Hallen ab 2024 GEG-konform heizen – aber wie?
3. Mai 2023
Wie heizt Deutschland ab 2024 nach dem Willen von Bundesminister Habeck? Eins vorweg: Die finale Antwort gibt es noch nicht. Denn der Entwurf für ein neues Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat gerade erst das Kabinett überstanden. Im nächsten Schritt werden Bundestag und Bundesrat gefragt. Dennoch sorgt das angekündigte „Aus“ für Gas- und Ölheizungen seit Monaten für hohe Wellen. Und für so viel Verunsicherung, dass die Industrie im letzten Winter – statt in die energetische Sanierung ihrer Hallenheizungen zu investieren – vielfach lieber alte Öl- und Kohleheizungen reaktivierte…
Zielführend war das sicher nicht. Denn die Schockstarre hat nicht nur die Klimaziele zurückgeworfen, sondern auch den Unternehmen geschadet: Millionen Euros an eingesparten Energiekosten konnten nicht auf der Habenseite verbucht werden. Dabei ist das GEG von 2021 nach wie vor gültig und auch die geplante Neufassung berücksichtigt explizit die besonderen heiztechnischen Bedingungen von Hallen, die auf spezifische Technologien wie dezentrale Infrarotheizungen angewiesen sind. Unsere Experten haben den Dschungel des Referentenwurfs für Sie gelichtet und die Stellen markiert, die für GEG-konformes Hallenheizen auch ab 1. Januar 2024 wichtig sind.
Im neuen GEG („65 % Erneuerbare für jede neue Heizung ab 2024“) finden die Besonderheiten des „Nicht-Geschossbaus“ wie beispielsweise Industrie- und Gewerbehallen mit ihren typischen großen Deckenhöhen die gebotene Berücksichtigung
Hocheffiziente dezentrale Hallenheizungssysteme wie das KÜBLER Multi-Energie-Heizsystem FUTURA sind die ideale Lösung für die Beheizung von Hallen mit ihren typischen Deckenhöhen angefangen bei 4 m bis teilweise weit über 20 m. Mit der Fähigkeit, gezielt auf lokale und zeitliche Bedarfe von Wärme schnell und punktgenau zu reagieren – d. h. also Wärme nur genau dann zur Verfügung zu stellen, wenn sie gerade in einem bestimmten Bereich benötigt wird – vereint das Heizsystem FUTURA erstmalig maximale Effizienz bei der Beheizung von Hallen mit dem Einsatz regenerativer Energien in Form von grünem Strom und grünen Gasen je nach Verfügbarkeit.
Die Erfüllung der neuen gesetzlichen Anforderungen (GEG ab 2024) ist mit FUTURA sowohl im Sanierungsbereich als auch im Neubau gesichert. Dies belegen Auszüge aus dem Referentenentwurf
- Direkt per Strom betriebene IR-Heizungen bei vollständiger Deckung des Wärmebedarfs erfüllen automatisch die Anforderungen des GEG im Hallenbereich ohne zusätzliche Unterschreitung der Mindestanforderungen an den baulichen Wärmeschutz (§71d (4)).
- Der Einbau einer Gasheizung, die in der Lage ist, sowohl Erdgas als auch 100 % Wasserstoff zu verbrennen („H₂-ready“), erfüllt die Anforderungen ebenfalls. Es kann unter Einhaltung eines vom Gasverteilnetzbetreiber vorzulegenden, verbindlichen Transformationspfades nach §71k hierfür zunächst Erdgas genutzt werden. Die Umstellung auf den Wasserstoffbetrieb darf dabei nur begrenzte bauliche Änderungen an der Heizungsanlage erfordern (vorgeschlagen sind hier derzeit „höchstens 20-25 % der ursprünglichen Investitionskosten“).
- Jede Kombination aus den beiden vorangegangenen Punkten – wie die Multi-Energie-Infrarotheizung FUTURA – ist ebenfalls eine Erfüllungsoption im Sinne des neuen GEG (§71).
Für den Sanierungsbereich bei Hallengebäuden wird das große Energieeinsparungspotential der effizienten dezentralen Beheizung durch das neue GEG zudem weitergehend berücksichtigt
- Der Einbau eines hocheffizienten dezentralen Hallenheizungssystems ist hier (zusätzlich zu den oben genannten Optionen) auch ohne Einspeisung regenerativer Energien möglich: Wird 2 Jahre nach dem Einbau des dezentralen Heizungssystems in Hallen (> 4 m) eine Einsparung von min. 40 % über den Zeitraum eines Jahres nachgewiesen, so entfällt die grundsätzliche Anforderung zum Einsatz erneuerbarer Energien nach §71. Der Hintergrund ist, dass die Anforderung an erneuerbare Energien hier auf Augenhöhe mit der Einsparung von Nutzenergie bewertet wird und gleichwertig ist. Multi-Energie-Systeme wie FUTURA schaffen die geplanten GEG-Anforderungen demnach in mehreren Punkten. Und dies durch höhere Behaglichkeit sowie durch die effektive Wärmeübertragung via Infrarot mit präziser zeitlicher und räumlicher Zuordnung (z. B. Zonenbeheizung). Der Vorteil für Betreiber von Industrie- und Gewebehallen liegt zudem darin, dass mit den gesparten Investitionskosten in eine PV-Anlage investiert werden kann. Dies erhöht die Energieautarkie der Unternehmen und führt gleichzeitig zu einer Reduktion der Energiekosten. Auch im Hinblick auf die Dekarbonisierung ist dies ein Vorteil: die innovativen Infarotheizungen begleiten ihre Nutzer investitionssicher in die Zukunft – über das Jahr 2045 hinaus. Und das bei optimalem Komfort, perfekter Gebrauchsfähigkeit und einzigartiger Multi-Energie-Fähigkeit.
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