Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG): Mehr Planungssicherheit für Hallenbetreiber
Während die öffentliche Debatte bislang stark auf den Wohnungsbau fokussiert war, stellen sich für Industrie- und Logistikunternehmen spezifische Fragen: Welche Auswirkungen ergeben sich für großvolumige Nichtwohngebäude wie Produktions- und Logistikhallen? Thomas Kübler, Experte für energieeffiziente Hallenheizungen, ordnet die Eckpunkte aus Sicht der Praxis ein.
Klimaneutralität bleibt Leitlinie
Die Bundesregierung hält am Ziel der Klimaneutralität bis 2045 fest. Das GMG soll zum 01.07.2026 in Kraft treten. Die europäische Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD) soll unter Nutzung nationaler Spielräume umgesetzt werden.
„Für Betreiber von Hallengebäuden bedeutet das vor allem Planungssicherheit und Kontinuität in der Zielsetzung bei gleichzeitig größerer Flexibilität in der Umsetzung“, so Kübler. „Effizienz und Dekarbonisierung bleiben zentrale Anforderungen – jedoch ohne einseitige technologische Festlegung.“
Wegfall der 65-Prozent-Vorgabe
Die bislang im Gebäudeenergiegesetz (Gebäudeenergiegesetz, GEG) verankerte Verpflichtung, neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben, soll entfallen. Die Vorgaben des Heizungsgesetzes (GEG §§ 71–71p) werden gestrichen.
Gerade im Neubau von Nichtwohngebäuden eröffnet dies neue planerische Optionen. In der Sanierung bestanden bereits alternative Erfüllungswege über Effizienzmaßnahmen.
„Für Hallengebäude ist entscheidend, dass künftig wieder stärker die gebäudespezifische Auslegung im Vordergrund steht“, erklärt Kübler. „Große Raumvolumina, unterschiedliche Nutzungsprofile und hohe Luftwechselraten erfordern individuelle Lösungen.“
Technologieoffenheit und biogene Energieträger
Die Eckpunkte sehen vor, Eigentümern künftig größere Entscheidungsfreiheit beim Heizungstausch einzuräumen. Neben elektrischen Systemen wie Wärmepumpen sollen weiterhin gas- oder flüssigbrennstoffbasierte Systeme zulässig sein, sofern diese schrittweise mit CO₂-neutralen Anteilen betrieben werden.
Ab dem 01.01.2029 ist ein biogener Anteil von mindestens 10 Prozent vorgesehen, der stufenweise ansteigen soll. Für diesen Anteil entfällt die CO₂-Bepreisung.
„Für Betreiber von Industriehallen entsteht damit eine zusätzliche Transformationsoption“, so Kübler. „Insbesondere hybride und energieflexible Systeme können so schrittweise dekarbonisiert werden.“
Perspektive für Industrie und Gewerbe
Nach aktuellem Stand sollen Industrie- und Gewerbesektoren von bestimmten Quotenregelungen ausgenommen werden. Eine abschließende Prüfung bleibt abzuwarten.
Sollte diese Regelung bestätigt werden, würde dies maßgeschneiderte Lösungen für Produktions- und Logistikstandorte erleichtern, ohne die übergeordneten Klimaziele in Frage zu stellen.
Investitionssicherheit und Förderung
Mit dem GMG soll eine Phase der Investitionszurückhaltung beendet werden, die durch regulatorische Unsicherheiten entstanden war. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für klimaneutrale Heizungslösungen soll mindestens bis 2029 fortgeführt werden.
„Für Unternehmen sind verlässliche Rahmenbedingungen entscheidend“, betont Kübler. „Planungssicherheit ermöglicht es, Modernisierungsprojekte strategisch anzugehen und Investitionen nicht weiter aufzuschieben.“
Fazit
Die GMG-Eckpunkte markieren eine Neujustierung im Gebäudeenergierecht. Für Betreiber von Fertigungs- und Logistikhallen ergeben sich daraus mehr technologische Offenheit für wirtschaftliche Dekarbonisierungmaßnahmen und größere Planungsspielräume.
Gleichzeitig bleibt die schrittweise Dekarbonisierung verbindlicher Rahmen. Effizienz, Energieflexibilität und wirtschaftliche Tragfähigkeit werden damit zu zentralen Kriterien zukünftiger Investitionsentscheidungen im Nichtwohnbau.
Zu den genauen Eckpunkten erfahren Sie hier mehr: GMG Eckpunkte
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