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Rote Buchstaben GEG umgeben von Fragezeichen

GEG-Verwirrung: Wie unklare Beratung Hallenbetreiber verunsichert

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll die Klimaziele unterstützen – doch an vielen Stellen bleibt der Interpretationsspielraum, der zu Unsicherheiten führt. Hinzu kommt, dass viele Fragen ungeklärt sind und sich längst nicht alle Beratenden tatsächlich ausreichend mit dem Gesetzestext auseinandergesetzt haben.

Das gilt insbesondere für den besonderen Gebäudetyp „Hallen“ mit seinen spezifischen heiztechnischen Anforderungen (im Gebäudeenergiegesetz unter „Nichtwohngebäude“ wie z. B. Büros subsumiert).

So entsteht eine Lücke in der Beratung, die Hallenbetreiber oft ohne umfassende Informationen und passende Optionen zurücklässt.

Energieeinsparung und Effizienz sind entscheidend für unsere Zukunft, aber es braucht Klarheit und Engagement für passende, wirtschaftliche Lösungen.

Lassen Sie uns darüber reden: +49 621 57000-0.

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„Keine Angst vor dem Heizungsgesetz! Hallen wirtschaftlich und GEG-konform heizen“

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