Hallen heizen mit 65 Prozent erneuerbaren Energien – aber richtig
Um was geht es im Konzeptpapier „65 Prozent erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen ab 2024“? Und was hat dies mit der Sanierung von bestehenden Heizungsanlage in Hallengebäuden zu tun? In diesem Konzeptpapier plant die Bundesregierung die Einsatzpflicht von 65 Prozent erneuerbaren Energien ab 2024. Zudem soll die maximale Betriebszeit von rein fossil betriebenen Heizungsanlagen ab 2026 verkürzt werden. Das heißt: Heizungsanlagen müssen dann bereits ab einem Alter von 20 Jahren erneuert werden.
Was bedeutet es für Sie und andere Betreiber von Hallengebäuden, wenn dieses Konzeptpapier umgesetzt wird? Aus unserer Sicht als Experte für nachhaltige Hallenheizungen gibt es dafür drei Optionen:
Option 1:
Sie erneuern Ihre bestehende Heizungsanlage noch in 2023 durch eines der bewährten Energiesparsysteme von KÜBLER, nutzen – wo sinnvoll – die Brennwerttechnik, sparen sich aber zunächst die zusätzlichen Kosten für ein hybrides Multi-Energiesystem.
Ergebnis: Die Modernisierungsmaßnahme wird Ihren Verbrauch an Heizenergie unserer Erfahrung nach um 50 bis 70 Prozent senken. Dies führt zu einer erheblichen Reduktion des CO₂-Footprints sowie Ihrer Verbrauchkosten, so dass sich die Investition i. d. R. in zwei bis drei Jahren amortisiert. Für die Zukunft bleibt Ihnen offen, die neue Heizungsanlage problemlos anzupassen, sobald Wasserstoff in ausreichender und bezahlbarer Menge verfügbar ist.
Option 2:
Sie entscheiden sich für das Hocheffizienzsystem von KÜBLER, nutzen damit die Wasserstoffoption sowie die Möglichkeit, die Heizung jederzeit und einfach durch das Nachrüst-Kit für die Strom- bzw. die PV-Nutzung aufzurüsten. Im Ergebnis können Sie mit den gleichen Vorteilen rechnen wie bei Option 1 aufgezeigt.
Option 3:
Sie investieren gleich in die CO₂-Freiheit mit einem Multi-Energie-System von KÜBLER, das Ihnen erlaubt, verschiedene erneuerbare Energieträger wie Strom oder Wasserstoff aber auch Gas oder Biogas variabel zu nutzen – im Mix oder alternativ.
Unter dem Strich gibt Ihnen diese Option die Freiheit, z. B. sofort auf eigenen PV-Strom zu setzen und sich dadurch ein Stück Energieautarkie zu eröffnen. Durch aktives Energiemanagement über die Steuerung machen Sie Heizkosten und CO₂-Ausstoß bei der Nutzung verschiedener Energieträger skalierbar – welch ein Fortschritt!
Zusammenfassend lässt sich sagen: Noch nie war es so einfach, die Transformation in die karbonfreie Zeit in Ihren Hallengebäuden umzusetzen. Und dies unter wirtschaftlichen Bedingungen. Denn die Investition ist vergleichsweise gering – sie liegt um rund Faktor 3 z. B. unter der für Wärmepumpen. Wenn Sie zudem das lukrative Mietmodell HeizWerk nutzen, profitieren Sie von hochmoderner und sehr funktionaler Hallenheiztechnik sogar Off-Balance – d. h. ohne Eigeninvestition und Abschreibungsaufwand. Gleichzeitig werden sich Ihre Verbrauchskosten so erheblich reduzieren (i. d. R. um 50 – 70 Prozent), dass Sie selbst im Mietfall einen Kostenvorteil haben.
Übrigens:
Das innovative Multi-Energiesystem wurde Ende 2022 mit dem Sonderpreis „Innovative Technologien für den Klimaschutz“ beim Technologiewettbewerb SUCCESS ausgezeichnet und ist 2023 nominiert für den German Innovation Award.
-
Nur etwa die Hälfte deutscher Unternehmen weiß um seine Abwärmepotenziale – das schreibt die dena in ihrer Publikation zur Abwärmenutzung im Rahmen der Initiative EnergieEffizienz. Somit gehen jedes Jahr schätzungsweise 226 TWh nutzbare Wärme ungenutzt flöten. Das sind 36 % des Energieanteils des gesamten produzierenden Gewerbes. Unternehmen kostet das – ganz klar – immens viel Geld, doch gleichzeitig belastet die ungenutzte Abwärme die Umwelt. Rund 60 Mio. t des Treibhausgases CO₂ verdampfen damit pro Jahr unnötig in die Atmosphäre. Unternehmen können sich das heutzutage im Hinblick auf steigende Energiekosten und Klimaschutzziele einfach nicht mehr erlauben.
-
Aktuell sorgt das BMWK mit einem Referentenentwurf für Aufregung. Denn es geht um ein kategorisches Aus für Gasheizungen. Ab 2024 dürfen laut Plan nur noch Heizungen eingesetzt werden, die mit 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden. Das können formal nur Wärmepumpe, Fernwärme oder Biomasseheizung. Stellt sich die Frage: Was ist mit der Technologieoffenheit in Deutschland? Und wer soll das bezahlen? Gerade in Hallengebäuden sind dezentrale gasbetriebene Heizungen oft die einzigen wirtschaftlich und funktional sinnvollen Lösungen.
-
Was ist ein Dunkelstrahler (wirklich)? Der Begriff Dunkelstrahler wird im Alltag oft allgemein mit Infrarot-Strahlungsheizungen gleichgesetzt. Häufig meint man damit auch elektrische Infrarotheizungen. Gesprochen wird sogar von Elektro-Dunkelstrahlern. Aus technischer Sicht ist das jedoch nicht wirklich korrekt. Dunkelstrahler im eigentlichen Sinn sind gasbetriebene Infrarot-Heizsysteme, die Wärme auf besonders effiziente Weise in Hallen bringen. Dafür wird […]
-
Bestandsgebäude: Keine Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien Auf dem Weg in die CO2-freie Zeit ist Energieeffizienz die vielleicht wichtigste Säule der Dekarbonisierung – denn als „low hanging fruit“ sind Effizienzmaßnahmen zur Reduktion von CO2 meist einfacher, schneller und kostengünstiger wirksam, als die Substitution durch erneuerbare Energien. Deshalb werden Hocheffizienz-Lösungen wie Infrarot-Hallenheizungen von KÜBLER, die nachweislich […]