gelten in Hallengebäuden für Steuerung, Energiemanagement und Gebäudeautomatisierung?

Nichtwohngebäude wie Hallen mit einer Nennleistung der Heizungsanlage ≥ 290 kW müssen bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 mit einem System für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung sowie mit einer digitalen Energieüberwachungstechnik ausgerüstet werden (§ 71a). Diese Anforderung wird für dezentrale Infrarotheizungsanlagen durch das Steuerungssystem CELESTRA und das Energiemanagementsystem EMMA erfüllt. Wichtig: EMMA ist als förderfähige Energiemanagementsoftware der BAFA gelistet.

Was sollten Sie beim Heizen von Hallen unbedingt wissen?

Hallengebäude – industriell, gewerblich oder kommunal genutzt – unterliegen mit Deckenhöhen bis 40 m und Raumdimensionen von mehreren Tausend Quadratmetern anderen gebäudephysikalischen Gesetzen als andere Nichtwohngebäude (Büros, Kindergärten, Gastro etc.) oder gar Wohngebäude.

Für die Beheizung von Hallen ist dezentrale Infrarottechnologie anerkanntermaßen die Technologie der ersten Wahl. Bei der Beheizung dieses speziellen Gebäudesegments ist diese Technologie gegenüber Wärmepumpen mit weitem Abstand überlegen. Dafür gibt es gute Gründe:

  1. Speziell auf die Besonderheiten von Hallen/Hallennutzung zugeschnitten: Infrarotheizungen bieten einen hervorragenden Wärmekomfort – ohne Zugerscheinungen und Staubaufwirbelung. Sie verfügen über bedarfsgerechte Funktionalitäten wie eine gezielte Zonenbeheizung, automatische Abschaltung bei offenen Toren u. v. m.
  2. Bis zu 70-80 Prozent günstigere Investitionskosten – bei vergleichbarer Effizienz: die deutlich günstigeren Investitionskosten und geringen Betriebskosten machen die Transformation für die Industrie bezahlbar – ein wichtiger Katalysator für den Erfolg der Energiewende.
  3. Energieeffizienz auf Augenhöhe mit Wärmepumpen (oder besser): IR-Heizungen bringen bis zu 70 Prozent Energieeinsparung – und das unter schwierigsten Bedingungen in hohen Hallengebäuden.
  4. Raumsparend unter der Hallendecke installiert: somit freie (Um-) Nutzungsmöglichkeit des Hallenbodens, z. B. für Schwerlast, geänderte Maschinenaufstellungen etc. Flexibel für Erweiterungen oder Neumontagen in anderen Gebäude(teilen).
  5. Mit erneuerbaren Energien betreibbar (Multi-Energie-Fähigkeit): moderne dezentrale IR-Systeme können wahlweise zwischen den Energieträgern Strom, Wasserstoff, Biogas, (biogenes) Flüssiggas und/oder Methan hin- und herschalten. Das ist bei der unsicheren Verfügbarkeit und Volatilität erneuerbarer Energien für die Betriebssicherheit und Produktivität in der Industrie hochrelevant.
  6. Wärmemanagement, vollständige Digitalisierung: digital gesteuert ist der Betrieb der Heizungsanlage stets auf optimalem Effizienzniveau. Das Energiemanagement schafft Transparenz und ist Grundlage für Audits, z. B. nach DIN EN ISO 50001.

Wie lassen sich moderne KÜBLER Infrarotheizungen GEG-konform einsetzen?

In Bestandsgebäuden werden hocheffiziente Infrarotheizungen wie die KÜBLER Technologien MAXIMA oder PRIMA plus aufgrund ihrer hohen Energieeinsparung von 40 Prozent und mehr problemlos GEG konform eingesetzt.

Im Neubau bietet die Multi-Energie-fähige Weltneuheit – die Infrarotheizung FUTURA von KÜBLER – gleich zwei Erfüllungsoptionen für die EE-Anforderungen. Sie ist beides: Stromdirektheizung und H2-ready.

Auch die hohen Effizienzanforderungen im Neubau (55 Prozent des Referenzgebäudes) können die innovativen KÜBLER Technologien im Zusammenspiel aller Gewerke (Gebäudehülle, Lüftung, Kühlung, Beleuchtung) erfüllen.

Und das Fazit?

Für das Heizen von Industriehallen gelten hocheffiziente dezentrale Infrarotheizungen als Golden Standard. Kein Wunder, denn sie sind gezielt für die Wärmeversorgung dieser Gebäudegiganten ausgelegt. Infrarotheizungen von KÜBLER gelten als die effizientesten und wirtschaftlichsten Lösungen im Markt. Sie sind vielfach ausgezeichnet für ihren Beitrag zur Energiewende und erfüllen perfekt die drei wesentlichen Anforderungen an zeitgemäße Hallenheizungen:

KÜBLER Technologien setzen in allen wesentlichen Punkten die Maßstäbe und begleiten Sie investitions- und rechtssicher durch den gesamten Transformationsweg der Energiewende – von jetzt bis über 2045 hinaus. Antworten auf Ihre Fragen zum neuen GEG und wie Sie Ihre Hallen auch nach 2024 gesetzeskonform heizen, erhalten Sie unter +49 621 57000-0 oder schreiben Sie eine Mail an kontakt@kuebler-hallenheizungen.de Unsere Experten beraten Sie kompetent und unverbindlich!

Quellen:

BMWK - Jetzt umsteigen auf klimafreundliche Wärme! (energiewechsel.de)
BMWK - Erneuerbares Heizen – Gebäudeenergiegesetz (GEG) (energiewechsel.de)

Infrarothallenheizung mieten. 4 Gründe, warum das für Unternehmen gerade jetzt wichtig ist.

Besonderes Augenmerk liegt bei Optimierungskonzepten rund um den Energieverbrauch auf technisch veralteten Hallenheizungen. Mehr als die Hälfte der rund 480.000 Industrie- und Gewerbehallen in Deutschland nutzen Heizanlagen, die nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen. Sie verheizen in jedem Winter tonnenweise Energie und belasten die Umwelt mit unnötig vielen Millionen Tonnen CO2-Emissionen.

 

Trotzdem scheuen viele Hallenbetreiber die Investition in die energetische Sanierung veralteter Heiztechnik. Warum? Der Hauptgrund ist wohl die erhebliche Verunsicherung, die sich im Land breitgemacht hat, seit das BMWK 2022 die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) angekündigt hat: Welche Technologien werden noch erlaubt sein? Welche Energieträger setzen sich durch? Ein anderer wichtiger Grund ist die Sorge vor vermeintlich notwendigen Produktionsunterbrechungen und einem langwierigen Großprojekt. Nicht selten fehlt aber einfach auch das Budget. Dabei gibt es gleich mehrere Gründe, die energetische Sanierung sofort umzusetzen.

1. Multi-Energie-Infrarothallenheizungen lösen das GEG Problem. Heute und auch nach 2024.

 

Wer die Anforderungen des GEG nicht nur nach gültiger Fassung berücksichtigen soll, sondern auch nach der geplanten Novelle (noch im Parlament zu verabschieden), muss dies wissen: Die 65-%-erneuerbare-Energien-Regel lässt sich erfüllen, ohne in Hallen auf hohe Funktionalität und Flexibilität von dezentralen Infrarotheizungen zu verzichten! Sogar zu einem sehr günstigen Preis, denn im Vergleich bspw. zur Wärmepumpe kosten IR-Heizungen nur rund 1/4. Möglich wird dies durch multi-energiefähige, sehr effiziente Infrarotheizungen wie FUTURA, die wahlweise mit Strom, mit Wasserstoff, mit Biogas, (biogenem) Flüssiggas oder Methan betrieben werden können. Und dies im Mix oder im Monobetrieb, je nachdem welche Energie verfügbar oder gerade besonders günstig ist. Die Weltneuheit wurde im März auf der ISH 23 präsentiert und ist bereits mit drei Innovationspreisen ausgezeichnet.

2. Die Montage unter der Hallendecke erhält die Flexibilität von Arbeitsbereichen und Hallenboden

 

Infrarothallenheizungen werden raumsparend unter der Hallendecke installiert. Das heißt, sie beanspruchen keine Flächen in den Arbeitsbereichen, der Hallenboden bleibt frei und auch Maschinenumstellungen sind weiterhin möglich. Die Montage erfolgt im laufenden Betrieb und wird von erfahrenen Experten so eingeplant, dass der Produktionsbetrieb unverändert weiterlaufen kann.

3. Über +/- 70 % weniger Energieverbrauch freuen sich Unternehmen und die Umwelt

 

Die Modernisierung durch moderne Infrarothallenheizungen senkt die Energiekosten ganz erheblich. Je nach Projekt um bis zu 70 %. Jeder Tag, der mit veralteten Geräten geheizt wird, kostet das Unternehmen also viel unnötiges Geld, das sich an anderer Stelle sicherlich sinnvoller einsetzen ließe.

4. Wärme-as-a-Service: Infrarotheizung mieten und bares Geld sparen

 

Und das Beste zum Schluss: Moderne Infrarothallenheizungen – und übrigens auch die neuen Multi-Energie-Systeme – brauchen kein Budget für eine Investition. Denn sie lassen sich nach einem smarten und sehr lukrativen Servicekonzept (KÜBLER HeizWerk) ganz einfach mieten. Sozusagen Wärme-as-a-Service. Dieses Konzept beinhaltet von der Planung bis zum Heizbetrieb alle Leistungen, um Ihren Hallenbetrieb zuverlässig mit Wärme zu versorgen. Ohne Liquiditäts- und übrigens auch ohne Ergebnisbelastung, weil Sie sich nicht nur den Investitions- sondern auch den Abschreibungsaufwand sparen. Und das vielleicht Interessanteste: die Kosten für Miete und Energie liegen aufgrund der hohen Energieeinsparung (s. o.) in der Regel immer noch deutlich unter denen der Altanlage!

Mieten hat viele Pluspunkte. Warum nicht gleich profitieren?

 

Für die Miete einer Infrarotheizung spricht viel – und eigentlich nichts dagegen. Denn die Miete hat viele Pluspunkte – für Ihr Unternehmen und für die Klimaziele. Sie reduzierten Heizkosten und Emissionen sofort ab der ersten Betriebsstunde. Sie haben keinen Aufwand für Investition, Abschreibung und Betrieb. Und Sie haben die Freiheit, den technischen Weg in die Energiewende entweder schrittweise zu gehen, indem Sie –immer GEG-konform – auf hocheffiziente gasbetriebene Infrarothallenheizungen setzen. Oder Sie entscheiden sich gleich für die Dekarbonisierung und nutzen die innovativen Möglichkeiten der neuen Multi-Energie-Infrarotheizungen. Die übrigens – auch dies ist eine Neuheit – auch gleich die Hallenbeleuchtung in einem Gerät abbilden können. Die Entscheidung liegt ganz bei Ihnen. Wir beraten Sie gerne unverbindlich dabei!

Ein Praxisbeispiel und Leuchtturmprojekt auf der neuen Seite der dena

 

Ein Unternehmen, das die neue Infrarotheizungsanlage gemietet hat und durch die heiztechnische Sanierung rund 70 % Energie eingespart hat, ist Höganäs Germany. Ein Leuchtturmprojekt auf der neuen Internetseite der dena „Good Practice“. Hier geht’s zum Projekt auf der dena Seite: Laufenburg Kübler – Energy Efficiency Award

Hallen heizen mit 65 Prozent erneuerbaren Energien – aber richtig

Um was geht es im Konzeptpapier „65 Prozent erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen ab 2024“? Und was hat dies mit der Sanierung von bestehenden Heizungsanlage in Hallengebäuden zu tun? In diesem Konzeptpapier plant die Bundesregierung die Einsatzpflicht von 65 Prozent erneuerbaren Energien ab 2024. Zudem soll die maximale Betriebszeit von rein fossil betriebenen Heizungsanlagen ab 2026 verkürzt werden. Das heißt: Heizungsanlagen müssen dann bereits ab einem Alter von 20 Jahren erneuert werden.

Was bedeutet es für Sie und andere Betreiber von Hallengebäuden, wenn dieses Konzeptpapier umgesetzt wird? Aus unserer Sicht als Experte für nachhaltige Hallenheizungen gibt es dafür drei Optionen:

Option 1: Sie erneuern Ihre bestehende Heizungsanlage noch in 2023 durch eines der bewährten Energiesparsysteme von KÜBLER, nutzen – wo sinnvoll – die Brennwerttechnik, sparen sich aber zunächst die zusätzlichen Kosten für ein hybrides Multi-Energiesystem.
Ergebnis: Die Modernisierungsmaßnahme wird Ihren Verbrauch an Heizenergie unserer Erfahrung nach um 50 bis 70 Prozent senken. Dies führt zu einer erheblichen Reduktion des CO2-Footprints sowie Ihrer Verbrauchkosten, so dass sich die Investition i. d. R. in zwei bis drei Jahren amortisiert. Für die Zukunft bleibt Ihnen offen, die neue Heizungsanlage problemlos anzupassen, sobald Wasserstoff in ausreichender und bezahlbarer Menge verfügbar ist.

Option 2: Sie entscheiden sich für das Hocheffizienzsystem von KÜBLER, nutzen damit die Wasserstoffoption sowie die Möglichkeit, die Heizung jederzeit und einfach durch das Nachrüst-Kit für die Strom- bzw. die PV-Nutzung aufzurüsten. Im Ergebnis können Sie mit den gleichen Vorteilen rechnen wie bei Option 1 aufgezeigt.

Option 3: Sie investieren gleich in die CO2-Freiheit mit einem Multi-Energie-System von KÜBLER, das Ihnen erlaubt, verschiedene erneuerbare Energieträger wie Strom oder Wasserstoff aber auch Gas oder Biogas variabel zu nutzen – im Mix oder alternativ.
Unter dem Strich gibt Ihnen diese Option die Freiheit, z. B. sofort auf eigenen PV-Strom zu setzen und sich dadurch ein Stück Energieautarkie zu eröffnen. Durch aktives Energiemanagement über die Steuerung machen Sie Heizkosten und CO2-Ausstoß bei der Nutzung verschiedener Energieträger skalierbar – welch ein Fortschritt!

Zusammenfassend lässt sich sagen: Noch nie war es so einfach, die Transformation in die karbonfreie Zeit in Ihren Hallengebäuden umzusetzen. Und dies unter wirtschaftlichen Bedingungen. Denn die Investition ist vergleichsweise gering – sie liegt um rund Faktor 3 z. B. unter der für Wärmepumpen. Wenn Sie zudem das lukrative Mietmodell HeizWerk nutzen, profitieren Sie von hochmoderner und sehr funktionaler Hallenheiztechnik sogar Off-Balance – d. h. ohne Eigeninvestition und Abschreibungsaufwand. Gleichzeitig werden sich Ihre Verbrauchskosten so erheblich reduzieren (i. d. R. um 50 – 70 Prozent), dass Sie selbst im Mietfall einen Kostenvorteil haben.

Übrigens: Das innovative Multi-Energiesystem wurde Ende 2022 mit dem Sonderpreis „Innovative Technologien für den Klimaschutz“ beim Technologiewettbewerb SUCCESS ausgezeichnet und ist 2023 nominiert für den German Innovation Award.

 

Hallenheizung mieten? So lösen Sie das Budget-Problem und sparen Bares!

Deutschland ist ein weltweit führender Industriestandort. Über sieben Millionen Beschäftigte erbringen ein Fünftel der nationalen Wertschöpfung. Damit ist der Sektor allerdings auch energiehungrig. Rund 28 Prozent des deutschen Endenergieverbrauchs entfallen laut Bundeswirtschaftsministerium auf die Industrie. Das Problem: Mehr als die Hälfte der rund 420.000 bis 480.000 Industrie- und Großhallen in Deutschland nutzen Heizanlagen*, die technisch veraltet sind und die Umwelt unnötig mit vielen Millionen Tonnen CO2 belasten. Sie verheizen jeden Winter tonnenweise Energie.

Eine Verschwendung, die nicht nur ein Loch in das Portemonnaie der Betreiber frisst, sondern auch die Klimaschutzziele der Bundesregierung gefährdet. Diese hat sich im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens verpflichtet, Schritte einzuleiten, die Erderwärmung auf möglichst 1,5 °C, jedoch auf jeden Fall auf unter 2 °C zu begrenzen. Bis 2045 will das Land deshalb seinen Netto-Treibhausgasausstoß auf Null senken und somit klimaneutral sein. Doch dieses Ziel wird sich mit alter Heiztechnik in Industrie- und Großhallen kaum erreichen lassen. Energieeffizientere Lösungen sind gefragt.

Wärme-as-a-Service: Warum Hallenheizungen kaufen, wenn man sie auch mieten kann?

Nun stellt sich die Frage: Wenn veraltete Heiztechnik unnötig Energiekosten verursacht und somit Gewinn und Zukunftsfähigkeit von Industrieunternehmen schmälert, warum investieren Verantwortliche dann nicht einfach in moderne Anlagen? Die Antwort: Weil sie oftmals befürchten, dass hohe Investitionskosten anfallen und die Modernisierung Jahre in Anspruch nimmt. In vielen Unternehmen fehlt auch schlichtweg das Budget. Entweder, weil Investitionen primär in den Produktionsprozess fließen. Oder, weil Corona auf die Sparbremse drückt. Zudem erscheint Verantwortlichen eine Investition oft unattraktiv, da die Abschreibung den Unternehmensgewinn senkt. Deshalb beißen viele Betriebe in den sauren Apfel und schieben das Thema Heizungsmodernisierung auf die lange Bank. Eine Resignation, die nicht sein müsste. Denn es gibt eine kostensparende Alternative zum Kauf einer neuen Hallenheizung. Ähnlich wie Software, die Unternehmen in der Cloud nutzen, ohne sie kaufen zu müssen (Software-as-a-Service), können Industriebetriebe moderne Hallenheizungen mieten, ohne sie gleich ihr eigen nennen zu müssen. Heizen-as-a-Service quasi.

Die Vorteile beim Mieten der Hallenheizung liegen auf der Hand: Es entstehen keine Investitionskosten und somit auch kein Abschreibungsbedarf. Zudem müssen Anwender keine Ressourcen für Planung, Betrieb und Wartung der Anlage aufbringen. Denn dies alles ist im Mietsystem inkludiert.

Infrarotheizungen – Effizienzwunder unter den Hallenheizungen  

Warum Infrarotheizungen? Weil sie derzeit zu den effizientesten Technologien zur Hallenbeheizung zählen. Sie arbeiten deshalb besonders wirksam, weil sich ihr Wirkprinzip von den herkömmlichen Heizungen fundamental unterscheidet. So heizen Infrarotheizungen, auch Dunkelstrahler genannt, nicht die Luft per se. Stattdessen erzeugen sie elektromagnetische Wellen, die sich in Wärme umwandeln, sobald sie auf einen Festkörper treffen. Der Vorteil: Betreiber heizen nicht ins Blaue hinein, sondern gezielt nur den Nutzungsbereich der Halle, der meist auf einer Höhe von rund zwei Metern endet. Die Luft oberhalb dieses Bereichs bleibt unberührt.

Zudem sind Infrarotheizungen deutlich reaktionsschneller als klassische Systeme, die mit Wasser arbeiten. Da Infrarotheizungen kein Wärmeübertragungsmedium benötigen, lassen sie sich fast so schnell an- und ausschalten wie das Licht. Entsprechend ohne Verzögerung gelingt die Anpassung an den sich ändernden Wärmebedarf im Alltag – etwa zu Toröffnungszeiten. Eine Strategie, die Energie spart. Um bis zu 70 Prozent lassen sich die Heizkosten mit modernen Infrarotheizungen und intelligenten Steuerungssystemen reduzieren. Ohne dabei Abstriche beim Komfort zu machen. Im Gegenteil. Die Wärme eines Infrarotsystems erleben Menschen als besonders angenehm, weil sie dem natürlichen Wärmeprinzip der Sonne ähnelt.

Beim Mieten der Hallenheizungen liegen die Mietkosten oft deutlich unter den Betriebskosten der Altanlage

Und wie teuer wird es, wenn Sie Ihre Hallenheizung mieten? Keine Halle ist wie die andere. Und Anbieter passen Angebote individuell an Bedürfnisse an. Daher sind auch keine Pauschalaussagen möglich. Doch die Mietpreise für eine moderne Hallenheizung liegen wegen der reduzierten Energieverbrauchskosten in der Regel deutlich unter den Betriebskosten der Altanlage, wie ein Praxisbeispiel zeigt.

Von dem unserem Mietsystem HeizWerk profitiert unter anderem auch ein Unternehmen in Laubach. Der Anbieter von Lagerlogistiklösungen heizte die Produktions- und Lagerhallen in den letzten 40 Jahren mit Warmluftgebläsen – ursprünglich mit Öl, seit 2010 über ein Nahwärmenetz. Doch trotz der Modernisierung waren die Betreiber mit der Effizienz der Anlage nicht mehr zufrieden und sahen sich mit einem zu hohen Kostenblock konfrontiert. Das änderte sich allerdings schlagartig mit dem Umstieg auf ein gemietetes Infrarotheizungssystem von KÜBLER.

Die Experten installierten in der Stahlfertigungshalle die Infrarotheizungslinie OPTIMA plus 40. Ein Schritt, der in Laubach alle Erwartungen übertroffen hat. So reduzierte sich der Wärmeverbrauch um 57 Prozent – von 3.553.977 kWh pro Jahr auf 1.528.448 kWh. Der Stromverbrauch der heizungsrelevanten Komponenten reduzierte sich um fast 96 Prozent. Unterm Strich verzeichnet das Unternehmen eine Kosteneinsparung von über 45.000 pro Jahr. Und dies nach Abzug der Mietkosten und ohne dafür eine eigene Investition leisten zu müssen.

Das Modell schont aber nicht nur den Geldbeutel, sondern stärkt darüber hinaus das Unternehmensimage. Viele Anwender, die eine moderne Hallenheizung mieten, positionieren sich nach dem Umstieg zurecht als Unternehmen, denen Umwelt und das Wohl zukünftiger Generationen am Herzen liegen.

Die Vorteile liegen auf der Hand – nun liegt die Entscheidung bei Ihnen

Hunderttausende Euro Heizkosten schießen durch den Schornstein. Das ist die Realität tausender Betreiber von Industrie- und Großhallen in Deutschland, die an veralteten Heizsystemen festhalten. Stellen Sie Ihre Investitionen auf den Prüfstand und sparen Sie mit einer Hallenheizung zum Mieten. Sie tragen damit gleichzeitig zur Erhöhung der viel zu geringen Sanierungsrate in Deutschland bei, ohne die die Energiewende kaum machbar sein wird. Wir beraten Sie gerne ganz unverbindlich!