EXPERTENMEINUNG ZUM GMG
Mit den Eckpunkten zu einem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) löst die Koalition ihr Versprechen ein, die Fehler im GEG 2024 buchstäblich auszumerzen. Eine Entwicklung, auf die in Deutschland viele Eigenheimbesitzer gewartet haben. Aber wie sieht es für industrielle Fertigungs- und Logistikhallen aus, die von Industrie und Gewerbe genutzt werden?
Der Experte für die effiziente und wirtschaftliche Beheizung von Hallengebäuden, Thomas Kübler, fasst die Eckpunkte zusammen und gibt eine erste Einschätzung für Hallenbetreiber: ECKPUNKT 1 KLIMANEUTRALITÄT:
Die Bundesregierung hält am Ziel der Klimaneutralität 2045 fest. Das GMG soll zum 01.07.2026 in Kraft treten. Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) wird 1:1 unter Ausschöpfung nationaler Spielräume umgesetzt.
EXPERTENMEINUNG:
„Die Neugestaltung bedeutet, dass zukunftsweisende Hallenheizungslösungen im Ansehen der Politik und der Öffentlichkeit an Wert gewinnen. Es gibt nicht mehr nur die vermeintlich „eine“ Wärmepumpen-Lösung. Der Betreiber ist in seiner Entscheidung künftig deutlich freier, solange er die Rahmenparameter der schrittweisen Dekarbonisierung einhält. Effizienz ist wichtiger denn je, und Funktionalität hat an Gewicht gewonnen.“
FAZIT:
Die politische Richtung ist nun klar definiert. Wer Investitionen weiter aufschiebt, läuft Gefahr, dass Projekte durch das Wiederanspringen der Branche deutlich teurer werden. Auch das Timing wird anspruchsvoller, wenn die Auslastung steigt. Ein jetziger Kauf ist für Hallenbetreiber die wirtschaftlichste Option, da der politische Wendepunkt mit den GMG-Eckpunkten nun klar markiert ist – Wärmepumpen als Leitlösung der Ampel-Regierung mit ihrer geringen Funktionalität in Hallen sind nun hinfällig.
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