Keine Erneuerbare-Energien-Pflicht für Bestandshallen
Falsch ist, dass Hallen nur mit einer Wärmepumpe gesetzeskonform beheizt werden können. Richtig ist, dass das Heizungsgesetz den Klimaschutz beschleunigen will und deshalb die Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien vorschreibt. Aber es gibt viel bessere Wege, um Hallengebäude GEG-konform und klimafreundlich zu heizen.
Auf dem Weg in die CO₂-freie Zeit ist Energieeffizienz die vielleicht wichtigste Säule der Dekarbonisierung – denn als „low hanging fruit“ sind Effizienzmaßnahmen zur Reduktion von CO₂ meist einfacher, schneller und kostengünstiger wirksam, als die Substitution durch erneuerbare Energien.
Deshalb werden Hocheffizienz-Lösungen wie Infrarot-Hallenheizungen von KÜBLER, die nachweislich mindestens 40 Prozent Energieeinsparung erzielen, im GEG von der Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien befreit.
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