Edelstahlturbulator

Ein Edelstahlturbulator ist eine Komponente in Strahlungsrohren von Infrarotstrahlern bzw. Dunkelstrahlern, die den Wärmeübergang des Abgases an die Rohroberfläche vergrößert.


Einzellabgasanlage

Bei der Einzel- bzw. Doppelabgasführung direkt ins Freie werden ein bzw. zwei Geräte gemeinsam an eine Abgasanlage angeschlossen, wobei die gesamte Abgasführung als Sekundärheizfläche betrachtet wird und somit Bestandteil des Strahlungsrohres ist.


Elektromagnetische Strahlung

Unter elektromagnetische Strahlung versteht man Wellen elektrischer und magnetischer Felder, die sich von der Strahlungsquelle gleichmäßig nach allen Richtungen im Raum ausbreiten. Je nach Energieinhalt umfasst die elektromagnetische Strahlung z. B. Gammastrahlung, das sichtbare Licht, die Infrarotstrahlung und die Radiowellen.


Energieausweis

Der Energieausweis ist ein Dokument, das beurteilt, wie ein Gebäude inklusive der Klimatisierung, Warmwasserversorgung und der Beleuchtung energetisch zu bewerten ist. Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland in der DIN V 18599 „Energetische Bewertung von Gebäuden“ geregelt. Ausstellungsberechtigte für Nichtwohngebäude sind Hochschulabsolventen in den Bereichen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Gebäudetechnik, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik. Außerdem dürfen Fachleute mit Zusatzqualifikationen im Bereich energiesparendes Bauen oder Nachweisberechtigte Energieausweise ausstellen.


Energieeinsparung

Die Energieeinsparung ist eine Maßnahme zur Verringerung des Einsatzes einer bestimmten Primär- und / oder Sekundärenergiemenge.


Energiesparend

Energiesparend nennen sich die Geräte und Objekte, die eine besonders hohe Energieeinsparung gegenüber durchschnittlichen Systemen hervorrufen und deshalb sehr energieeffizient arbeiten.


Energiesparverordnung

Die Energieeinsparverordnung, kurz EnEV, ist die Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden. Die neueste Fassung ist die EnEV 2014 (ab 1. Mai 2014), die die zuvor geltende EnEV 2009 ablöst.