Infrarot-Hallenheizung oder Wärmepumpe?

Bestandsgebäude: Keine Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien
Auf dem Weg in die CO2-freie Zeit ist Energieeffizienz die vielleicht wichtigste Säule der Dekarbonisierung – denn als „low hanging fruit“ sind Effizienzmaßnahmen zur Reduktion von CO2 meist einfacher, schneller und kostengünstiger wirksam, als die Substitution durch erneuerbare Energien. Deshalb werden Hocheffizienz-Lösungen wie Infrarot-Hallenheizungen von KÜBLER, die nachweislich mindestens 40 Prozent Energieeinsparung erzielen, von der Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien befreit (s. GEG § 71m (2) Energieeffizienz im Gesamtsystem).
Neubauhallen: Infrarot schlägt Wärmepumpe
Mit FUTURA, FUTURA E oder ELEXTRA der neuen Fair.AIdH-Technologie stehen für den Neubau Lösungen zur Verfügung, die mit Strom und anderen erneuerbaren Energien wie H2 betrieben werden können, mindestens so effizient sind wie Wärmepumpen und gleichzeitig alle Vorteile von dezentralen Infrarot Hallenheizungen bieten, die für die Beheizung von Hallen so wichtig sind.

(Quelle: KÜBLER GmbH Energiesparende Hallenheizungen)
Fazit: Infrarot ist in Hallen aus guten Gründen überlegen
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Fazit: Die Wärmepumpe kann eine hervorragende Lösung sein, um Wohnungen, Büros oder andere niedergeschossige Gebäude klimafreundlich zu heizen. In Hallen mit ihren gigantischen Raumdimensionen und Deckenhöhen ist der Wärmeerzeuger wenig geeignet. In diesen Gebäuden überzeugen Technologien, die speziell für deren anspruchsvollen heiztechnischen Anforderungen entwickelt wurden. Allen voran Infrarot-Hallenheizungen.
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Nur etwa die Hälfte deutscher Unternehmen weiß um seine Abwärmepotenziale – das schreibt die dena in ihrer Publikation zur Abwärmenutzung im Rahmen der Initiative EnergieEffizienz. Somit gehen jedes Jahr schätzungsweise 226 TWh nutzbare Wärme ungenutzt flöten. Das sind 36 % des Energieanteils des gesamten produzierenden Gewerbes. Unternehmen kostet das – ganz klar – immens viel Geld, doch gleichzeitig belastet die ungenutzte Abwärme die Umwelt. Rund 60 Mio. t des Treibhausgases CO₂ verdampfen damit pro Jahr unnötig in die Atmosphäre. Unternehmen können sich das heutzutage im Hinblick auf steigende Energiekosten und Klimaschutzziele einfach nicht mehr erlauben.
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Das Wichtigste in Kürze: Seit 2005 ist das Europäische Emissionshandelssystem EU-ETS 1 in Kraft, das nach dem Cap & Trade-Prinzip die Emission energieintensiver Unternehmen sowie der Energiewirtschaft durch einen Zertifikatehandel regelt Zur Umsetzung in nationales Recht wurde in Deutschland 2021 die CO₂-Bepreisung (auch CO₂-Steuer) für fossile Energieträger eingeführt und durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) geregelt Ab […]
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2021 ist die neue CO₂-Steuer in Kraft getreten. Sie soll Deutschland beim Erreichen der Klimaschutzziele unterstützen. Lesen Sie weiter, wenn Sie erfahren möchten, was das kostentechnisch für Ihr Unternehmen bedeutet und was Sie jetzt tun sollten!
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Ob in der Industrie oder im privaten Wohnungsbau – wer sich heute für eine Heizung bzw. Hallenheizung der Zukunft entscheidet, steht vor jeder Menge Fragezeichen. Welche Energieszenarien werden die Zukunft tatsächlich bestimmen? Welche Technologien werden dann relevant? Lohnt es sich noch, in fossil betriebene Systeme zu investieren? Was sagt die Ampel? Und was ist unter Berücksichtigung all dieser Fragestellungen langfristig die funktional und wirtschaftlich beste heiztechnische Lösung für das Hallengebäude?