Lange Weihnachtspause? Jetzt Heiztemperatur senken!
Damit zu den hohen Kosten des Stillstands nicht auch noch unnötiges Geld verbrannt wird, sollten Sie den Heizungsbetrieb anpassen. Viele Anlagen sind heute mit moderner Steuerungs-Software ausgestattet, die eine Anpassung der Betriebszeiten einfach ermöglichen. Aber auch die manuelle Umstellung rechnet sich.
Die Empfehlung vom Experten:
- Nutzen Sie die Einstellung Urlaubsbetrieb. Sie können die Heizungsanlage während der Weihnachtspause auf 8 °C runter regeln, sofern dies Ihre Rahmenbedingungen zulassen. Diese Temperatur reicht aus, damit der Gebäudekörper nicht vollständig auskühlt und sich die Betriebstemperatur bei Bedarf schnell wieder erreichen lässt.
- Schalten Sie am Wochenende vor Arbeitsbeginn zurück auf Normalbetrieb. Die Anlage wird entsprechend Ihrer Einstellungen auf Absenktemperatur fahren und am Montag den Normalbetrieb wiederaufnehmen.
Je nach Größe Ihrer Anlage spart Ihnen die Temperaturabsenkung einige Tausend Euro. Eine Summe, die sich sicherlich im kommenden Geschäftsjahr gut einplanen lässt. Vielleicht sogar, um mit Ihren MitarbeiterInnen gemeinsam auf ein glückliches, gesundes und erfolgreiches neues Jahr anzustoßen?
Sie möchten mehr über die Temperaturabsenkung und moderne Heizungsregelung erfahren? Kein Problem! Unter ► Kontakt erreichen Sie die Hallenheizungsspezialisten von KÜBLER.
Übrigens: Der Heiße Tipp rund um das Thema ENERGIEEFFIZIENZ & HALLENGEBÄUDE macht jetzt Pause. Den nächsten erhalten Sie im neuen Jahr. Fröhliche Festtage!
-
Ein neues Heizsystem für die Halle Ihres Unternehmens ist eine Entscheidung, die wohlüberlegt sein will. Lesen Sie in diesem Beitrag, welche Fakten für einen Infrarot-Dunkelstrahler sprechen!
-
Auch Betreiber von Hallenheizungen sind dafür verantwortlich, ihre Anlage regelmäßig warten zu lassen. Neben der Betriebssicherheit sprechen weitere gute Gründe dafür, die Wartung nicht auf die lange Bank zu schieben!
-
Die Bundesregierung hält am Ziel der Klimaneutralität 2045 fest. Das GMG soll zum 01.07.2026 in Kraft treten. Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) wird 1:1 unter Ausschöpfung nationaler Spielräume umgesetzt. Die Vorgaben des Heizungsgesetzes (GEG §§ 71–71p) werden gestrichen. Die Pflicht, neue Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien zu betreiben, entfällt für Neu- und Bestandsbauten. Technologieoffenheit: Eigentümer […]
-
In Deutschland gibt es einen riesigen Bestand von Hallen, deren Heizsysteme täglich Energie verschwenden und in viel zu großem Maßstab CO₂ produzieren. Mit Blick auf die Nutzung von erneuerbaren Energien und modernen Technologien geht es bei Weitem nicht nur um einen Altbestand, der dringend saniert werden muss. Auch viele neu gebaute Hallen werden mit veralteter […]