Das Ende des Chaos – Bundestag beschließt Gebäudeenergiegesetz GEG
„Dies ist für Bauherren gerade im Bereich im Neubau eine wirklich gute Nachricht. Endlich berücksichtigt das GEG energieeffiziente Technologien, die mehr können und gleichzeitig wirtschaftlicher sind,“
sagt Thomas Kübler, Geschäftsführender Gesellschafter der KÜBLER GmbH. Mit dem neuen Gesetz können jetzt auch Heiztechnologien problemlos eingesetzt werden, die nicht nur in puncto Energieeffizienz sondern auch im Anwendungskomfort deutlich überlegen sind.“ Hinzu kommt ein weiterer begrüßenswerter Effekt: „Betreibern von Hallengebäuden stehen gesamtwirtschaftlich jetzt viel mehr Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung, Energieeffizienz in ihren Unternehmen zu realisieren. Und dies zudem bei deutlich geringeren Investitionskosten“.
Seit Jahren kämpfen betroffene Unternehmen und Verbände für die Neufassung des EEWärmeG. Die Kritik daran: In der Formulierung des Gesetzes wurden die besonderen gebäudephysikalischen Bedingungen von Räumen über 4 m Deckenhöhe schlicht übersehen und damit ein Fokus auf hydraulische Systeme gelegt, die hier deutlich weniger effizient und geeignet sind.
„Mit dem GEG haben wir endlich eine technologieoffene Regelung, die hocheffiziente und für auf die spezifischen Anforderungen der Großraumbeheizung zugeschnittene Systeme nicht länger ausgegrenzt, nur weil die Gestalter handwerklich undifferenziert gearbeitet haben,“
so KÜBLER. Der Leitsatz „Efficiency first“ gewinnt endlich an Bedeutung. Konkret werden mit Inkrafttreten des GEG dezentral beheizte Hallen(zonen) mit Raumhöhe > 4 m von der Nutzungspflicht erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärme- und Kälteenergiebedarfs ausgenommen.
Was kommt jetzt? Der Gesetzentwurf zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude wurde auf Basis der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am 18.06.2020 im Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD angenommen. Gegenüber dem Gesetzentwurf von Januar 2020 gab es keine wesentlichen Änderungen. Hervorzuheben sind beispielsweise jedoch die Abschaffung des PV-Deckels oder die geöffnete Innovationsklausel (u. a. für Wasserstoff). Im nächsten Schritt muss das Gesetz nun wieder dem Bundesrat zugeleitet und durch den Bundespräsidenten unterzeichnet werden. Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt das GEG in Kraft. EnEV und EEWärmeG sind ab dann Geschichte.
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„Die beste Kilowattstunde ist die eingesparte“, sagt Thomas Kübler. Der geschäftsführende Gesellschafter der KÜBLER GmbH Energiesparende Hallenheizungen findet sich in bester Gesellschaft. Denn auch die DENEFF konstatiert*, dass zu wenig investiert wird, obwohl sich Energieeffizienz lohnt, und zitiert Niedersachsens Energieminister Olaf Lies mit seinem Plädoyer für eine Energiepolitik nach dem Prinzip „Efficiency First“. In Expertenkreisen ist man sich einig: Wenn die Klimaziele 2030 überhaupt nur annähernd erreicht werden sollen, sind schnell wirksame Maßnahmen nötig. An erster Stelle steht dabei die Reduzierung des Energieverbrauchs. Die Lösung hierzu findet sich im Bereich Industrie mit speziell hierfür entwickelten Hallenheizungen von KÜBLER. Sie verbinden enorme Einsparpotenziale mit kurzem ROI.
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Peter Altmaier: „Wir werden verlieren, wenn wir Klimaschutz und Wirtschaft gegeneinander ausspielen“Die Firma KÜBLER aus Ludwigshafen hat mit dem FUTURA eine Weltneuheit entwickelt, mit der sich Industriehallen heizen lassen. Es handelt sich um eine Infrarotheizung, die grüne und fossile Energieträger hocheffizient verarbeiten kann – und schlägt damit eine Brücke in die karbonfreie Zeit. Die Firma Die Kanter & Schlosser in Trier ist die erste, die dieses […]
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Die Multi-Energie-Infrarotheizung FUTURA vom Hallenheizungsexperten KÜBLER ist für den German Innovation Award nominiert. Als eines der Produkte, Technologien und Dienstleistungen, die neue, innovative Wege gehen und Lösungen anbieten, die sich durch ihren Mehrwert für Nutzerinnen und Nutzer und die Umwelt hervorheben.