Neues Gesetz hebt Effizienz dezentraler Infrarotheizungen hervor – GEG tritt am 01.11. in Kraft
Das Gebäudeenergiegesetz (kurz: GEG) wird die energetischen Anforderungen und den Einsatz von erneuerbaren Energien zur Wärme- und Kälteversorgung regeln. Sowohl im Neubaubereich als auch bei Bestandsgebäuden. Es ersetzt die bisherigen Regelungen EnEV, EEWärmeG sowie EEG. Wenn das GEG am 1.11.2020 in Kraft treten wird, gehören diese Gesetze der Vergangenheit an.
„Und das ist gut so“, sagt Thomas Kübler, geschäftsführender Gesellschafter der KÜBLER GmbH. 11 Jahre – von 2008/2009 bis heute – hätte es gedauert, die handwerklichen Fehler in der Gesetzgebung in puncto Technologieoffenheit zu korrigieren, so KÜBLER. Die damaligen Macher von EnEV, EEWärmeG und EEG haben ihren Fokus auf Substitution durch erneuerbare Energien gelegt und damit auf hydraulische Systeme, die hier deutlich weniger effizient und geeignet sind. Das Thema Energieeffizienz als zweite zentrale Säule der Energiewende wurde schlicht übersehen. „Man hat alleine schon versäumt, Nichtwohngebäude differenziert zu betrachten. Hallengebäude unterliegen aufgrund ihrer Deckenhöhen physikalisch und damit heiztechnisch völlig anderen Anforderungen als z. B. Kindergärten“, erklärt KÜBLER. Diese Differenzierung wurde mit den Neufassungen von EnEV und EEWärmeG zwar ergänzt, dennoch hat es bis 2020 gedauert, die Gesetzgebung für Hocheffizienztechnologien wie dezentrale Infrarotheizungen zu öffnen.
„Dies ist für Bauherren gerade im Bereich Neubau eine wirklich gute Nachricht. Endlich berücksichtigt das GEG energieeffiziente Technologien, die mehr leisten und gleichzeitig wirtschaftlicher sind,“
so Thomas Kübler. Mit dem neuen Gesetz können jetzt auch Heiztechnologien problemlos eingesetzt werden, die nicht nur in puncto Energieeffizienz sondern auch im Anwendungskomfort deutlich überlegen sind. Hinzu kommt ein weiterer begrüßenswerter Effekt: „Betreibern von Hallengebäuden stehen gesamtwirtschaftlich jetzt viel mehr Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung, Energieeffizienz in ihren Unternehmen zu realisieren. Und dies zudem bei deutlich geringeren Investitionskosten.“
Seit Jahren kämpfen betroffene Unternehmen und Verbände für die Neufassung des EEWärmeG. Ein einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung wurde gefordert. Das Regelwerk sollte die verschiedenen Gesetze zur Gebäudeenergieeffizienz und Wärmenutzung zusammenführen und die bislang hochkomplexe und schwer durchschaubare Landschaft des Energiesparrechts für Bauherren und Planer deutlich vereinfachen. Seit 2017 liegen Entwürfe über dieses Gesetz vor. Nach endlosen Verschiebungen über Legislaturperioden hinweg wurde das GEG am 18. Juni auf Basis der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie im Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD angenommen. Am 3. Juli hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vom 13. August steht jetzt fest: das GEG tritt am 1. November 2020 in Kraft.
„Jetzt haben wir endlich eine technologieoffene Regelung,die hocheffiziente und für auf die spezifischen Anforderungen der Großraumbeheizung zugeschnittene Systeme nicht länger ausgrenzt, nur weil die Gestalter handwerklich undifferenziert gearbeitet haben,“ so KÜBLER. Der Leitsatz „Efficiency first“ gewinnt endlich an Bedeutung. Konkret bedeutet dies: Mit Inkrafttreten des GEG werden Hallengebäude bzw. -zonen mit mehr als 4 Metern Raumhöhe, die mit dezentralen Technologien wie Infrarot-Strahlungsheizungen beheizt werden, von der Nutzungspflicht erneuerbarer Energien ausgenommen.
-
Die Multi-Energie-IR-Hallenheizung mit integrierter Beleuchtungsfunktion erhält mit dem Designpreis bereits die vierte Auszeichnung bei renommierten Wettbewerben für Innovativität und ihren wertvollen Beitrag zur Energiewende.
-
Ludwigshafen, August 2023. Der Mannheimer FDP-Bundestagsabgeordnete Konrad Stockmeier ist Mitglied im Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie und Berichterstatter seiner Fraktion für das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das sogenannte "Heizungsgesetz". Er war an den Verhandlungen zum GEG beteiligt und kennt sich also aus mit diesem Gesetz. Am Freitag war er in Ludwigshafen bei Thomas Kübler, Gründer und geschäftsführender Gesellschafter der KÜBLER GmbH, zu Besuch. Der Unternehmer setzt sich seit Monaten mit seiner Expertise als Spezialist für Großraumheizungen für eine stärkere Berücksichtigung gewerblich und industriell genutzter Hallengebäude im GEG ein.
-
Ludwigshafen, 19.06.2020 | Das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, wird seit langem heiß ersehnt. Das einheitliche, aufeinander abgestimmte Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden soll verschiedene Gesetze zur Gebäudeenergieeffizienz und Wärmenutzung zusammenführen. Und damit die bislang hochkomplexe und schwer durchschaubare Landschaft des Energiesparrechts für Bauherren und Planer deutlich vereinfachen. Seit 2017 liegen Entwürfe über das Gesetz vor. Nach endlosen Verschiebungen über Legislaturperioden hinweg wurde das GEG gestern im Bundestag verbschiedet.
-
Das Unternehmen hatte an seinen Neubau höchste Energieeffizienzmaßstäbe gelegt. Zunächst sollte das neue Produktionsgebäude einer Kombination aus Wärmepumpe mit Fußbodenheizung beheizt werden, die sich aber in Hallengebäuden als wenig funktional erwies. Entschieden wurde sich für das völlig neue energieflexible Infrarotsystem FUTURA von KÜBLER – als ein Pilotprojekt. „Wir betreten bei vielen unserer Projekte ja selbst […]