Das Ende des Chaos – Bundestag beschließt Gebäudeenergiegesetz GEG

„Dies ist für Bauherren gerade im Bereich im Neubau eine wirklich gute Nachricht. Endlich berücksichtigt das GEG energieeffiziente Technologien, die mehr können und gleichzeitig wirtschaftlicher sind,“
sagt Thomas Kübler, Geschäftsführender Gesellschafter der KÜBLER GmbH. Mit dem neuen Gesetz können jetzt auch Heiztechnologien problemlos eingesetzt werden, die nicht nur in puncto Energieeffizienz sondern auch im Anwendungskomfort deutlich überlegen sind.“ Hinzu kommt ein weiterer begrüßenswerter Effekt: „Betreibern von Hallengebäuden stehen gesamtwirtschaftlich jetzt viel mehr Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung, Energieeffizienz in ihren Unternehmen zu realisieren. Und dies zudem bei deutlich geringeren Investitionskosten“.
Seit Jahren kämpfen betroffene Unternehmen und Verbände für die Neufassung des EEWärmeG. Die Kritik daran: In der Formulierung des Gesetzes wurden die besonderen gebäudephysikalischen Bedingungen von Räumen über 4 m Deckenhöhe schlicht übersehen und damit ein Fokus auf hydraulische Systeme gelegt, die hier deutlich weniger effizient und geeignet sind.
„Mit dem GEG haben wir endlich eine technologieoffene Regelung, die hocheffiziente und für auf die spezifischen Anforderungen der Großraumbeheizung zugeschnittene Systeme nicht länger ausgegrenzt, nur weil die Gestalter handwerklich undifferenziert gearbeitet haben,“
so KÜBLER. Der Leitsatz „Efficiency first“ gewinnt endlich an Bedeutung. Konkret werden mit Inkrafttreten des GEG dezentral beheizte Hallen(zonen) mit Raumhöhe > 4 m von der Nutzungspflicht erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärme- und Kälteenergiebedarfs ausgenommen.
Was kommt jetzt? Der Gesetzentwurf zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude wurde auf Basis der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am 18.06.2020 im Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD angenommen. Gegenüber dem Gesetzentwurf von Januar 2020 gab es keine wesentlichen Änderungen. Hervorzuheben sind beispielsweise jedoch die Abschaffung des PV-Deckels oder die geöffnete Innovationsklausel (u. a. für Wasserstoff). Im nächsten Schritt muss das Gesetz nun wieder dem Bundesrat zugeleitet und durch den Bundespräsidenten unterzeichnet werden. Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt das GEG in Kraft. EnEV und EEWärmeG sind ab dann Geschichte.
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55 Prozent weniger CO₂-Emissionen bis 2030, 80 bis 95 Prozent bis 2050 – so die Ziele der Bundesregierung für den Gebäudesektor. Neben Wohn- und Büroge-bäuden wird hier auch ein großer Bedarf bei industriellen Gebäuden (Fertigungshallen etc.) gesehen. In diesem Bereich erreichen die Heizungssysteme des Ludwigshafener Infrarotspezialisten KÜBLER bereits heute den Anforderungsstandard des nächsten Jahrzehnts. Den entscheidenden Innovationsschritt auf der Etappe 2050 verspricht jetzt ein gemeinsames Forschungsvorhaben von KÜBLER und der TU Kaiserslautern mit dem Titel InfraEff. Unterstützt und gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung – BMBF. Am 13. März trafen sich die Kooperationspartner zum Startschuss in Ludwigshafen.
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Bis zu 70 % Energieeinsparung – mit diesen Werten zählen die KÜBLER Heizungssysteme zu den vielleicht wirkungsvollsten Hebeln zur Reduktion von Primärenergieverbrauch, CO₂-Emission und Kosten im Hallensektor. Je nach Projekt machen das schon mal jährliche Einsparungen von 300.000 € und mehr aus. Eine Summe, mit der sich gestalten lässt. Denn sie bietet finanziellen Freiraum. Für architektonische Innovationen. Für weitere nutzenbringende Maßnahmen am Baukörper. Auf der ISH 2019 in Frankfurt präsentierte der Innovationsführer seine neuesten Entwicklungen.
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Die neue Standard-Heizungslinie für hohe Leistungsansprüche und schmale Budgets.
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Staatssekretär Mario Brandenburg, MdB im Austausch mit Thomas Kübler, Dr. Steffen Manser (KÜBLER GmbH) und Prof. Dr. Matthias Rädle (CeMOS) zum Thema Forschung, Entwicklung und was die CO₂-Reduzierung in Industrie und Gewerbe braucht.





