Forschungssiegel „Innovativ durch Forschung“ für KÜBLER

Seit mehr als 30 Jahren zählt KÜBLER zu den Pionieren energiesparender Hallenheizungen. In Hallengebäuden mit hohen Decken gelten die Infrarotheizungen von KÜBLER mit Energieeinsparungen bis zu 70 % und vielen weiteren Vorteilen als der Golden Standard. Für seine Entwicklungen wird das Unternehmen regelmäßig ausgezeichnet.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung wird das bekannte Siegel „Innovativ durch Forschung" alle zwei Jahre vom Stifterverband vergeben. Als einer der größten privaten Wissenschaftsförderer in Deutschland ist eine seiner Aufgabe, das deutsche Forschungs- und Innovationssystem zu untersuchen und zu bewerten. Wie viel investiert die Wirtschaft in Forschung und Entwicklung in Deutschland? Welche Auswirkungen hat das auf die Zukunftsfähigkeit dieses Landes? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt der alle zwei Jahre stattfindenden Vollerhebung zu Forschung und Entwicklung der Wirtschaft in Deutschland, die die Wissenschaftsstatistik im Stifterverband im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung durchführt.
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Nicht nur die Politik hat die Reißleine gezogen, auch viele Unternehmen planen, die Weihnachtspause zu verlängern und den Betrieb zumindest bis zur 2. Januarwoche runterzufahren. Über Wochen werden Maschinen stillstehen und Tore zu den Hallengebäuden geschlossen bleiben.
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Ein neues Heizsystem für die Halle Ihres Unternehmens ist eine Entscheidung, die wohlüberlegt sein will. Lesen Sie in diesem Beitrag, welche Fakten für einen Infrarot-Dunkelstrahler sprechen!
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Weihnachten steht wieder einmal überraschend schnell vor der Tür – und leider auch die eine oder andere Herausforderung. Angefangen von 3G und 2G plus bis zu den nächsten Erhöhungen der Energiepreise. Herzlichen Glückwunsch, wenn Sie Ihre Hallenheizung bereits auf ein sparsames System von KÜBLER umgestellt haben. In mehrfacher Hinsicht ist dies eine wirklich gute Entscheidung.
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Schon im Juli 2022 hat das BMWK sein Konzeptpapier zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes GEG veröffentlicht und damit nicht nur für heillose Verunsicherung gesorgt, sondern auch Investitionen in erforderliche energetische Sanierungen verhindert. Eins vorneweg: Die Novelle ist aktuell nicht verabschiedet – und ob sie tatsächlich 1:1 so kommt, ist fraglich. Denn vertraut man dem Struck‘schen Gesetz, verlässt ein Gesetz das Parlament in aller Regel nicht so wie es eingebracht wurde.





