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Aus für Heizungsgesetz

• Die Bundesregierung hält am Ziel der Klimaneutralität 2045 fest. Das GMG soll zum 01.07.2026 in Kraft treten. Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) wird 1:1 unter Ausschöpfung nationaler Spielräume umgesetzt.

• Die Vorgaben des Heizungsgesetzes (GEG §§ 71–71p) werden gestrichen. Die Pflicht, neue Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien zu betreiben, entfällt für Neu- und Bestandsbauten.

• Technologieoffenheit: Eigentümer erhalten volle Entscheidungsfreiheit beim Heizungstausch. Erlaubt sind sowohl elektrische Systeme wie Wärmepumpen als auch Gas- oder Ölsysteme, sofern diese ab 2029 mit einem zunehmenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe (Biomethan, synthetische Kraftstoffe) betrieben werden.

• Biogener Anteil & CO₂-Kosten: Konkret ist ab dem 01.01.2029 ein biogener Anteil von mindestens 10 % vorgeschrieben, der stufenweise erhöht wird und auf den die CO₂-Abgabe entfällt. (Preisdynamiken bei Gasgemischen sind durch die künftige Nachfrage zu erwarten.)

• Industrie & Gewerbe: Diese Sektoren sollen voraussichtlich von den Quotenregelungen der Energieträger ausgenommen werden (finale Prüfung empfohlen). Dies ermöglicht weiterhin maßgeschneiderte Lösungen für Hallenheizungen, da die Klimaziele erhalten bleiben.

• Investitionssicherheit & Förderung: Das GMG beendet die investitionshemmende Abwartestellung, die durch das bisherige Gesetz ausgelöst wurde. Die staatliche BEG-Förderung klimaneutraler Heizungslösungen bleibt bis mindestens 2029 gesichert.

(Alles unter Vorbehalt)
Weitere Infos:

Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)

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