Ny lov understreker effektiviteten til desentraliserte infrarøde varmesystemer - GEG trer i kraft 01.11.
                    Das Gebäudeenergiegesetz (kurz: GEG) wird die energetischen Anforderungen und den Einsatz von erneuerbaren Energien zur Wärme- und Kälteversorgung regeln. Sowohl im Neubaubereich als auch bei Bestandsgebäuden. Es ersetzt die bisherigen Regelungen EnEV, EEWärmeG sowie EEG. Wenn das GEG am 1.11.2020 in Kraft treten wird, gehören diese Gesetze der Vergangenheit an.
„Und das ist gut so“, sagt Thomas Kübler, geschäftsführender Gesellschafter der KÜBLER GmbH. 11 Jahre – von 2008/2009 bis heute – hätte es gedauert, die handwerklichen Fehler in der Gesetzgebung in puncto Technologieoffenheit zu korrigieren, so KÜBLER. Die damaligen Macher von EnEV, EEWärmeG und EEG haben ihren Fokus auf Substitution durch erneuerbare Energien gelegt und damit auf hydraulische Systeme, die hier deutlich weniger effizient und geeignet sind. Das Thema Energieeffizienz als zweite zentrale Säule der Energiewende wurde schlicht übersehen. „Man hat alleine schon versäumt, Nichtwohngebäude differenziert zu betrachten. Hallengebäude unterliegen aufgrund ihrer Deckenhöhen physikalisch und damit heiztechnisch völlig anderen Anforderungen als z. B. Kindergärten“, erklärt KÜBLER. Diese Differenzierung wurde mit den Neufassungen von EnEV und EEWärmeG zwar ergänzt, dennoch hat es bis 2020 gedauert, die Gesetzgebung für Hocheffizienztechnologien wie dezentrale Infrarotheizungen zu öffnen.
„Dies ist für Bauherren gerade im Bereich Neubau eine wirklich gute Nachricht. Endlich berücksichtigt das GEG energieeffiziente Technologien, die mehr leisten und gleichzeitig wirtschaftlicher sind,“
so Thomas Kübler. Mit dem neuen Gesetz können jetzt auch Heiztechnologien problemlos eingesetzt werden, die nicht nur in puncto Energieeffizienz sondern auch im Anwendungskomfort deutlich überlegen sind. Hinzu kommt ein weiterer begrüßenswerter Effekt: „Betreibern von Hallengebäuden stehen gesamtwirtschaftlich jetzt viel mehr Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung, Energieeffizienz in ihren Unternehmen zu realisieren. Und dies zudem bei deutlich geringeren Investitionskosten.“
Seit Jahren kämpfen betroffene Unternehmen und Verbände für die Neufassung des EEWärmeG. Ein einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung wurde gefordert. Das Regelwerk sollte die verschiedenen Gesetze zur Gebäudeenergieeffizienz und Wärmenutzung zusammenführen und die bislang hochkomplexe und schwer durchschaubare Landschaft des Energiesparrechts für Bauherren und Planer deutlich vereinfachen. Seit 2017 liegen Entwürfe über dieses Gesetz vor. Nach endlosen Verschiebungen über Legislaturperioden hinweg wurde das GEG am 18. Juni auf Basis der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie im Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD angenommen. Am 3. Juli hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vom 13. August steht jetzt fest: das GEG tritt am 1. November 2020 in Kraft.
„Jetzt haben wir endlich eine technologieoffene Regelung,die hocheffiziente und für auf die spezifischen Anforderungen der Großraumbeheizung zugeschnittene Systeme nicht länger ausgrenzt, nur weil die Gestalter handwerklich undifferenziert gearbeitet haben,“ so KÜBLER. Der Leitsatz „Efficiency first“ gewinnt endlich an Bedeutung. Konkret bedeutet dies: Mit Inkrafttreten des GEG werden Hallengebäude bzw. -zonen mit mehr als 4 Metern Raumhöhe, die mit dezentralen Technologien wie Infrarot-Strahlungsheizungen beheizt werden, von der Nutzungspflicht erneuerbarer Energien ausgenommen.
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            Ludwigshafen, 19. juni 2020 | Bygningsenergiloven, forkortet GEG, har lenge vært etterlengtet. Det standardiserte, koordinerte regelverket for energikrav til nye bygninger, eksisterende bygninger og bruk av fornybar energi til oppvarming og kjøling av bygninger skal samle ulike lover om energieffektivitet og varmeutnyttelse i bygninger. Dette vil i betydelig grad forenkle det tidligere svært komplekse og uoversiktlige lovverket for energisparing for byggeiere og planleggere. Utkast til loven har vært tilgjengelig siden 2017. Etter utallige utsettelser i løpet av lovgivningsperiodene ble GEG i går vedtatt i Forbundsdagen.
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            Hovedforedraget ved seremonien for utdeling av sertifikater hos LIEBLANG Dienstleistungsgruppe Management GmbH i Mannheim Friedrichsfeld ble møtt med stor interesse av de rundt 50 deltakerne. I sitt foredrag med tittelen "Markedskommunikasjon som suksessfaktor for gründere" presenterte Christine Kübler, Head of Marketing|Corporate Communications hos hallvarmespesialisten KÜBLER, de spesielle utfordringene ved B2B-markedsføring i en innovasjonsdrevet mellomstor bedrift. På denne måten [...]
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            KÜBLER tilbyr en investeringsfri leiemodell for oppvarmingshaller med sitt varmeanlegg
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            Im Grunde ist alles ganz einfach: Wäre das neue Heizungsgesetz (GEG 2024) nicht gewesen und wäre die Novelle weniger ideologisch, dafür mehr technisch fundiert ausgefallen, dann wäre die Wärmepumpen-Diskussion dort geblieben, wo sie hingehört: in den für diese Technik geeigneten Gebäuden. Doch inzwischen schlägt man sich auch in Industriehallen mit einer Technologie herum, die ihre […]