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GMG streicht 65-Prozent-Vorgabe – Chancen für Hallenbetreiber

Mit den Eckpunkten für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) setzt die Koalition ihr angekündigtes Vorhaben um, zentrale Schwachstellen des GEG 2024 zu korrigieren. Viele Eigenheimbesitzer in Deutschland haben auf diese Klarstellung gewartet. Doch welche Auswirkungen ergeben sich daraus für industrielle Fertigungs- und Logistikhallen im Bereich von Industrie und Gewerbe?
Thomas Kübler, Experte für effiziente und wirtschaftliche Hallenheizungen, ordnet die geplanten Regelungen ein und bewertet ihre Bedeutung für Hallenbetreiber.
 
ECKPUNKT 2 GEG:
Die Vorgaben des Heizungsgesetzes (GEG §§ 71–71p) werden gestrichen. Die Pflicht, neue Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien zu betreiben, entfällt für Neu- und Bestandsbauten.
 
EXPERTENMEINUNG:
„Der Entfall der 65-%-EE-Hürde ist primär für den Neubau relevant, da es in der Sanierung bereits die Erfüllungsoption über die Energieeinsparung gibt. Der Wegfall eliminiert kurzfristig teilweise die systemischen Berechnungsfehler der DIN 18599 im Neubau. Unser hierzu aufgesetzter Normenarbeitskreis arbeitet bereits an weiteren Optimierungen (dies verläuft jedoch langsam). Die Umstellung auf das Vier-Stufen-Modell der Dekarbonisierung hilft bei der Auslegung temporär sehr. Es bleibt jedoch unsere Aufgabe, für eine eigenständige Berücksichtigung von Hallengebäuden zu sorgen.“
 
FAZIT: Die politische Leitlinie ist nun eindeutig erkennbar. Unternehmen, die Investitionen weiterhin vertagen, müssen damit rechnen, dass steigende Nachfrage und höhere Auslastung in der Branche zu Mehrkosten führen. Mit zunehmender Marktdynamik wird zudem die Terminplanung anspruchsvoller. Für Hallenbetreiber spricht daher vieles für eine zeitnahe Entscheidung, da die GMG-Eckpunkte einen klaren regulatorischen Rahmen vorgeben und neue technologische Spielräume eröffnen.
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KÜBLER Hallenheizungen

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