Zurück

Neues Gesetz hebt Effizienz dezentraler Infrarotheizungen hervor – GEG tritt am 01.11. in Kraft

1. August 2020
GEG ab 01.11.2020 und Hallenbeheizung - Überschriftbild Halle im Hintergrund, im Vordergrund Schrift und KÜBLER-Logo

Ludwigshafen, August 2020 | Dezentrale Infrarot-Strahlungsheizungen sind die Technologie der Wahl in hohen Gebäuden mit Deckenhöhen über 4 Meter. Hier sind sie funktional alternativen Heizsystemen oft überlegen. Ihre Effizienz ist so hoch, dass sie die Klimaschutzanforderungen auch ohne Einbindung erneuerbarer Energien seit Jahren übererfüllen können. Auch in puncto Investitionskosten bieten sie deutliche Vorteile, wie Studien belegen. Mit Inkrafttreten des GEG finden Hocheffizienz-Technologien wie dezentrale Infrarotheizungen endlich Eingang in die Gesetzgebung.

Das Gebäudeenergiegesetz (kurz: GEG) wird die energetischen Anforderungen und den Einsatz von erneuerbaren Energien zur Wärme- und Kälteversorgung regeln. Sowohl im Neubaubereich als auch bei Bestandsgebäuden. Es ersetzt die bisherigen Regelungen EnEV, EEWärmeG sowie EEG. Wenn das GEG am 1.11.2020 in Kraft treten wird, gehören diese Gesetze der Vergangenheit an.

„Und das ist gut so“, sagt Thomas Kübler, geschäftsführender Gesellschafter der KÜBLER GmbH. 11 Jahre – von 2008/2009 bis heute – hätte es gedauert, die handwerklichen Fehler in der Gesetzgebung in puncto Technologieoffenheit zu korrigieren, so KÜBLER. Die damaligen Macher von EnEV, EEWärmeG und EEG haben ihren Fokus auf Substitution durch erneuerbare Energien gelegt und damit auf hydraulische Systeme, die hier deutlich weniger effizient und geeignet sind. Das Thema Energieeffizienz als zweite zentrale Säule der Energiewende wurde schlicht übersehen. „Man hat alleine schon versäumt, Nichtwohngebäude differenziert zu betrachten. Hallengebäude unterliegen aufgrund ihrer Deckenhöhen physikalisch und damit heiztechnisch völlig anderen Anforderungen als z. B. Kindergärten“, erklärt KÜBLER. Diese Differenzierung wurde mit den Neufassungen von EnEV und EEWärmeG zwar ergänzt, dennoch hat es bis 2020 gedauert, die Gesetzgebung für Hocheffizienztechnologien wie dezentrale Infrarotheizungen zu öffnen.

„Dies ist für Bauherren gerade im Bereich Neubau eine wirklich gute Nachricht. Endlich berücksichtigt das GEG energieeffiziente Technologien, die mehr leisten und gleichzeitig wirtschaftlicher sind,“

so Thomas Kübler. Mit dem neuen Gesetz können jetzt auch Heiztechnologien problemlos eingesetzt werden, die nicht nur in puncto Energieeffizienz sondern auch im Anwendungskomfort deutlich überlegen sind. Hinzu kommt ein weiterer begrüßenswerter Effekt: „Betreibern von Hallengebäuden stehen gesamtwirtschaftlich jetzt viel mehr Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung, Energieeffizienz in ihren Unternehmen zu realisieren. Und dies zudem bei deutlich geringeren Investitionskosten.“

Seit Jahren kämpfen betroffene Unternehmen und Verbände für die Neufassung des EEWärmeG. Ein einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung wurde gefordert. Das Regelwerk sollte die verschiedenen Gesetze zur Gebäudeenergieeffizienz und Wärmenutzung zusammenführen und die bislang hochkomplexe und schwer durchschaubare Landschaft des Energiesparrechts für Bauherren und Planer deutlich vereinfachen. Seit 2017 liegen Entwürfe über dieses Gesetz vor. Nach endlosen Verschiebungen über Legislaturperioden hinweg wurde das GEG am 18. Juni auf Basis der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie im Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD angenommen. Am 3. Juli hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vom 13. August steht jetzt fest: das GEG tritt am 1. November 2020 in Kraft.

„Jetzt haben wir endlich eine technologieoffene Regelung,die hocheffiziente und für auf die spezifischen Anforderungen der Großraumbeheizung zugeschnittene Systeme nicht länger ausgrenzt, nur weil die Gestalter handwerklich undifferenziert gearbeitet haben,“ so KÜBLER. Der Leitsatz „Efficiency first“ gewinnt endlich an Bedeutung. Konkret bedeutet dies: Mit Inkrafttreten des GEG werden Hallengebäude bzw. -zonen mit mehr als 4 Metern Raumhöhe, die mit dezentralen Technologien wie Infrarot-Strahlungsheizungen beheizt werden, von der Nutzungspflicht erneuerbarer Energien ausgenommen.

Alles, was Sie über energiesparende Hallenheizungen in der Praxis wissen sollten
Energiesparen ist ein großes Thema – branchenübergreifend. Wenn Sie Schluss mit ineffizienten Heizungsanlagen machen wollen, ist unser Ratgeber genau richtig für Sie!
Kostenlosen Ratgeber anfordern
Das könnte Sie auch interessieren
  • Blick in den fast 30 Meter hohen Hallenkomplex mit den schwarz lackierten Optima Infrarot-Hallenheizungen von KÜBLER.
    Vierzehn Jahre nach der Inbetriebnahme des innovativen H.Y.B.R.I.D.-Heizungssystems im Heizkraftwerk Berlin-Mitte zieht Dimitri Hegemann, Kulturmanager und Geschäftsführer des Heizkraftwerks, positive Bilanz: „Eine bessere Heizung für unsere Zwecke gibt es nicht.“  Das Heizkraftwerk in der Köpenicker Straße 70 ist ein Stück Berliner Industriegeschichte. Eine Kathedrale aus Beton und Stahl mit gigantischen Ausmaßen und einer Höhe von […]
  • [object Object]
    Das Autoterminal Neuss ist einer der größten Autoumschlagplätze in Deutschland und bietet umfassende Dienstleistungen von Begutachtung bis Lackierung und Umbauten an. Auf einer Fläche von rund 24 Fußballfeldern und mit 11.900 Lagerplätzen bietet das Unternehmen moderne Logistiklösungen. Als Partner von BLG Logistics und DB Cargo verfügt ATN über ein starkes internationales Netzwerk. Rund 100 Mitarbeiter […]
  • Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz würdigt mit dem IKU – dem Deutschen Innovationpreis für Klima und Umwelt – seit vielen Jahren das Engagement von Wirtschaft und Forschung für Klima- und Umweltschutz. Zu den 21 Nominierten zählt neben vielen große Namen auch ein mittelständisches Unternehmen: Die KÜBLER GmbH aus Ludwigshafen. Spezialisiert auf die Entwicklung energiesparender […]
  • Ludwigshafen. Für den Umweltschutz engagieren sich die Mitarbeiter von KÜBLER bereits seit 30 Jahren. Der führende Hersteller von Hallenheizungen setzte von Anfang an auf Energieeinsparung, CO2-Reduzierung und Nachhaltigkeit. Jetzt spendet KÜBLER 1.000 Bäume für den Umweltschutz.
KÜBLER Hallenheizungen
Lassen Sie uns gemeinsam den nächsten Schritt gehen
Jede Halle ist anders. Bei mehr als 30 Jahren Firmengeschichte gibt es kaum eine Anforderung, die uns fremd ist. Gemeinsam mit unseren Kunden haben wir die passenden Lösungen umgesetzt. Wenn Sie bereit sind, wirtschaftlich erprobte Heizkonzepte für Ihre Halle umzusetzen, dann sind Sie bei uns richtig.
Jetzt Beratungstermin vereinbaren
Jetzt Ratgeber anfordern